Fotografie: Leonid Andronov
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird erhoben, um den Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern und damit betroffene Bevölkerung und Umwelt zu entlasten. Dieses Ziel hat in der Schweiz durch die Annahme der Alpeninitiative 1994 Verfassungsrang. Die LSVA wird pro Schwerfahrzeug pro Kilometer erhoben und soll eine Lenkungswirkung weg von der Strasse entfalten. Je nach Emissionsklasse und Gewicht sind die Tarife unterschiedlich. Die Erlöse fliessen zu zwei Dritteln an den Bund (insbesondere in den Bahninfrastrukturfonds) und zu einem Drittel in die Kantone. Diese Einnahmen würden ohne die laufende Gesetzesrevision langfristig sinken, da bisher keine Abgabe für E-LKW erhoben wird, um die Verbreitung der E-Mobilität in der Logistik zu fördern.
Hohe Dynamik bei der Elektrifizierung der LKW‑Flotten
Erfreulicherweise ist die Schweiz bei der Elektrifizierung der LKW‑Flotten einsame Spitze: Mit 21.3 % Elektrofahrzeugen bei den Inverkehrssetzungen kommen hierzulande mehr emissionsfreie Fahrzeuge über 3.5 Tonnen auf die Strasse als überall sonst in Europa. Zwar sind die Anschaffungskosten teilweise dreimal so hoch wie die vergleichbaren Verbrenner, doch die niedrigeren Betriebs‑ und Unterhaltskosten sowie die LSVA‑Befreiung sorgen oftmals bereits heute für einen Kostenvorteil von E-LKW. Das ist einer der Gründe, wieso die Schweiz so gut dasteht und wir bezüglich der Netto-Null-Ziele im Schwerverkehr auf einem guten Weg sind.
Mit dieser positiven Dynamik steht das Parlament vor der schwierigen Aufgabe, drei Ziele gleichzeitig zu erreichen:
- Elektrifizierung des Schwerverkehrs zur Erreichung der Klimaziele
- Verlässliche Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds
- Erfüllung des Verlagerungsauftrags
Nationalrat fordert mehr Anreize für E-LKW
Eine zukunftsfähige LSVA kann dieses Trilemma zwischen Verlagerung, Finanzierung und Dekarbonisierung lösen, indem sie lenkungswirksam ist, Anreize befristet gewährt und Planbarkeit für Wirtschaft und Staatshaushalt sicherstellt. Wie dies konkret aussehen könnte, wurde in der gestrigen Nationalratsdebatte diskutiert: Der Bundesrat schlug vor, E-LKW bereits ab 2029 mit einer Abgabe schrittweise zu belasten. Besonders problematisch für Schweizer Logistikbetriebe ist, dass der Bundesrat entsprechende Rabatte nur durch eine Kann-Formulierung im Gesetz verankert. Die betroffenen Unternehmen brauchen aber im Hinblick auf die hohen Anschaffungskosten von E-LKW mehr Planungssicherheit.
Deswegen sprach sich die grosse Kammer dafür aus, E-LKW erst ab 2031 schrittweise zu belastet und gesetzlich festgelegte Mindestrabatte zu definieren. Damit können die Logistikunternehmen weiter mit vergünstigten E-LKW planen, wenngleich neue Lösungen für Einnahmeausfälle und Verlagerungsziele gefunden werden müssen.
Bessere Lösungen in Sicht
swisscleantech ist mit dieser Entscheidung grundsätzlich zufrieden, da Netto-Null im Schwerverkehr damit ein kleines bisschen näher rückt. Mit Blick auf die ungelösten Fragen der Verlagerung und Infrastrukturfinanzierung setzten wir uns jedoch für einen gemässigten Vorschlag mit Rabattspannen ein, der leider nicht mehrheitsfähig war. Damit hätte das oben erwähnte Trilemma besser gelöst werden können.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird es nun am Ständerat liegen, ob die LSVA-Revision diesem hohen Anspruch gerecht wird. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen und die E-Mobilität voranzubringen – ohne die Finanzierung sowie den Verlagerungsauftrag ausser Acht zu lassen.