Stellungnahme zur Änderung der CO2-Verordnung

Generell zeigen die Notwendigkeit einer Revision ein Jahr nach Einführung sowie der Umfang und die Detailtiefe von Verordnung und Revision, wie komplex das entstandene Regelwerk ist. Umso mehr  ist deshalb darauf zu achten, dass die Umsetzung für die Firmen trotzdem möglichst unbürokratisch erfolgen kann.

Was die konkreten Anpassungen betrifft begrüsst swisscleantech insbesondere die explizite Schaffung von Programmen. Hingegen ist nicht nachvollziehbar, weshalb für weitergehende Reduktionen bei Firmen mit Reduktionsverpflichtungen keine Zertifikate ausgestellt werden, falls diese von Förderprogrammen profitieren.

 

Jetzt in eine ambitionierte Klimapolitik investieren

Der Anfang Woche publizierte zweite Teil des IPCC-Berichts hat einmal mehr die Dringlichkeit für eine  national wie international kohärente und ehrgeizige Klimapolitik unterstrichen. Der Klimawandel ist bereits in der Gegenwart auf allen Kontinenten spürbar. Seine Auswirkungen auf die Wirtschaft werden sich in den kommenden Jahrzehnten verstärken. Die Evidenz für starke Klimaziele bis 2020 und 2030 ist klar.

Kurz vor Erscheinen des IPCC-Berichts hat swisscleantech in Kooperation mit dem WWF die Firmenkampagne “Klima schützen lohnt sich” lanciert. Im Mai entscheidet der Bundesrat über die Klimaziele für 2020 und 2030. Deshalb gilt es, jetzt Einfluss zu nehmen. Der Bundesrat braucht ein Signal der Bereitschaft der Schweizer Wirtschaft, dass sie bereit ist eine ambitionierte Klimapolitik mitzutragen.

Engagierte und vorwärtsdenkende Firmen unterschreiben daher einen Brief an den Bundesrat in dem sie ihn ermutigen, das CO2 Reduktionsziel bis 2020 gemäss dem CO2-Gesetz von jetzt 20 auf minus 40 Prozent zu senken. Gleichzeitig soll dieser Weg auch konsequent bis 2030 weitergegangen werden, indem das CO2-Ziel bis dahin auf minus 60 Prozent gesetzt wird. Die Firmen können zusätzlich oder alternativ zum Brief auch ihr Logo auf unser Zeitungsinserat setzen. Diese Politik schafft langfristige Planungs- und Investitionssicherheit für Schweizer Unternehmen, stärkt die Pionierrolle der Schweiz im Klima- und Umweltschutz und verschafft Unternehmen “first-mover”-Vorteile auf internationalen Märkten.

 

Stellungnahme zu den Empfehlungen des BAFU zur Produktumweltdeklaration

Eine Grüne Wirtschaft basiert massgeblich auf dem Prinzip der Vollkostenrechung. Nur wenn Umweltgüter einen Preis erhalten, wird sich im Markt die nachhaltigste Lösung durchsetzen. Vor diesem Hintergrund müssen Informationen über die Umweltauswirkungen von Produkten mittelfristig vorhanden sein. swisscleantech begrüsst deshalb, dass das BAFU frühzeitig Empfehlungen vorlegt, damit Einheit und Vergleichbarkeit der zu erarbeitenden Informationen gewährleistet sind. Diese sind einen ersten Schritt in Richtung einer transparenten und vollständigen Internalisierung der externen Kosten.

Eine vollständige Produktdeklaration nach anerkannten Standards kann entscheidend zu mehr Transparenz beitragen. Deren Einführung bietet die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln und Schritte auf dem Weg zur Internalisierung vorzubereiten.
Bezüglich der vorgelegten Empfehlungen schlägt swisscleantech dennoch eine Veränderungen vor. Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar, weshalb Umweltinformationen nur gegenüber dem Endkunden offen zu legen sind. Diese sollten auch auf den B2B Warenverkehr übertragen werden.  

 

Effizienz: Tatbeweis von Bundesbern gefordert

Der Bundesrat teilte heute mit, dass er die Stromeffizienzinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfiehlt (Mitteilung). Dieser Entscheid zeigt, dass der Bundesrat die Stromeffizienz als ein ausgesprochen wichtiger Eckpfeiler der Energiewende noch zu wenig ernst nimmt.

