Stellungnahme zur Änderung der Klimaschutz-Verordnung


Nachdem das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) mit breitem Zuspruch der Bevölkerung angenommen wurde, ist eine effektive Umsetzung auf Verordnungsebene nun umso wichtiger. Die vorliegende Änderung der Klimaschutz-Verordnung (KlV) schafft mit der Vorbildfunktion von Bund und Kantonen einen kraftvollen Hebel, der die Dekarbonisierung schweizweit beschleunigen kann. Mit der Umsetzung der Vorgaben werden die Emissionen vieler Verwaltungseinheiten bereits 2040 auf Netto-Null sinken. Konsequent umgesetzt kann die Verwaltung Leitmärkte – insbesondere in der Baubranche – schaffen, die der Wirtschaft den Weg für die Erreichung des Netto-Null-Zieles bis 2050 ebnen.

Fotografie: Chris Zeyer

Es ist richtig, dass die zentrale Bundesverwaltung Netto-Null 2040 erreichen muss und dass dabei vor- sowie nachgelagerte Emissionen schrittweise zu berücksichtigen sind. Ebenfalls begrüssen wir die Vorgaben weitestgehend, die für die Emissionsreduktionen von Kantons- und dezentralen Bundesverwaltungen sowie die bundesnahen Betriebe gemacht werden. Ferner sind die in Art. 30d VE-KlV vorgesehenen Fahrpläne begrüssenswert. Bund und Kantone übernehmen – durch die enge Anlehnung an die Fahrpläne der Unternehmen (vgl. Art. 5 KlG) – eine methodische Vorbildfunktion.

Deshalb begrüssen wir die Vernehmlassungsvorlage insgesamt. In folgenden Bereichen erwarten wir jedoch Verbesserungen (Details siehe Stellungnahme):

  • Öffentliche Beschaffung
  • Nachhaltige Baustoffe
  • Finanzierung von Infrastrukturen
  • Klarheit für «kantonsnahe Betriebe»
  • Ausnahmen vom Netto-Null-Ziel 2040
  • Spezifikation zu Negativemissionstechnologien (NET)
  • Transparenz