Viel Erfreuliches und ein paar Haare in der Suppe


Im Mai 2017 hat sich die Schweiz für das neue Energiegesetz ausgesprochen. Wie sie auf diesem Weg vorankommt, wird mit einem Monitoring beobachtet. Heute hat das Bundesamt für Energie den ersten Monitoringbericht publiziert.

Artikel
von Dr. Christian Zeyer
20.11.2018

Wer den heute veröffentlichten Bericht des Bundesamt für Energie (BFE) zur Energiestrategie 2050 liest, findet viele Gründe, um sich zu freuen. Alle Grafiken deuten darauf hin, dass die Schweiz auf Kurs ist und die gesetzten Ziele erreicht werden können.

Wer den Bericht mit Kontextwissen verknüpft, findet dennoch das eine oder andere Haar in der Suppe. So zeigt die untenstehende Grafik einen starken Anstieg der erneuerbaren Energien. Grundsätzlich erfreulich, aber mit einem Wermutstropfen: Die Windenergie kommt in der Schweiz immer noch nicht aus den Startlöchern. Dies wäre besonders wichtig, weil Windturbinen – im Gegensatz zu Wasserkraft- und Solaranlagen – ihr Produktionsmaximum im Winter haben. Natürlich trägt auch die Solarenergie zur Winterstormerzeugung bei – rund ein Drittel der Energieproduktion einer Solaranlage erfolgt im Winter. Weil aber gerade der Winterstrom für die Schweiz von Bedeutung ist, wäre eine Stärkung der Windenergie wünschenswert. Potential ist vorhanden, der Engpass scheint aber derzeit in den Bewilligungsverfahren zu liegen, die durch Einsprachen blockiert sind.

 

Es ist eine Tatsache, dass die Windenergie unter einem «not in my backyard»-Effekt leidet. Studien jedoch zeigen, dass dieser überwindbar und vor allem kleiner ausfällt als bei Kern-oder Gaskraftwerken. Es besteht also Hoffnung, dass auch in der Schweiz der Knoten platzt. In der Zwischenzeit gilt es, die Solarenergie weiter zu pushen, denn auch da ist nicht alles im grünen Bereich: Wegen der aktuellen Rahmenbedingungen werden vor allem kleinere Anlagen gebaut, die aber weniger wirtschaftlich produzieren.

swisscleantech ist daher der Meinung, dass die Rahmenbedingungen neu gelegt werden sollten: Investitionsbeihilfen sollten vor allem Anlagen bekommen, die dann produzieren, wenn die Knappheit am grössten ist – also im Winterhalbjahr. Dies ist insbesondere für den Herbst-, Winter- und Frühlingsstrom von Solaranlagen von grossem Interesse.