Das Ziel der Stromeffizienzintiative ist es, der Energiestrategie mehr Biss zu verleihen. Die Chancen der Energiewende kommen nur zum Tragen, wenn auch im Bereich Effizienz substantielle Fortschritte erreicht werden.

Die Argumentation, man wolle bevorzugt auf Gesamtenergieziele setzen, ist zwar richtig, die Stromeffizienz darf dabei aber nicht zu kurz kommen. Im Bereich der fossilen Brennstoffe ist mit der CO2-Abgabe ein griffiges Instrument für Klima und Energie geschaffen. Jetzt braucht es ebenso griffige Massnahmen für den Strom.

Bundesbern muss nun den Tatbeweis erbringen. In ihrem Umsetzungsbericht zeigen die Intianten auf, welche Massnahmen es umzusetzen gilt. Nur wenn diese oder ähnlich verbindliche Massnahmen in der Revision des Energiegesetzes Niederschlag finden, zeigt Bundesbern, dass die Initiative wirklich überflüssig ist. swisscleantech wird deshalb die laufenden Beratungen der Kommission zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 weiterhin aktiv verfolgen und sich dafür einsetzen, dass die Effizienzziele als tragender Eckpfeiler im Energiegesetz Bestand haben.

Neuer Schub für das Thema ‘unburnable carbon’

An seinem Quartalsanlass im Juni 2013 hat swisscleantech das Thema im Zusammenhang mit der Energiewende aufgegriffen. Dank der Energiewende kann der Schweizer Finanzplatz von dieser Entwicklung profitieren – wenn er die Chance rechtzeitig packt. Siehe dazu das Referat von Daniel Wiener, CEO ecos.

Gestern haben Umweltorganisationen gefordert, dass Anlageportfolios der Pensionskassen keine Investitionen in Öl, Gas und Kohle enthalten dürfen. Siehe Bericht NZZ

Die so genannte “Carbon Bubble” ist ein ernst zu nehmendes Thema. Dabei geht es nicht – wie in der NZZ beschrieben – darum, die Anlagepolitik der Pensionskassen aus idealistischen Motiven zu beeinflussen. Vielmehr gilt es, eine reale Überbewertung der betroffenen Titel frühzeitig zu antizipieren und Massnahmen zu ergreifen.

Stellungnahme Pa. Iv. UREK-N: Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie

swisscleantech begrüsst die vorgesehene gesetzliche Verankerung der heute praktizierten Regelung der Kostenanlastung der Ausgleichsenergie. Durch die Bepreisung der Ausgleichsenergie wird ein Anreiz für die Bilanzgruppen geschaffen, ihre Prognosefähigkeit zu verbessern. Dies führt zu einer höheren Stabilität des Gesamtsystems und somit zu einer Senkung der volkswirtschaftlichen Kosten.

 

 

Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz

Am 12. Februar wurde die Botschaft des Bundesrates zur Revision des Umweltschutzgesetzes veröffentlicht. swisscleantech nahm an der Vernehmlassung im September 2013 teil und zieht hinsichtlich der Überarbeitung des Gesetzesentwurfes folgendes Fazit.

swisscleantech begrüsst die Vorlage. Die vorgeschlagene Revision des USG ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass der Bundesrat das Thema Grüne Wirtschaft ernst nimmt. swisscleantech möchte aber auch klar festhalten, dass diese Revision nur einen Teilbereich der Grünen Wirtschaft abdeckt und in keiner Weise die nötigen Massnahmen für eine Grüne Wirtschaft und die Erreichung des Ziels von einem Fussabdruck von 1 bis 2050 enthält. Mit seiner Cleantech Ressourcenstrategie wird swisscleantech einen Weg aufzeigen, wie ein Gleichgewicht von Ressourcenverbrauch und Regenerationsfähigkeit der Natur wirtschaftsfreundlich erreicht werden kann. In dem Sinne ist für swisscleantech das revidierte USG mehr als ’Übergangsgesetz’ zu verstehen, welches hinsichtlich der anzustrebenden Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Berücksichtigung der Umweltbelastung im Ausland einen ersten Grundstein legt. In einem zukünftigen ’Ressourcen-Gesetz’ sollen vermehrt die effiziente Ressourcennutzung im Lichte wirtschaftlicher Aspekte wie Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Versorgungsrisiken im Vordergrund stehen.

