CO2 Gesetz: Gebäudesektor


Der Gebäudesektor verursacht heute in der Schweiz über einen Drittel aller CO2-Emissionen. Um die Klimaziele des Pariser Abkommens rechtzeitig zu erreichen, braucht es also insbesondere im Gebäudebereich Emissionsminderungen.

Um die Pariser Klimaziele erfüllen zu können, wäre eine Gebäudesanierungsrate von etwa 2-3% notwendig. Kosteneffiziente und klimafreundliche Technologien sind bereits heute vorhanden. Aktuell ist die Sanierungsrate jedoch bei 1%.

Die Gesetzgebung für den Gebäudepark liegt in der kantonalen Hoheit. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Abkommen von Paris nur erfüllt werden kann, wenn der Gebäudebestand spätestens kurz nach 2050 CO2-neutral beheizt wird, drängt sich jedoch auf, dass sich auch die Eidgenossenschaft in die Gesetzgebung einbringt. Für die Erfüllung des Ziels braucht es Planungssicherheit und einen ambitionierten, realistischen Absenkpfad mit Zwischenzielen. Eine subsidiäre Regelung belässt den Kantonen die Hoheit und setzt gleichzeitig ein wichtiges Signal.

Der Ständerat hat die Einführung eines Emissionsgrenzwert gutgeheissen: ab 2023 soll ein CO2-Grenzwert gelten, wenn eine Heizung ersetzt werden muss. So sollen noch maximal 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr ausgestossen werden. Dieser Wert soll in Fünfjahresschritten verschärft werden.

swisscleantech unterstützt den Vorschlag des Ständerates, denn eine rechtzeitige Einführung eines Grenzwertes ist besonders wichtig, um den Gebäudepark bis 2050 zu dekarbonisieren. Ein solcher langfristiger, realistischer Absenkungspfad gibt genügend Rechtssicherheit und ermöglicht es dem Gebäudesektor, bis Mitte dieses Jahrhunderts CO2-Neutralität zu erreichen.

swisscleantech ist für die Weiterführung des Gebäudeprogramms, sieht jedoch Optimierungspotential und engagiert sich für einen weiter-greifenden Gebäudesanierungsfonds

Lesen Sie mehr über die Positionen von swisscleantech zu weiteren Aspekten der Totalrevision des CO2-Gesetzes.