Fotografie: Chris Zeyer
Es ist richtig, dass die zentrale Bundesverwaltung Netto-Null 2040 erreichen muss und dass dabei vor- sowie nachgelagerte Emissionen schrittweise zu berücksichtigen sind. Ebenfalls begrüssen wir die Vorgaben weitestgehend, die für die Emissionsreduktionen von Kantons- und dezentralen Bundesverwaltungen sowie die bundesnahen Betriebe gemacht werden. Ferner sind die in Art. 30d VE-KlV vorgesehenen Fahrpläne begrüssenswert. Bund und Kantone übernehmen – durch die enge Anlehnung an die Fahrpläne der Unternehmen (vgl. Art. 5 KlG) – eine methodische Vorbildfunktion.
Deshalb begrüssen wir die Vernehmlassungsvorlage insgesamt. In folgenden Bereichen erwarten wir jedoch Verbesserungen (Details siehe Stellungnahme):
- Öffentliche Beschaffung
- Nachhaltige Baustoffe
- Finanzierung von Infrastrukturen
- Klarheit für «kantonsnahe Betriebe»
- Ausnahmen vom Netto-Null-Ziel 2040
- Spezifikation zu Negativemissionstechnologien (NET)
- Transparenz