2. Teilrevision RPG: Zersiedelung stoppen


Die momentanen Entwicklungen schaden nicht nur Landschaft, Umwelt und Lebensqualität, sie untergraben auch die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Der Boden ist als eines der knappsten Güter unseres Landes starken Interessenkonflikten unterworfen, die heute zu oft zugunsten von Partikularinteressen und zulasten von Umwelt und Gesellschaft entschieden werden. Die Konsequenzen sind bekannt: Die Zersiedelung der Schweiz schreitet voran, jede Sekunde werden 0.8 Quadratmeter Kulturland überbaut, die Landschaftsqualität nimmt ab, zentrale Ökosystemleistungen unserer Böden sind geschädigt und der dramatische Rückgang der Biodiversität droht ungebremst fortzuschreiten. Diese Entwicklungen schaden nicht nur Landschaft, Umwelt und Lebensqualität, sie untergraben auch die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Die Aufgabe des Raumplanungsgesetzes ist es, klare und griffige Rahmenbedingungen und Instrumente für eine qualifizierte Interessenabwägung bereit zu stellen, die eine wirtschaftlich, gesellschaftlich und ökologisch nachhaltige Raumentwicklung ermöglichen. Die heutige Gesetzgebung erfüllt diese Anforderung leider nicht: In der Interessenabwägung werden Kulturland, Landschaftsqualität, Ökosystemleistungen und Biodiversität eindeutig zu wenig gewichtet. Es gibt also klaren Handlungsbedarf.

Mit der zweiten Revisionsetappe greift der Bundesrat aus Sicht von swisscleantech die richtigen Themen auf: Die beiden Kernthemen der Revision – ein besserer Schutz des Kulturlandes und das Bauen ausserhalb der Bauzonen – sind die vordringlichen Themen, die nach der Begrenzung der Siedlungsausdehnung in der ersten Revisionsetappe angegangen werden müssen. Eine nachhaltigere Nutzung des Untergrunds ist ebenfalls ein wichtiges Anliegen, das heute noch nicht ausreichend geregelt ist. Die weiteren Themen der Revision – die Raumsicherung für Verkehrs- und Energieinfrastrukturen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in funktionalen Räumen – erachtet swisscleantech als begrüssenswert, aber nicht vordringlich: Hier bestehen bereits Instrumente, mit denen die Ziele bei konsequentem Vollzug weitgehend erreicht werden können. swisscleantech unterstützt daher eine Verschlankung und Fokussierung auf die drei vordergründigen Themen.

Diese sollen dafür richtig angegangen werden. Leider ist dies besonders beim Kulturlandschutz und beim Bauen ausserhalb der Bauzonen nicht der Fall. Die vorgesehenen Massnahmen im Kulturlandschutz schützen zu einseitig die Interessen der landwirtschaftlichen Produktion: Der vorgesehene starre Schutz der Fruchtfolgeflächen verhindert eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller wichtigen Funktionen des Kulturlandes und schränkt die Flexibilität zu stark ein. Dieses Kapitel bedarf daher einer konzeptuellen Überarbeitung.

Beim Bauen ausserhalb der Bauzonen ist ebenfalls viel Verbesserungsbedarf vorhanden. Das Ziel muss sein, dass das Bauen ausserhalb der Bauzonen deutlich reduziert wird: Das Land ausserhalb der Bauzonen soll im Grundsatz nur nachweislich standortgebundenen Landwirtschaftsbauten zur Verfügung stehen; nichtlandwirtschaftliche Bauten sollen dort nur gebaut werden können, wenn sie eindeutig standortgebunden sind und ein gewisses öffentliches Interesse erfüllen. Vor einer restriktiveren Regelung schreckt der Bundesrat aber zurück: Er sieht nur eine vorwiegend strukturelle Neuordnung vor, die allerdings wenig zur Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der zahlreichen historisch gewachsenen Ausnahmeregelungen beiträgt. Auch dieser Bereich der Vorlage muss überarbeitet werden.

swisscleantech lehnt daher den vorliegenden Entwurf ab. Wir anerkennen den grossen Handlungsbedarf bezüglich der Kernthemen Kulturlandschutz und Bauen ausserhalb der Bauzonen, es fehlen aber gerade in diesen Bereichen eine kohärente Strategie und griffige Verbesserungen. Werden diese Verbesserungen in einem zweiten Wurf noch gemacht, ist swisscleantech zu einer Unterstützung bereit.