CO2-Gesetz: Position zum Strassenverkehr


Um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors sicherzustellen, braucht es einen ausgewogenen Massnahmenmix. swisscleantech unterstützt daher strengere Emissionsgrenzwerte, die Kompensation durch Treibstoffimporteure, sowie die Einführung einer Treibstoffabgabe.

Der Strassenverkehr ist mit einem Anteil von einem Drittel nach wie vor die grösste CO2-Emissionsquelle in der Schweiz. Die Emissionen sind zurzeit 3.3% höher als 1990. Zum Vergleich: im Gebäudesektor sind die Emissionen seit 1990 um über einen Viertel gesunken. Dass die Emissionen weiter ansteigen, liegt an der wachsenden Verkehrsleistung (mehr gefahrene Kilometer) und der Zunahme an emissionsintensiven Personenwagen. Die neuen Zahlen des BFE zeigen, dass fast die Hälfte der Neuwagen Allradantrieb haben. Elektro- und Hybridautos machen lediglich 3% der Neuwagenflotte aus. Analog zur EU führte die Schweiz 2012 Emissionsvorschriften ein: ab 2015 gilt bei Neuwagen ein CO2-Ausstossgrenzwert von durchschnittlich 130g CO2/km. Aber bereits zum dritten Mal in Folge wurde dieses Ziel verfehlt.

Wirksame Effizienzgrenzwerte einführen
swisscleantech begrüsst deshalb die Weiterführung der CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge (ab 2021 von heute 130g auf 95g CO2/km), fordert aber ambitioniertere Emissionsvorschriften und das Beenden von Ausnahmen. Das ist realistisch, denn es ist zu erwarten, dass sich Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit nicht-fossilen Antrieben in nächster Zukunft beschleunigt am Markt durchsetzen werden. Deshalb fordert swisscleantech einen Durchschnittsflottenzielwert der Neuwagenflotte von höchstens 50g CO2/km bis 2030.

CO2-Kompensation
Nebst den Effizienzvorschriften für Neuwagen, müssen Treibstoffimporteure einen Teil der durch Benzin und Diesel verursachten CO2-Emissionen kompensieren, indem sie Emissionszertifikate aus dem In- und Ausland kaufen. Zurzeit erhöhen diese Massnahmen den Treibstoffpreis um ca. 1.5 Rp. pro Liter. swisscleantech begrüsst den Bundesratsvorschlag, Verkehrsemissionen zu maximal 90% durch die Treibstoffimporteure kompensieren zu lassen, fordert jedoch, wie der Ständerat, dass mindestens 20% – und nicht nur 15% – davon Kompensationsmassnahmen im Inland sein sollten. Dies trägt zwar nicht zur direkten Dekarbonisierung des Verkehrssektors, aber zum Klimaschutz im Inland bei. swisscleantech begrüsst auch, dass ein kleiner Teil der über den Treibstoffpreis finanzierten Klimaschutzmassnahmen für die Förderung der Elektromobilität reserviert werden soll. Damit wird sichergestellt, dass auch Kompensationsprojekte im Verkehrsbereich durchgeführt und die Wertschöpfung in der Schweiz gestärkt wird. 

Treibstoffabgabe
swisscleantech begrüsst grundsätzlich die Bepreisung von CO2. Betreffend die Diskussionen zur Einführung einer Treibstoffabgabe erachtet swisscleantech folgende Grundüberlegungen als wesentlich: Eine Treibstoffabgabe sollte, wie die bestehende CO2-Abgabe auf Brennstoffe, stufenweise eingeführt werden. Dazu sollten Zwischenziele für die Emissionsreduktion im Verkehrssektor festgelegt werden. Ebenso wie die bestehende CO2-Abgabe, sollte eine Treibstoffabgabe immer dann erhöht werden, wenn die Zwischenziele nicht erreicht werden. Die Einnahmen einer Treibstoffabgabe sollten analog zur Brennstoffabgabe zu einem grossen Teil an Bevölkerung und Wirtschaft rückverteilt werden.

Fazit
Die CO2-Emissionen des Verkehrs müssen bis 2030 um mindestens 25% sinken. Sonst müssen andere Sektoren überdurchschnittlich mehr leisten, um das 2030 Reduktionsziel im Inland zu erreichen. Daher braucht es neben den wichtigen Effizienzgrenzwerten zusätzliche Massnahmen im Verkehr. Längerfristig braucht es für eine nachhaltige Verkehrsstrategie ein umfassendes Mobility Pricing.

Weiterführende Informationen zur Totalrevision des CO2  Gesetzes
Für Rückfragen: politik(at)swisscleantech.ch