CO2-Gesetz: Wirksame Regeln für Auslandzertifikate


Die Schweiz will auch nach 2020 noch einen erheblichen Teil ihrer Reduktionen im Ausland kaufen. Deshalb muss im CO2-Gesetz genau festgelegt werden, wie die Qualität der Zertifikate sichergestellt werden soll.

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Die Qualität der Auslandzertifikate ist zurzeit ungenügend. Der Einsatz ausländischer Zertifikate hat daher nicht nur Klimaziele untergraben und zu höheren globalen Emissionen geführt, sondern auch wirtschaftliche Mehrkosten verursacht. Man hat Geld ausgegeben, ohne dass Emissionen tatsächlich gesenkt wurden.
 
Qualitätssicherung ist unter dem Pariser Klimaabkommen schwierig.  Die technischen und politischen Voraussetzungen für effektive Regeln zu den internationalen Marktmechanismen sind im Rahmen des Pariser Klimaabkommens nicht wirklich gegeben.
Wenn die Schweiz trotzdem auf Auslandzertifikate setzt, muss sie im CO2-Gesetz genau festlegen, wie sie die Qualität der Zertifikate sicherstellen will. Die folgenden Kriterien sind dafür zwingend nötig:
  • mit jedem Zertifikat muss die ausgewiesene Emissionsminderung im Verkäuferland auch tatsächlich erreicht werden.
  • die Emissionsminderung darf nur einem Land angerechnet werden, d.h. ein Zertifikat, das die Schweiz kauft, darf nicht auch als Emissionsreduktion im Verkäuferland zählen.
  • der Handel darf nicht dazu führen, dass ein Verkäuferland seine Klimaziele abschwächt, um mehr Zertifikate verkaufen zu können.

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