Stellungnahme zum CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren


Im Sinne der weltweiten Klimaziele spielt die Bauwirtschaft mit rund 38 Prozent der globalen Emissionen eine entscheidende Rolle. Innerhalb der Bauwirtschaft ist die Herstellung von Zement für 8 Prozent der weltweiten Emissionen verantwortlich – dabei ist die Dekarbonisierung der Branche auch in der Schweiz unabdingbar. Umso wichtiger sind die richtigen regulatorischen Rahmenbedingungen zugunsten der Schweizer Zementindustrie.

Fotografie: romannoru

Zement bleibt in der Bauwirtschaft unverzichtbar, verursacht aber aufgrund der Kalzinierung von Kalkstein unvermeidbare CO₂‑Emissionen. CO₂‑freier Zement ist nur möglich, wenn das entstehende CO₂ abgeschieden, dauerhaft gespeichert und verbleibende Emissionen ausgeglichen werden. Dies würde die Zementkosten fast verdoppeln, jedoch die Gesamtkosten eines Bauwerks nur um etwa 1 % erhöhen. Die Dekarbonisierung ist volkswirtschaftlich machbar, scheitert jedoch derzeit daran, dass CO₂‑Schadenskosten nicht vollständig im Marktpreis abgebildet sind.

Das Emissionshandelssystem (EHS) in Schweiz und der EU wird den Zementpreis künftig erhöhen. Solange es keinen internationalen CO₂‑Preis gibt, sind Schweizer Werke aufgrund der Anpassung des EHS gegenüber Importen benachteiligt. Deshalb braucht es einen CO₂‑Grenzausgleich (CBAM), um fairen Wettbewerb sicherzustellen.

swisscleantech setzt sich dafür ein, dass:

  1. Zement weiterhin in der Schweiz produziert wird.
  2. mittelfristig CO₂‑neutraler Zement verfügbar ist.
  3. steigende Zementpreise Anreize für effizienteren Einsatz und Prozessdekarbonisierung schaffen.

Der Verlust der inländischen Zementindustrie würde weder dem ersten noch dem zweiten Ziel dienen. Auch das dritte Ziel wäre nicht erreichbar, weil das derzeitige Marktversagen auch in Zukunft durch die Umgehungsmöglichkeiten bestehen würde.

Ein CBAM für Zement ist daher ein zentraler Baustein der Dekarbonisierung des Bausektors. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist geeignet und administrativ gut umsetzbar. Ergänzend sollte geprüft werden, ob auch Baustahl in einen CBAM einbezogen werden sollte, da dort ähnliche Wettbewerbsprobleme bestehen.