Die folgenden Punkte werden von swisscleantech als Verbesserungen im Vergleich zum Gesetzesentwurf vom September 2013 wahrgenommen:

  1. Sammelpflicht statt Rücknahmepflicht für Verpackungen
    Neu schreibt Art. 30b Abs. 2bis statt einer Rücknahmepflicht eine Sammelpflicht für Verpackungen vor. Wesentlich ist nicht der Point of Return und die Rücknahme an sich, sondern die Gewährleistung, dass die Verpackung letztendlich wiederverwertet werden kann. Dabei müssen nicht nur Detailhändler, sondern auch  Hersteller und Importeure im Sinne der Produzentenverantwortung in die Pflicht genommen werden.
  2. Prinzip ’stofflichen Verwertung vor energetischer Verwertung’
    Gemäss Art. 30d müssen neu Abfälle stofflich verwertet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist sowie die Umwelt weniger belastet wird als eine andere Entsorgung oder die Herstellung neuer Produkte. Erst wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kommt eine energetische Verwertung der Abfälle in Frage. Dies entspricht den in der Vernehmlassung geforderten Veränderungen von swisscleantech.

Wichtige Anliegen von swisscleantech, die in der Botschaft nicht aufgenommen wurden:

  1. Fehlender Auftrag zur Erarbeitung von Zielen und Zeithorizonten
    Die in Art. 10h formulierten Leitziele mangeln an Klarheit und Quantifizierbarkeit, um Verbindlichkeiten zu schaffen und Fortschritte hinsichtlich der Ressourceneffizienz und Umweltbelastung im Ausland zu überprüfen. Der Auftrag zur Erarbeitung verbindlicher lang-, mittel und kurzfristiger Ziele in Zusammenarbeit mit Branchenorganisationen ist daher gesetzlich festzulegen. Diese Teil- und Zwischenziele sollen auf folgendes Endziel abgestimmt sein: Ressourcenverbrauch und die Regenerationsfähigkeit der Ressourcen müssen im Gleichgewicht zueinander stehen.
  2. Fehlende Verbindlichkeiten bei Branchenvereinbarungen
    Branchenvereinbarungen werden als marktwirtschaftliche Instrumente begrüsst, da Sie den Beteiligten mehr Flexibilität, Freiheiten in der Lösungsfindung und damit eine grössere Motivationsgrundlage gewähren. Der Vorlage fehlt es jedoch weiterhin an Verbindlichkeit und Sanktionen. Um zu verhindern, dass Trittbrettfahrer von den Vorleistungen engagierter Marktteilnehmer profitieren und umgekehrt vorbildliche Unternehmen bei einer Nichteinhaltung der Ziele im gleichen Masse mitbestraft werden, braucht es zusa¨tzliche griffige Massnahmen, wie etwa Allgemeinverbindlichkeit, Mindestziele und Sanktionsmo¨glichkeiten. Denkbar ist beispielsweise eine Allgmeinverbindlichkeitserkla¨rung wenn 50% oder mehr der Marktakteuren oder mindestens 70% des Umsatzes einbezogen sind.
  3. Unklarheiten bei der Informations- und Berichterstattungspflicht
    Obwohl die Informations- und Berichterstattungspflicht gemäss Art. 35d und Art. 35e die Transaktionskosten der Informationsbeschaffung verringert und damit die Sensibilisierung der Konsumenten fördert, hegt swisscleanteantech einige Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit. Aufgrund der mangelnden Datenbasis, der Kosten der Informationsbeschaffung sowie der Komplexität von Ökobilanzierungen kann die Umsetzung der beiden Artikel zu erheblichen Aufwendungen für betroffene Unternehmen führen. Da sich die Vorlage jedoch ausschliesslich auf Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit erheblicher Umweltbelastung bezieht, ist die gesamtwirtschaftliche Auswirkung zu relativieren. Das Ausmass hängt von der Interpretation und Definition der „erheblichen Umweltbelastung eines Produktes“ ab. swisscleantech hat daher bereits in seiner Stellungnahme im September 2013 eine klare Begriffsdefinition gefordert und tut dies weiterhin. Erfreulich ist diesbezüglich, dass der Bund gemäss Art. 35d Abs. 2 versucht den betroffenen Unternehmungen entgegenzukommen, indem Informationen öffentlich über die Umweltauswirkungen von Produkten zur Verfügung gestellt werden.
  4. Fehlende gesetzliche Grundlage für das Produktdesign
    Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und eines schonenden Umganges mit Resssourcen kommt dem ökologischen Produktdesign eine bedeutende Hebelfunktion zu. Werden bereits auf der Ebene des Produktdesigns Kriterien wie die Prozessierbarkeit und Wiederverwertbarkeit der Mischfraktionen berücksichtigt, können erhebliche Ressourceneinsparungen dank der Nutzung von Sekundärrohstoffen erzielt werden. Im Sinne einer Extended Producer Responsibility fordert swisscleantech daher, die entsprechende gesetzliche Grundlage im Rahmen des USG zu schaffen.

