CO2-Gesetz im Parlament auf Zielgeraden


Die Totalrevision des CO2-Gesetzes definiert die Klimapolitik der Schweiz bis 2030. Die Revision läuft seit einigen Jahren, langsam ist ein Ende in Sicht: das Parlament wird voraussichtlich im Sommer 2020 das neue Gesetz verabschieden, das aber vermutlich erst 2022 in Kraft tritt, denn die SVP hat ein Referendum angekündigt. Weil die Beratungen in grossen Verzug geraten sind und das alte Gesetz Ende 2020 ausläuft, musste ein Übergangsgesetz verabschiedet werden.

© Das Schweizer Parlament
Artikel
von swisscleantech
27.02.2020

Was wir in den kommenden Monaten erwarten

In der Frühjahrssession 2020 kommt die Vorlage nochmals ins Plenum des Nationalrats. Da sie aber erst für die dritte Sessionswoche (18./19. März) traktandiert ist, wird es im Frühjahr noch keine Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat geben. Die Beratungen des Gesetzes können demnach voraussichtlich erst im Sommer 2020 abgeschlossen werden. Die SVP hat bereits angekündigt, dass sie das Referendum ergreifen will. Trifft dies ein, stimmt das Volk wahrscheinlich im Frühjahr 2021 über das Gesetz ab. Da davon auszugehen ist, dass das Referendum abgelehnt wird, würde das neue CO2-Gesetz gemäss diesem Zeitplan Anfang 2022 in Kraft treten.

Was bisher geschah

Die Anfänge der Beratungen zum neuen CO2-Gesetz gehen ein paar Jahre zurück, aber gut Ding will schliesslich Weile haben. Unten kurz zusammengefasst ist die Timeline ab der öffentlichen Vernehmlassungsphase.

  • August bis November 2016: Der Bundesrat führt eine Vernehmlassung zur Klimapolitik der Schweiz nach 2020 durch. swisscleantech diskutiert die Vorlage im Rahmen eines  umfassenden Stakeholderdialogs mit Firmen und Fachpersonen und reicht eine Eingabe ein.
  • Dezember 2017: Nach der Auswertung und Konsolidierung von 256 eingegangenen Vernehmlassungsantworten eröffnet der Bundesrat die Botschaft zur Gesetzesvorlage zuhanden des Parlaments.
  • Januar bis Dezember 2018: Die Umweltkommission des Nationalrats führt eine umfassende Detailberatung der Gesetzesvorlage durch.
  • Dezember 2018: Die Vorlage wird vom Nationalrat abgelehnt: Nachdem die Vorlage in der Plenumsberatung des Nationalrats von der bürgerlichen Seite stark verwässert wurde, wird sie in der Schlussabstimmung von einer sogenannten «unheiligen Allianz» – bestehend aus SVP, die gänzlich gegen die Vorlage ist, gemeinsam mit links-grün, denen die Vorlage zu wenig weit geht – deutlich abgelehnt. Eine Einordnung dazu finden Sie im Blog «97 zu95 Stimmen, oder: das Einmaleins der Schweizer Klimapolitik».
  • Januar 2019: Zurück auf Feld eins: Im Januar 2019 muss die Umweltkommission des Ständerats die Beratungen der Vorlage gänzlich von vorne aufnehmen.
  • Januar-September 2019: Während 9 Monaten führt die Umweltkommission des Ständerats eine umfassende Detailberatung der Gesetzesvorlage durch. Die Dynamik ist deutlich positiver als im Nationalrat. Dazu tragen verschiedene Faktoren bei: Der öffentliche Druck nach dem Scheitern der Vorlage im Nationalrat im Dezember 2018, die Neuausrichtung der Klima- und Umweltpolitik der FDP, internationale Entwicklungen wie Klimastreiks und ambitionierte Zielsetzungen anderer europäischen Länder, etc.
  • September 2019: Die Vorlage wird in Plenum des Ständerats beraten, dieses folgt weitgehend seiner vorberatenden Kommission. Der Vorschlag ist eine solide Grundlage mit Verbesserungspotenzial, wie der einordnende Blog «Ständerat stärkt Klimaschutz im CO2-Gesetz – aber nicht genug» aufzeigt.
  • Oktober 2019-Februar 2020: Die Vorlage geht zurück in den Nationalrat. Die Umweltkommission des Nationalrats nimmt zunächst in alter und dann – nach den eidgenössischen Wahlen 2019 – in neuer Zusammensetzung die Beratungen der Gesetzesvorlage wieder auf.
  • Februar 2020: Am 11. Februar 2020 schliesst die Umweltkommission des Nationalrats die Detailberatung der Vorlage ab. Die Kommission folgt grundsätzlich der Linie des Ständerats und präzisiert, respektive ergänzt die Vorlage. An ein paar Stellen weicht sie von der Version des Ständerats aber auch ab, darunter: bei der Einführung des Emissionsstandards für Gebäude sollen teilweise Übergangsfristen gewährt werden, was die Massnahme abschwächt (Medienmitteilungen der Umweltkommission des Nationalrats resp. Link zum Gesetzestext mit Hintergrundinformationen).