Stellungnahme zum Gegenvorschlag zur neuen Konzernverantwortungs­­initiative


Im Grundsatz begrüssen wir das Ziel und das Vorgehen des Bundesrates, menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen für Unternehmen über Gesetzesrevisionen zu definieren und durchzusetzen. In Anbetracht der weitreichenden Volksinitiative sprechen wir uns für einen gemässigten Gegenvorschlag aus, der sich an den Regelungen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz orientiert. Damit kann eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die international vergleichbare Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten einführt. Den vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundesrates weisen wir jedoch zur Überarbeitung zurück.

Fotografie: Matt Palmer

swisscleantech begrüsst grundsätzlich das Ziel des Bundesrates, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen gesetzlich zu regeln und dafür der neuen Konzernverantwortungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Auch wenn swisscleantech die Volksinitiative ablehnt, sind wir überzeugt, dass internationale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die unternehmerische Verantwortung Transparenz schaffen, nachhaltige Wertschöpfungsketten fördern und faire Wettbewerbsbedingungen stärken.

Den vorliegenden indirekten Gegenvorschlag zur neuen Konzernverantwortungsinitiative weist swisscleantech jedoch zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. Wir kritisieren insbesondere, dass das erklärte Ziel eines international abgestimmten und schlanken Rechtsrahmens ohne «Swiss Finish» mit dieser Vorlage nicht erreicht wird. Angesichts der dynamischen Entwicklungen in der EU und weltweit braucht es zunächst eine vertiefte Analyse der internationalen Rechtslage, bevor die Schweiz eine neue Gesetzesgrundlage einführt. Ziel muss ein Schweizer Rechtsrahmen sein, der sich an den europäischen Leitplanken orientiert, wirksamen Rechtsschutz gewährleistet und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz sichert.

Besonders kritisch beurteilt swisscleantech die vorgeschlagenen Haftungsregelungen. Unternehmen sollen Verantwortung für ihre internationalen Geschäftstätigkeiten übernehmen, doch die Ausgestaltung der Haftung muss sich an den wichtigsten Handelspartnern orientieren. Wir unterstützen eine zivilrechtliche Haftung bei nachweisbarem Schaden, lehnen jedoch eine Ausweitung auf haftungsähnliche Mechanismen ohne Schadensnachweis oder eigenständige Haftungsgrundlagen ab, solange keine ausreichende Harmonisierung mit den wichtigsten Handelspartnern besteht.