Klimaberichterstattung in Unternehmen forcieren?


zur Vernehmlassung der «Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange»: Mit der Verordnung zur Klimaberichterstattung sollen einerseits die finanziellen Risiken aufgezeigt werden, die für Unternehmen durch den Klimawandel entstehen; zum anderen sollen die Auswirkungen auf das Klima durch die jeweiligen Unternehmen transparent gemacht werden. Warum und in welcher Form swisscleantech die Verordnungsanpassung unterstützt.

Fotografie: Pierre Châtel-Innocenti

swisscleantech unterstützt die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Klimaberichterstattung (Task Force on Climate-related Financial Disclosures, TCFD), da sie international etabliert sind und die Transparenz und Vergleichbarkeit sowohl auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene verbessern. Die Harmonisierung mit EU-Regulatorien bildet dabei einen wesentlichen Eckpfeiler der Positionierung von swisscleantech.

Entsprechend begrüsst swisscleantech auch die Verordnungsanpassung über die Berichterstattung über Klimabelange. Die Klimaberichterstattung in Unternehmen bildet eine wesentliche Voraussetzung zur Erreichung von Netto-Null-Zielen, da sie durch Offenlegungspflichten über nichtfinanzielle Belange aussagekräftige und vergleichbare Daten zu Klimabelangen und Klimazielen fördert.

Wichtig ist swisscleantech jedoch, dass der zukünftige Umgang mit der dynamischen Entwicklung der TCFD-Empfehlungen kommuniziert und präzisiert wird; die Pflicht zur Berichterstattung würde zunächst für grosse Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden mit einem Jahresumsatz von mindestens vierzig Millionen Franken oder einer Bilanzsumme ab zwanzig Millionen Franken gelten. Sie könnte aber auch Konsequenzen für KMU haben, wenn sie Teil der Lieferkette von betroffenen Grossunternehmen sind. Zudem wird die Berichterstattungspflicht in der EU wohl bald auf kleinere Unternehmen erweitert.

Dementsprechend fordert swisscleantech, dass bei einer EU-seitigen Erweiterung der Klimaberichterstattung auf kleinere Unternehmen und bei einer etwaigen Übernahme in Schweizerisches Recht eine KMU-Verträglichkeit sichergestellt wird. Dazu müsste das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer solchen Berichterstattung unter Einbezug von KMU-Vertreter*innen und -Verbänden analysiert werden und in die gesetzliche Umsetzung einfliessen.

Aufgrund der Komplexität der Thematik und dem relativ hohen Aufwand in der Datenerhebung, empfiehlt swisscleantech dem Bundesrat, die Bereitstellung einer leicht verständlichen Vollzugshilfe sowie standardisierter Reporting-Templates. Bildungsangebote und Dialogplattformen sollten Unternehmen in der Klimaberichterstattung unterstützen – auch KMU im Hinblick auf die dynamische Entwicklung in der EU.

Dem erläuternden Bericht ist zu entnehmen, dass keine neue Aufsichts- oder Kontrollbehörde geschaffen werden soll, um die Berichterstattung zu überprüfen. Wir unterstützen diese Art der Selbstdeklaration für die Berichterstattung.

Zur Vernehmlassungsantwort

Die Vernehmlassungsantwort wurde im Rahmen einer Fokusgruppe mit den Mitgliedern diskutiert und geschärft. Als Expertin unterstützte uns Barbara Dubach, swisscleantech-Vorstand und Geschäftsführerin von engageability.

Zu den Slides ihres Input-Referats:
«Berichterstattung - Chancen und Herausforderungen für Schweizer Unternehmen»