KEV-Papier von Avenir suisse: Return to sender

Es gibt Möglichkeiten, die Funktion bereits heute zu verbessern. Der Bund geht hier in die richtige Richtung. Mittelfristig muss die KEV durch ein verbessertes Strommarktdesign und durch die ökologische Steuerreform ersetzt werden. Jetzt einen Systemwechsel vorzunehmen führt zu unnötiger Bürokratie und Unsicherheit.

Erfreulich am avenir standpunkt zur KEV ist, dass der Autor eine Lanze für die Besteuerung von CO2 bricht. Auch swisscleantech unterstützt diese Stossrichtung. Mit seiner Argumentation und dem Votum für ein Quotenmodell greift Urs Meister jedoch zu kurz. Generell unterschätzt Meister die Bedeutung des Einflusses der tiefen variablen Kosten der Erneurbaren und vergisst, dass diese auch in einem Quotenmodell gleich tief bleiben. Deshalb würde bei einer Einführung des Quotenmodells Strom und Zertifikat getrennt gehandelt. Strom würde zu tiefen Preisen gehandelt, weshalb der Zertifikatspreis immer höher werden müsste.

Voraussichtlich würden die schweizerischen Zertifikate im Vergleich zu z.B. norwegischen Wasserzertifikaten nicht konkurrenzfähig sein. Will man die einheimische Produktion fördern, müsste deshalb gleichzeitig eine Vorschrift bezüglich eines Anteils einheimischer Zertifikate aufgestellt werden, was von der EU als eine Diskriminierung von ausländischem Strom verstanden werden könnte.

Zu recht argumentiert Urs Meister, dass der Ausbau in der Schweiz wohl zu wesentlichen Teilen über den Ausbau der Photovoltaik geschehen muss. Ein technologieneutrales und internationales Zertifikat würde wegen des hohen Preises sehr schnell dazu führen, dass der Ausbau der Solarenergie in der Schweiz einbrechen würde. Ausserdem würden die ausländischen Zertifikate den Bedarf an neuen Transportleitungen unnötig weiter erhöhen.
 
Ein Quotenmodell würde des Weiteren dazu führen, dass auf dem Markt eine hohe Risikoprämie zu zahlen wären. Da wegen der Lernkurven Zertifikate von neuen Anlagen günstiger sein werden als jene von alten Anlagen, müssen Betreiber diesen Verlust in der Anfangsphase kompensieren. Der Einstieg in die Energiewende würde also verteuert. Alternativ könnte man statt wie bisher Stromzertifikate neu Anlagen und deren Lebenszeitproduktion handeln. Letzteres wäre kein Problem, führt aber wiederum davon weg, eine marktnahe Produktion zu fördern.

Ausserdem wird die wichtige Rolle von Strafzahlungen beim Verfehlen des Ziels nicht ausreichend beleuchtet. Es ist richtig, dass eine tiefe Strafe einen Floorpreis setzt. Ist die Strafe aber hoch und ist die Höhe der Strafe bekannt, ergibt sich daraus vermutlich eine genau so wenig gerechtfertigte Sonderrendite, wie dies Meister bei der KEV moniert. Gerade weil es relativ schwierig ist, diesen Preis richtig festzulegen, sind ja Quotenmodelle auch nicht gerade besonders erfolgreich unterwegs, wie Rolf Wüstenhagen von der HSG kürzlich nachwies.

Die KEV heute durch ein Quotenmodel zu ersetzen ist nicht sinnvoll, will man die inländische erneuerbare Produktion fördern. Langfristig kann nur ein neues europäisches Strommarktdesign eine gute Integration der erneuerbaren Energien garantieren. Bis dies geschehen ist garantiert die KEV, dass wir auf dem sinnvollen, eingeschlagenen Weg vorankommen.

