Ein Schritt zu wenig


Der Wirtschaftsverband swisscleantech freut sich, dass auch die Ständeratskommission die Energiewende grundsätzlich unterstützt und die Sicherheitsrisiken sowie die wirtschaftlichen Probleme der heutigen Generation von Kernkraftwerken klar erkennt. swisscleantech ist jedoch der Meinung, dass klare Anforderungen formuliert werden müssen, was eine neue Generation von Kernkraftwerken leisten muss.

Neue Kernkraftwerke, die ähnliche Schwächen bezüglich Katastrophensicherheit und Abfallversorgung aufweisen wie die heutige Generation, sind aus wirtschaftlicher Sicht nicht akzeptabel. „Die Wirtschaft hat die Erwartung, dass klare Rahmenbedingungen gesetzt werden. Dies ist mit der Formulierung der Kommission nicht gegeben“, betont Nick Beglinger, Präsident von swisscleantech. Die Umsetzung der Energiewende braucht ein koordiniertes Engagement aller Akteure, um so wichtiger sind klare Bedingungen und Planungssicherheit.

swisscleantech schlägt folgende spezifische Anforderungen an eine neue Generation von Kernkraftwerken vor:

 

Katastrophenvorsorge (Naturereignisse und terroristische Anschläge)

1)    Inhärente Sicherheit gegen Leistungsexkursion: nach Abschaltung aller technischen Systeme darf es nicht zu einer spontanen Zerfallsentwicklung kommen, deren Energiefreisetzung zu einer Temperaturzunahme führt. Dies betrifft nicht nur den Reaktor, sondern auch alle Anlagen zur Behandlung der Abfälle.

2)    Garantierter Sicherheitseinschluss: eine Freisetzung von toxischen und/oder radioaktiven Substanzen ist ausgeschlossen.

Betriebssicherheit (inkl. Aufbereitung der erzeugten Abfälle)

3)    Keinen Ausstoss von radioaktiven Stoffen oder Strahlungen, die zu einer Erhöhung der Strahlenbelastung führt welche grösser ist als übliche Werte der natürlichen Hintergrundstrahlung.

4)    Keinen Ausstoss von toxischen Stoffen die eine toxische Belastung der Umgebung erzeugen.

Abfälle

5)    Keine Erzeugung von Abfällen, deren Reststrahlung länger als 400 Jahre das Strahlungsniveau von natürlichen Böden, die dauerhaft bewohnt werden können, übersteigt.

6)    Keine Erzeugung von Abfällen, die toxische Elemente enthalten.

7)    Keine Erzeugung von Abfällen, die dazu verwendet werden können, nukleare Waffen zu produzieren.

Vollkostenrechnung

8)    Erzeugung von Strom zu konkurrenzfähigen Preisen ohne Quersubventionen und unter Berücksichtigung aller externen Kosten für Anlagenherstellung, Rohstoffgewinnung, Betrieb und Entsorgung der Abfälle wie auch der Anlagen.