Die Erstellung eines kantonalen Raumkonzeptes ist ein wesentlicher Bestandteil des 2014 in Kraft getretenen Raumplanungsgesetzes. Der Kanton Thurgau setzt die Bundesvorgaben um und passt daher auch den kantonalen Richtplan an, wie Ernst Basler + Partner in einer Medienmitteilung erläutert. Zuständig war das Amt für Raumentwicklung des Kantons, welches von Ernst Basler + Partner unterstützt wurde.
Das Planungs- und Beratungsunternehmen hat dabei die Herausforderungen für die Raumentwicklung herausgearbeitet. Zudem wurde ein Raumkonzept erstellt, welches ein Zukunftsbild, räumliche Entwicklungsziele und Strategien beinhaltet. Ernst Basler + Partner hat zudem den Gesamtprozess unterstützt, Diskussionsveranstaltungen geplant und durchgeführt und Richtplantexte sowie Koreferate erarbeitet.
Mit dem Raumkonzept werden raumrelevante Tätigkeiten abgestimmt. Zudem ist er die Basis für die Teilrevision des kantonalen Richtplans. jh