Stellungnahme zur Änderung der Energieverordnung

Um den Energieverbrauch zu senken steht für swisscleantech mittelfristig die Umsetzung von Kostenwahrheit im Vordergrund. Grenzwerte sind dazu als subsidiär zu betrachten. Gerade bei Geräten ist jedoch die Lenkungswirkung einer politisch machbaren Preiserhöhung zu gering. Zudem kann durch die Senkung der Transaktionskosten beim Gerätekauf ein beträchtliches Effizienz-Potenzial zu relativ geringen volkswirtschaftlichen Kosten abgeschöpft werden. swisscleantech begrüsst deshalb die vorgeschlagene Ausweitung und Verschärfung der Gerätevorschriften sowie deren Ausrichtung an der Best Available Technology (BAT). Für den Cleantech Standort Schweiz kann nur BAT der Massstab sein.

 

Noch nicht alle Chancen erkannt

Was die technische Machbarkeit der Energiewende betrifft, herrscht spätestens seit dem Schlussbericht des Energie Trialog II Konsens. Die heutige Medienkonferenz des sgv zeigt, dass jetzt die Frage nach der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht.

Den zusammenfassenden Aussagen von sgv Präsident H.U. Bigler kann nur zugestimmt werden: „Angesichts globaler Ressourcenverknappung aber auch zunehmender Anstrengungen in der weltweiten Klimapolitik, ist es notwendig, effizient mit Ressourcen umzugehen, vor allem mit der Energie. Den Volkswirtschaften, die sich diesbezüglich als erste positionieren, winken grosse Gewinne.”

Nick Beglinger, Präsident von swisscleantech meint dazu: „Wir freuen uns darauf, mit dem Gewerbeverband gemeinsam diesen Worten Taten folgen zu lassen.” Für Beglinger stehen vor allem griffige Anreize im Vordergrund. „Nachhaltiges Wirtschaften muss sich konsequent lohnen, dann setzen die Firmen ihre Potentiale frei.”

Hier unterscheidet sich die Einschätzung von swisscleantech von der des sgv. Den Verkehr von Lenkungsabgaben auszusparen, die CO2 Abgabe auf 60 Fr/t zu begrenzen und für alle Firmen Entlastungen von den KEV-Zuschlägen zu fordern, setzt laut swisscleantech falsche Anreize.

Beide Organisationen streben eine prosperierende Wirtschaft an. Diese erreichen wir am Besten und schnellsten, wenn wir heute die richtigen Anreize setzen. Wenn wir dies tun wird die Energiewende nicht nur bezahlbar – sie wird zur Erfolgsstory”, ist Beglinger überzeugt.

Die Betrachtung der ‚netto Kosten’ von 3 Mrd Franken pro Jahr ist zu wenig umfassend. Wie swisscleantech an seiner Pressekonferenz vom Januar 2013 aufgezeigt hat ergibt sich ein anderes Bild, wenn Zusatzeffekte in die Betrachtung einbezogen werden.

In vielen Bereichen stimmen die Einschätzungen aber überein. swisscleantech begrüsst die Aussagen des sgv zu Gebäudesanierungen. „Das Potential ist riesig und die Umsetzung schafft nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch zukunftsfähige Gebäude”, meint Nick Beglinger. Auch die kontinuierliche Verschärfung von Grenzwerten bei Elektrogeräten setzt richtige Anreize.

Wie der sgv ist auch swisscleantech der Meinung, dass die Ausstiegsinitiative der Grünen zu ambitioniert ist. Keine Laufzeiten festzulegen findet swisscleantech genauso wenig richtig. Für die Wirtschaft und auch für die Versorgungssicherheit ist Planbarkeit entscheidend. „Wir müssen heute festlegen können, welche Menge an erneuerbaren Energien zu welchem Zeitpunkt bereitgestellt werden müssen.“ Zu dieser Planbarkeit gehört für swisscleantech auch, dass wie in der Bundesrätlichen Vorlage vorgesehen, Ziele für die Zeit nach 2020 gesetzlich festgelegt werden.

Übereinstimmung ergibt sich beim Ziel der hohen Eigenversorgung. „Autonomie ist dabei aber der falsche Begriff”, meint Beglinger. „Versorgungssicherheit ist ein Thema, welches über die Grenze hinaus geht. Nur wenn wir dies berücksichtigen, ergeben sich kosteneffiziente Lösungen.”

Links zu weiteren Informationen:
Reaktion von swisscleantech zur heutigen PK des sgv