Klarer Auftrag an den Bundesrat: Nachhaltige Baustoffe stärken!


Diese Woche hat das Parlament deutlich bestätigt, dass es in der nachhaltigen Beschaffung zu langsam vorangeht und dass der Bundesrat seine Vorbildrolle wahrnehmen muss. Mit der Annahme der Motionen zur Stärkung nachhaltiger Baustoffe werden Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Beschaffung mehr Gewicht erhalten, was für viele Schweizer Unternehmen in der Bauindustrie ein wegweisender Entscheid ist. Denn das Volumen von rund 40 Milliarden Franken in der öffentlichen Beschaffung kann eine sehr grosse Hebelwirkung für die Stärkung der nachhaltigen Produktion von Baustoffen haben.

Fotografie: Victor Meza

Sechs Jahre nachdem das Parlament die Nachhaltigkeit als zentralen Richtwert in der öffentlichen Beschaffung gesetzlich verankert hat, wurde diese Woche im Nationalrat erneut ein klares Zeichen zugunsten einer nachhaltigere Beschaffung gesetzt. Mit der deutlichen Annahme der Motion der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) werden nachhaltige Baustoffe gestärkt. Der Bundesrat erhält mit der Annahme in beiden Räten den klaren Auftrag, Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Beschaffung mehr Gewicht zu geben und seine Vorbildrolle ernst zu nehmen – eine Rolle, zu der ihn das Klimaschutzgesetz verpflichtet. Nur mit einem raschen Vollzug dieses Gesetzes werden der Bund und die Kantone ihr Netto-Null-Ziel bis 2040 erreichen.

Rasche Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen gefordert

Bei der Umsetzung dieser Nachhaltigkeitskriterien geht es nicht darum, einzelne Baustoffe zu bevorteilen, sondern bei Stahl, Zement, Asphalt, Aluminium, Dämmstoffen oder anderen Baustoffen die nachhaltige Produktion zu stärken. Weil die gesetzlichen Grundlagen sowohl im Beschaffungsrecht, im Umweltschutzgesetz als auch im Klimaschutzgesetz ausreichend klar geregelt sind, soll der Bundesrat auf Verordnungsebene die notwendigen Grundlagen und Anforderungen an die Berücksichtigung dieser Baustoffe schaffen. Dabei soll zwingend auf die bereits laufenden Arbeiten der Baubranche im Bereich der nachhaltigen Beschaffung Rücksicht genommen werden, um Doppelspurigkeit zu vermeiden und eine möglichst wirtschaftsnahe Umsetzung zu sichern. So kann die Bauindustrie in ihren Nachhaltigkeitsbestrebungen unterstützt werden und erhält mehr Planungssicherheit.

Enormes Potenzial der öffentlichen Beschaffung nutzen

Das Volumen der öffentlichen Beschaffung beträgt jährlich rund 40 Milliarden Franken und entspricht ca. 6 Prozent des BIP der Schweiz. Sie hat damit eine sehr grosse Hebelwirkung, welche sich vor allem in der Reduktion der vor- und nachgelagerten Treibhausgasemissionen der öffentlichen Verwaltung entfaltet. Mit den richtigen Anforderungen an Baustoffe in der öffentlichen Beschaffung können die CO2-Emissionen deutlich gesenkt werden. Diese Anforderungen bei den Zulassungs- und Vergabekriterien können sich beispielsweise an den CO2-Emissionen in der Herstellung oder der Kreislauffähigkeit gewisser Produkte orientieren.

Für die Verbreitung dieser nachhaltigen und kreislauffähigen Baustoffe ist es entscheidend, dass erste Absatzmärkte («Leitmärkte») geschaffen werden – besonders in der Schweizer Stahl- oder Zementproduktion. Denn Schweizer Hersteller haben ihre Produktion über die Elektrifizierung oder die Wiederverwendung von Abfallprodukten nachhaltiger ausgestaltet oder planen dies zu tun, was mit grossen Investitionen verbunden ist. Das öffentliche Beschaffungswesen soll entsprechende Impulse setzen, um die Nachfrage nach solchen Produkten zu steigern.

Michael Mandl (Co-Geschäftsführer swisscleantech) sagt zusammenfassend: «Der Entscheid des Parlaments ist ein wichtiger Schritt zugunsten vieler Schweizer Unternehmen, die sich für kreislauffähige und nachhaltige Produktion von Baustoffen einsetzen. Klimataugliches Wirtschaften muss sich lohnen. Umso wichtiger ist der Entscheid des Parlaments und der klare Auftrag an den Bundesrat.»