Stellungnahme zur Stromreserveverordnung


Mit dem wichtigen Parlamentsbeschluss zum neuen Stromreservegesetz wurde klar festgelegt, dass eine Kaskade von bestehenden Infrastrukturen wie der Wasserkraftreserve, Verbrauchsreserve oder Notstromgruppen einzusetzen ist. Das wird über die neue Stromreserveverordnung ungenügend umgesetzt und muss korrigiert werden. Vor allem kritisiert swisscleantech, dass der Bundesrat bereits vorgängig neue thermische Reservekraftwerke plant und vor dem Inkrafttreten des Gesetzes unwiderrufliche Tatsachen schafft.

Photo : Vera Sotnikova
Position
von Chris Zeyer & Stefan Dörig
04.08.2026

Die Schweizer Wirtschaft ist auf eine sichere und gleichzeitig preiswerte Stromversorgung angewiesen. Die Stromreserve muss deshalb die Versorgungssicherheit gewährleisten, ohne unnötige volkswirtschaftliche Kosten zu verursachen.

Das Parlament hat dazu im Juni 2025 mit der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen für ein Stromreserve eine klare Kaskade beschlossen, die bestehende Infrastrukturen prioritär nutzt und der ElCom die Kompetenz zur Festlegung von Grösse und Zusammensetzung der Stromreserve überträgt. Trotz diesen Vorgaben hat der Bundesrat jüngst fünf Reservekraftwerksprojekte mit einem Verpflichtungskredit von rund 2,3 Milliarden Franken bestimmt und damit den gesetzlich vorgesehenen Entscheidungsprozess faktisch vorweggenommen.

Deshalb fordern wir den Bundesrat auf, die Finanzierungsvorlage zu sistieren, bis die neuen Gesetzesbestimmungen in Kraft treten. In Bezug auf diese Verordnungsrevision fordern wir vordergründig, dass das vor einem Jahr beschlossene Recht unverzüglich, spätestens per Anfang 2027, in Kraft gesetzt wird. Ein späteres Inkrafttreten birgt das Risiko, dass vor Geltung des neuen Rechts langfristige Verträge abgeschlossen und damit irreversible Fakten geschaffen werden. In folgenden Bereichen sehen wir zudem Verbesserungsbedarf (Details siehe Stellungnahme):

  • Mehr Fokus auf Notstromgruppen
  • Attraktive Verbrauchsreserve für alle
  • Markttransparenz bei der Verbrauchsreserve