Stellungnahme zur Änderung des GVVG und der GüTV sowie zum Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs


swisscleantech unterstützt die Verlängerung der Betriebsabgeltungen für den alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehr sowie den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen vollständig und die Änderungen des GVVG weitestgehend, fordert jedoch, dass der Bezug zum verfassungsmässigen Verlagerungsziel im Gesetz ausdrücklich erhalten bleibt.

Position
von Lukas von Känel & Darius Graff
10.08.2026

Die Zahl der alpenquerenden Lastwagenfahrten lag zuletzt bei 960'000 und damit deutlich über dem gesetzlichen Verlagerungsziel von höchstens 650'000 Fahrten pro Jahr. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass der Bund die Betriebsabgeltungen für den alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) verlängert.

Entsprechend unterstützt swisscleantech die erarbeitete Änderung der Gütertransportverordnung (GüTV) und den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs vollständig sowie die Änderungen des GVVG weitestgehend. In folgendem Bereich sehen wir jedoch Anpassungsbedarf (Details siehe Stellungnahme):

  • Widerspruch und Ergänzungsvorschlag im Detail