Für ein faires transparentes Lobbying


Interessenvertretung muss fair und transparent geschehen. Und es muss sichergestellt werden, dass den ParlamentarierInnen relevante Informationen von allen Interessenvertretern übermittelt werden können.

Die Frage der Regelung des Zugangs in das Parlamentsgebäude ist für die Demokratie von grosser Bedeutung. Es scheint uns daher angebracht, sich an die OECD-Standards anzulehnen. Die Zugangsberechtigung sollte daher die folgenden Kriterien erfüllen:

  • öffentlich zugängliche Transparenz über die vertretenen Interessen
  • gleichwertige Zugangschancen und Zugangsregeln für zivilgesellschaftliche Interessen, unabhängig von Ressourcen, Ideologien, Parteibüchern
  • öffentliches Register, basierend auf der Einhaltung eines Verhaltenskodex mit Sanktionsmöglichkeiten (inkl. Rekursinstanz)

Eine Regelung, die primär die Aufgabe hätte, die Anzahl der Lobbyisten im Bundeshaus zu reduzieren, kann in keiner Weise faire und gleichwertige Zugangschancen sicherstellen, sondern wird im Gegenteil die Transparenz des Zugangs weiter verschlechtern und damit der Intransparenz Vorschub leisten.

Wir empfehlen daher, dass ein Register umgesetzt wird, wie es z.B. die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft SPAG beschreibt.