Netto-Null mit schwervermeidbaren Restemissionen erreichen – Whitepaper


Um 2050 Netto-Null erreichen zu können, müssen Unternehmen ihre Emissionen weitestmöglich reduzieren und die verbleibenden, schwer vermeidbaren Emissionen ausgleichen. Dazu werden voraussichtlich Bescheinigungen zur Anwendung kommen, welche aus dem In- wie Ausland stammen können und strenge Bedingungen erfüllen. So können sowohl der Staat als auch die Unternehmen die Anforderungen an eine Netto-Null-Bilanz erfüllen.

Mit dem 2023 deutlich angenommenen Klimaschutzgesetz wurde das Schweizer Netto-Null bis 2050 gesetzlich verankert. Doch auch im Jahr 2050 wird die Schweizer Wirtschaft Restemissionen aufweisen – vor allem durch die Zementindustrie und die Kehrichtverbrennungsanlagen. Diese schwervermeidbaren Restemissionen müssen ausgeglichen werden.  Noch sind nicht alle gesetzlichen Rahmenbedingungen geklärt: So geben die aktuellen Rahmenbedingungen zwar die Natur der künftigen Ausgleichsmassnahmen vor – Bescheinigungen werden eine entscheidende Rolle spielen. Es ist jedoch gesetzlich noch nicht definiert, wie genau diese Bescheinigungen zur Erreichung des Schweizer Netto-Null-Ziels beitragen.

swisscleantech empfiehlt, diese Gesetzeslücke zügig zu schliessen, um für Unternehmen Planungssicherheit zu schaffen.

Im Vordergrund stehen diese Aspekte:

  1. CO2-Entfernung ist zentral zur Erreichung von Netto-Null
  2. Emissionsbilanzen der Länder: Unternehmen unterliegen den nationalen Treibhausgasinventaren und Klimagesetzgebungen
  3. Emissionsbilanzen im Unternehmen: Pflicht für Scope-1- und -2-Emissionen
  4. Freiwillige Zertifikate und Bescheinigungen erfüllen unterschiedliche Anforderungen im Unternehmen
  5. Freiwillige Zertifikate und Bescheinigungen erfüllen unterschiedliche Anforderungen im Unternehmen
  6. Der Markt für Bescheinigungen: Die meisten Unternehmen werden keine Bescheinigungen für CO2-Entfernung benötigen