Wichtige Beschlüsse der UREK-N zum CO2-Gesetz und zur Beschleunigungsvorlage


In den letzten Tagen hat sich die Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) intensiv mit der Revision des CO2-Gesetzes bis 2030 beschäftigt und diese in der Gesamtabstimmung mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Die ungenügende Variante des Ständerates aus der Herbstsession wurde in einigen Bereichen merklich verbessert. swisscleantech begrüsst die Anpassungen durch die Kommission zugunsten eines höheren Ambitionslevel, auch wenn die weiterhin mangelnde Lenkungswirkung des Gesetzes kritisch beurteilt werden muss. Ebenfalls erfreulich sind die Beschlüsse zur Beschleunigungsvorlage. Damit wird der Weg geebnet für den rascheren Ausbau der erneuerbaren Energien. Bei beiden Vorlagen werden wir uns in der Beratung im Nationalrat während der Wintersession zugunsten der Anliegen der klimatauglichen Wirtschaft einsetzen.

Fotografie: Jasmin Forestbird

Nach der enttäuschenden Beratung des CO2-Gesetzes im Ständerat in der Herbstsession stand die Kommission für Umwelt, Klima und Energie des Nationalrates (UREK-N) vor der grossen Herausforderung, im Schnellzugstempo Verbesserungen an der Vorlage vorzunehmen. Damit ermöglicht die Kommission, dass die Vorlage noch rechtzeitig ab 2025 in Kraft treten kann. In nur zwei Tagen hat die Kommission ihre Detailberatung abgeschlossen und dabei grosse Kompromissbereitschaft gezeigt. swisscleantech ist sehr erfreut über diesen Sondereffort der Kommission und zieht eine positive Bilanz. Das Ambitionslevel konnte gesteigert werden, indem sich die Kommission vermehrt an der Vorlage des Bundesrates orientiert und teilweise Verbesserungen vorgenommen hat.

Ambitionslevel beim CO2-Gesetz wieder erhöht

swisscleantech ist erfreut, dass die Kommission beschlossen hat, ein Inlandziel gemäss geltendem Recht einzufügen: Drei Viertel der Emissionsreduktionen sollen im Inland erbracht werden. Damit wird der Auftrag der Bevölkerung aus dem angenommenen Klimagesetz ernst genommen. Denn nur mit Massnahmen im Inland werden wir das Netto-Null-Ziel bis 2050 erreichen können.

Enttäuschend ist hingegen, dass die Kommission im Gesetz trotz eines Inlandziels auf die Verstärkung der Lenkungswirkung verzichtet. Mit einer moderaten Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen hätte die Wirkung dieses effektiven Instruments der Schweizer Klimapolitik gestärkt und die Finanzierung des Gebäudeprogrammes sichergestellt werden können. Im Nationalrat ist eine Korrektur dieses Entscheides notwendig, wenn man die Erreichung des Inlandziels ernst nehmen will. Erfreulich ist aber, dass die Kommission die Rückverteilung der Lenkungsabgabe an die Bevölkerung über einen Kommissionsvorstoss sichtbarer machen will. Hier besteht seit langem Korrekturbedarf, um das Verständnis und damit die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Lenkungsabgaben zu verbessern.

Erfreulich sind die Verbesserungen beim Verkehr. Damit kann mitunter sichergestellt werden, dass die Zielwerte für die Neuwagenflotte nicht unterlaufen werden. Zudem konnte die Kommission die Unterstützung für die Elektromobilität wieder in die Vorlage aufnehmen, jedoch mit einer Reduktion der Mittel auf 20 Millionen Franken pro Jahr. Damit sollen richtigerweise die Basisinstallationen für die Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden, Büroräumlichkeiten und auf öffentlichen Parkplätzen unterstützt werden. Diese schaffen die Grundlage dafür, dass mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, sicher und auch möglichst intelligent geladen beziehungsweise bidirektional genutzt werden. Im Nationalrat wird sich swisscleantech für eine gezieltere Förderung der Mehrparteiengebäuden und Büroräumlichkeiten im Umfang von 30 Millionen Franken pro Jahr einsetzen.

Erfreuliche Verabschiedung des Beschleunigungserlasses

Um den Bau von erneuerbaren Kraftwerken von nationaler Bedeutung voranzutreiben, hat die UREK-N den Beschleunigungserlass mit deutlichem Mehr in der Gesamtabstimmung angenommen. swisscleantech begrüsst diesen Entscheid, weil die Vorlage eine wichtige Ergänzung zum erst kürzlich durch das Parlament verabschiedeten Mantelerlasses darstellt. Die Vorlage des Bundesrates wurde bereits nach der Vernehmlassung deutlich verbessert und berücksichtigt nun beispielsweise auch grosse Solarprojekte und Stromnetze.

Wir begrüssen insbesondere die Änderung der UREK-N – wonach der Entscheid über die Wahl des Bewilligungsverfahrens bei den Projektanten liegt und nicht bei der Bewilligungsbehörde – wie vom Bundesrat vorgeschlagen. Mit Erstaunen nehmen wir zur Kenntnis, dass eine Mehrheit der UREK-N den Kantonen explizit die Möglichkeit geben will, eine Zustimmung der Standortgemeinden zur Voraussetzung für eine Bewilligung einer Anlage im beschleunigten Verfahren zu machen. Wir erachten diese Bestimmung als hinderlich für die Verfahrensbeschleunigung.