Fotografie: Serhat Beyazkaya
Was lange währt, wird endlich gut! Ob dieses Sprichwort auch für das Entlastungspaket 27 des Bundesrates passend ist, muss zumindest in Frage gestellt werden. Aber der Reihe nach: Nachdem der Bundesrat im Herbst 2024 die Eckwerte des Entlastungspaketes bekanntgegeben hat, haben sich diverse Inhalte des Paketes sowie die Rahmenbedingungen verändert. Einerseits ist das erwartete Defizit in den nächsten Jahren wegen einigen Sondereffekten geschrumpft. Andererseits hat die starke Gegenwehr der Kantone sowie diverser Interessenvertretungen wie swisscleantech über die letzten Monate dazu geführt, dass gewisse Sparvorhaben hinterfragt und diverse Kompromisse geschnürt wurden. Als Ergebnis davon hat das Parlament erfreulicherweise auf eine komplette Streichung der Mittel für das Gebäudeprogramm verzichtet.
Kompromiss beim Gebäudeprogramm als einziger Ausweg
Erfreulich ist, dass mit der Bereinigung der letzten Differenzen zusätzliche Klarheit für die Förderung der erneuerbaren Wärmeversorgung geschaffen wurde. Das ist entscheidend, damit diese wichtigen Projekte im Bereich Geothermie und erneuerbaren Gase weitergeführt werden können und einen Beitrag zur erneuerbaren Energieversorgung leisten. Diese Ergänzung gegenüber früheren Beratungen ändert jedoch nichts daran, dass das Bundesbudget um 200 statt 400 Millionen Franken entlastet wird und das Gebäudeprogramm weitergeführt werden kann.
Mit diesem Entscheid können die Rahmenbedingungen und Anreize für mehr Energieeffizienz und Dekarbonisierung der Gebäude mehr oder weniger auf dem heuten Niveau des bestehenden Gebäudeprogrammes gehalten werden. Das ist unter anderem möglich, weil die Kantone einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Programmes leisten.
Minimallösung, um die Erreichung des Netto-Null-Ziels nicht zu torpedieren
Trotz dieses wichtigen Kompromisses darf nicht vergessen werden, dass die Schweiz im Gebäudesektor bereits mit den heutigen Instrumenten nicht auf Netto-Null-Zielpfad des Klimaschutzgesetzes ist. Hinzu kommt, dass die Anreize für die Gebäudesanierung nach der Annahme des Eigenmietwertes in absehbarer Zeit zusätzlich verringert werden. Umso wichtiger ist es, dass nach Abschluss der Beratungen des Entlastungspakets und bis zur bereits absehbaren Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2030 etwas Ruhe einkehrt und die Unternehmen mehr Planungs- und Investitionssicherheit erhalten. Dafür wird sich swisscleantech weiterhin einsetzen.