
Mit dem 2023 deutlich angenommenen Klimaschutzgesetz wurde das Schweizer Netto-Null bis 2050 gesetzlich verankert. Doch auch im Jahr 2050 wird die Schweizer Wirtschaft Restemissionen aufweisen – vor allem durch die Zementindustrie und die Kehrichtverbrennungsanlagen. Diese schwervermeidbaren Restemissionen müssen ausgeglichen werden. Noch sind nicht alle gesetzlichen Rahmenbedingungen geklärt: So geben die aktuellen Rahmenbedingungen zwar die Natur der künftigen Ausgleichsmassnahmen vor – Bescheinigungen werden eine entscheidende Rolle spielen. Es ist jedoch gesetzlich noch nicht definiert, wie genau diese Bescheinigungen zur Erreichung des Schweizer Netto-Null-Ziels beitragen.
swisscleantech empfiehlt, diese Gesetzeslücke zügig zu schliessen, um für Unternehmen Planungssicherheit zu schaffen.
Im Vordergrund stehen diese Aspekte:
- CO2-Entfernung ist zentral zur Erreichung von Netto-Null
- Emissionsbilanzen der Länder: Unternehmen unterliegen den nationalen Treibhausgasinventaren und Klimagesetzgebungen
- Emissionsbilanzen im Unternehmen: Pflicht für Scope-1- und -2-Emissionen
- Freiwillige Zertifikate und Bescheinigungen erfüllen unterschiedliche Anforderungen im Unternehmen
- Freiwillige Zertifikate und Bescheinigungen erfüllen unterschiedliche Anforderungen im Unternehmen
- Der Markt für Bescheinigungen: Die meisten Unternehmen werden keine Bescheinigungen für CO2-Entfernung benötigen