Fotografie: Bernd Dittrich
Die Schweiz hat früh die richtigen Weichen gestellt: 2025 waren 21.3 % der neu zugelassenen Lastwagen elektrisch. Damit erreichte sie europaweit den höchsten Anteil. Auch beim Schienengüterverkehr steht die Schweiz mit einem Schienenanteil von rund 35 % international sehr gut da.
Diese Zahlen stimmen optimistisch, sind in Anbetracht der aktuellen Situation aber auch besonders wichtig: Während die Treibhausgasemissionen der Schweiz seit 1990 um rund 27 % gesunken sind, stiegen die Emissionen des Strassengüterverkehrs um 19 %. Die Zahlen (siehe unten) verdeutlichen, dass der Handlungsbedarf weiterhin enorm ist: Gemäss Klima- und Innovationsgesetz (KlG) müssen bis 2040 die Verkehrsemissionen gegenüber 1990 um 57 % sinken, bis 2050 auf null.

Die Dekarbonisierung beziehungsweise die Elektrifizierung des Güterverkehrs sind dabei allerdings einem Spannungsfeld von drei Zielen ausgesetzt: Die Strasse muss elektrifiziert, die Verlagerung auf die Schiene gestärkt und die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur langfristig gesichert werden. Politische Massnahmen zugunsten eines Ziels können unerwünschte Auswirkungen auf die beiden anderen haben. Entsprechend braucht es Lösungen mit Augenmass, die keines der Ziele übermässig vernachlässigen.

Das Hintergrundpapier beleuchtet deshalb die Hintergründe, Zahlen und Wechselwirkungen. Damit die Schweiz Vorreiterin in der Dekarbonisierung des Güterverkehrs bleibt, hat sich swisscleantech exemplarisch für diese fünf ausgewogenen Massnahmen eingesetzt und wird diese weiterhin begleiten:
1. Elektrische Lieferwagen regulatorisch gleichstellen
Elektrische Nutzfahrzeuge bis 4.25 Tonnen sind seit Oktober 2026 herkömmlichen Lieferwagen weitgehend gleichgestellt. Damit entfallen unter anderem die Fahrtschreiberpflicht, die tiefere Höchstgeschwindigkeit und weitere Nachteile, die aufgrund des batteriebedingten Mehrgewichts galten.
2. E-LKW schrittweise in die LSVA einbeziehen
Die Befreiung von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von E-LKW unterstützt den Markthochlauf der Elektromobiliät wesentlich. Ab 2031 sollen Stromer schrittweise in die Abgabe einbezogen werden. 2036 ist damit zu rechnen, dass E-LKW auch ohne LSVA-Erleichterungen wirtschaftlich konkurrenzfähig werden. Bis dahin schaffen garantierte Mindestrabatte Planungssicherheit, ohne die Elektrifizierung frühzeitig abzubremsen.
3. Die Verlagerung auf die Schiene stabilisieren und effizienter machen
Betriebsabgeltungen können den Schienengüterverkehr kurz- und mittelfristig stabilisieren. Langfristig muss die Schiene allerdings weitgehend eigenwirtschaftlich werden. Dazu braucht es zuverlässige internationale Korridore, wettbewerbsfähige Bahnangebote und neue Lösungen wie beispielsweise die Seitenverladung.
4. Die Ersatzabgabe richtig ausgestalten
Auch Elektrofahrzeuge sollen langfristig einen Beitrag an die Verkehrsinfrastruktur leisten. Eine zu frühe Einführung würde die Elektrifizierung jedoch bremsen. swisscleantech erachtet einen Elektroanteil von mindestens 30 % am Fahrzeugbestand als sinnvollen Schwellenwert, bevor eine E-Abgabe in Kraft tritt. Ein starres Einführungsdatum 2030 wie es in der Vernehmlassung vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, lehnt swisscleantech ab.
5. CO2-Emissionen verursachergerecht bepreisen
Das CO₂-Gesetz nach 2030 bietet die Chance, mehr Kostenwahrheit im Verkehr herzustellen. Die Reihenfolge der Prioritäten ist dabei klar: Zuerst müssen fossile Treibstoffe entsprechend ihren CO2-Schadenskosten bepreist werden, danach kann eine Ersatzabgabe für Elektrofahrzeuge folgen.
Die Schweiz muss Elektrifizierung, Verlagerung und Verkehrsfinanzierung nicht gegeneinander ausspielen. Mit ausgewogenen regulatorischen Rahmenbedingungen lassen sich die drei Ziele (Elektrifizierung der Strasse, Verlagerung auf die Schiene, Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur) verbinden. So bleibt der Güterverkehr leistungsfähig und wird Schritt für Schritt dekarbonisiert.