Energiekommission des Nationalrats stellt Weichen für mehr Innovation im Verteilnetz


Die nationalrätliche Energiekommission (UREK-N) fällt bei der Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wegweisende Entscheide zur Zukunft der Schweizer Stromversorgung. Im Vorfeld hat sich swisscleantech gemeinsam mit seinen Partner*innen und Mitgliedern für mehr Innovation im Verteilnetz stark gemacht. Der Wirtschaftsverband der klimatauglichen Wirtschaft ist denn auch sehr erfreut über die Entscheide der Kommission und begrüsst das speditive Vorgehen.

Für swisscleantech ist klar: Das Stromsystem der Zukuft ist erneuerbar, dezentral und digital. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien zahlreiche Herausforderungen für das Verteilnetz mit sich bringt. Zukunftsweisend sind deshalb der flexible Ausgleich von Produktion und Verbrauch auf lokaler Ebene, smarte Netze und ein effizienter Netzausbau. Dafür braucht es passende regulatorische Rahmenbedingungen, die lange Zeit nicht gegeben waren. Die Energiekommission des Nationalrats hat nun im « Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» wichtige Weichen dafür gestellt.

Liberalisierung des Messwesens als Voraussetzung für mehr Innovation

swisscleantech begrüsst insbesondere den Entscheid der Kommission, das Messwesen für grosse Verbraucher und weitere Akteure zu liberalisieren. Der diskriminierungsfreie und faire Zugang zu den Messdaten ist unabdingbar, um die Digitalisierung der Stromnetze voranzutreiben und führt zu mehr Innovation und Transparenz im Stromnetz. Die Liberalisierung des Messwesens ist denn auch eine Grundvoraussetzung für viele innovative Geschäftsmodelle, welche für die sichere und effiziente Stromversorgung der Zukunft notwendig sind. swisscleantech hat sich deshalb intensiv für diesen Schritt eingesetzt.

Potential der Fahrzeugbatterien nutzen

Entscheidend ist ausserdem die Anerkennung von dezentralen Stromspeichern wie stationären Batteriespeichern und Fahrzeugbatterien als wichtige Stützen für die Stabilisierung der Stromnetze und für die Integration der erneuerbaren Energien. Heute sind dezentrale Speicher gegenüber anderen Speicherformen benachteiligt, da sie nicht vom Netzentgelt ausgenommen sind. Die Energiekommission hat diese Ungleichbehandlung korrigiert und entschieden, dezentrale Speicher für denjenigen Anteil des gespeicherten Stroms vom Netzentgelt zu befreien, welcher wieder an das Netz zurückgegeben wird. Gerade im Zusammenspiel mit der Elektromobilität ist dieser Entscheid sehr zu begrüssen. Eine kürzlich publizierte Studie der ETH Zürich zeigt auf, dass es möglich ist, die Systemkosten im Strombereich dank der intelligenten Integration von Fahrzeugbatterien um bis zu 6.5 Milliarden Franken zu senken.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften ermöglichen

swisscleantech unterstützt weiter die durch die Energiekommission verbesserten Rahmenbedingungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften.  Zusätzlich zu den Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) können diese den Ausgleich von Produktion und Verbrauch auf lokaler Ebene fördern und damit auch die Kosten für den Netzausbau senken. Insbesondere die intelligente Kombination von Fahrzeugbatterien und Photovoltaikanlagen bietet dafür ein enormes Potenzial.

Ein Wermutstropfen bleibt der Entscheid,  dass die Netzbetreiber grundsätzlich das Recht haben sollen, Flexibilitäten zu nutzen, so lange die Inhaber*innen der Flexibilität dies nicht ausdrücklich untersagen. Damit werden die bestehenden Monopole gefestigt und lokale Flexibilitätsmärkten behindert.

Insgesamt positive Bilanz

Insgesamt zieht swisscleantech ein sehr positives Fazit und würdigt die speditive Arbeit der Kommission. Co-Geschäftsführer Christian Zeyer sagt dazu: «Für eine klimataugliche Wirtschaft braucht es mehr Innovation. Mit ihren Entscheiden hat die Energiekommission des Nationalrats dafür gesorgt, dass diese Innovation vermehrt auch im Verteilnetz stattfinden kann, was einer langjährigen Forderung von swisscleantech entspricht.»

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wird in der Frühjahrssession vom Nationalrat behandelt und soll bis im Sommer vom Parlament verabschiedet werden.