Kanton Bern verpasst Chance

Das Abstimmungsresultat sollte uns zu denken geben. Man könnte es zwar einfach mit dem typischen Stadt-Land-Graben abtun und denken, das Ergebnis hätte ja auch knapp auf die andere Seite fallen können. Das wäre aber zu kurz gedacht.

Erstens ist es nicht möglich, eine engagierte Klimapolitik gegen 50% der Bevölkerung zu machen. Für engagierte Politik brauchen wir einen Konsens, der breiter ist. Zweitens hat sich der Widerstand – wie schon im Kanton Solothurn und auch im Kanton Luzern – an den Sanierungsbedingungen für Gebäudeheizungen entzündet.

Ehrlicherweise muss man zugeben, dass dieser Aspekt des Gesetzes auch wirklich einiges an Zündstoff bietet. Hauseigentümern geht sicherlich einiges durch den Kopf, wenn die Heizung den Geist aufgibt und sie sich nicht eine neue Heizung kaufen können, sondern ein grösseres Projekt stemmen sollten. In diesem Moment nützt es wenig, wenn den Betroffenen gesagt wird, sie hätten früher mit der Planung beginnen sollen. Wahrscheinlich haben diese Überlegungen bei vielen Stimmbürgern zum Nein-Reflex geführt.

Die Schlussfolgerung: Es braucht eine neue, umfassende Gebäude- und Klimapolitik, die genau diesen Bedenken entgegenkommt. Wir arbeiten daran.

Es braucht neue Anreize für die Produktion erneuerbarer Energie

Die geplante vollständige Öffnung des Schweizer Strommarkts bietet den Energieversorgungsunternehmen die Chance für neue, innovative Dienstleistungen. Zudem ist die Marktöffnung eine Bedingung, um mit der EU das für die Schweiz wichtige Stromabkommen abzuschliessen. Dem vorliegenden Entwurf des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) kommt aber nur die Bedeutung einer Zwischenrevision zu. Es fehlen zentrale Reformschritte, um die aktuellen Herausforderungen der Energieversorgung zu adressieren.

«Obwohl die bestehenden Förderinstrumente für den Ausbau erneuerbarer Energien bald auslaufen, enthält der vorliegende Entwurf keine neuen Anreize. Damit droht die Gefahr, dass die Schweiz die Ausbauziele der Energiestrategie 2050 verfehlt. Was es jetzt braucht, sind grundlegend neue Anreize, um Investitionen in inländische, erneuerbare Stromproduktion sicherzustellen. Die Preissignale des Markts werden nicht ausreichen», sagt Christian Zeyer, Geschäftsführer von swisscleantech.

Netztarife, damit das Stromnetz optimal genutzt wird

Ungenügend ist auch der Vorschlag des Bundesrats, den Leistungsanteil der Netztarife auf 50% zu erhöhen. Ein effizienter Strommarkt braucht Netznutzungstarife, welche die Kostenwahrheit abbilden. Dabei soll sich die Entschädigung der Netzkosten nach der effektiv verwendet Infrastruktur sowie deren Knappheit richten. So wird das Netz optimal genutzt und die Kosten für den Netzausbau können minimiert werden.

«Solange die Netznutzungstarife keine Kostenwahrheit garantieren, ist davon abzusehen, den Leistungstarif zu erhöhen. Diese Änderung bringt das Geschäftsmodell von PV-Anlagen, das auf Eigenverbrauch basiert, in Gefahr. Eine Absenkung des Arbeitstarifs verschlechtert die Rentabilität von PV-Anlagen, was sich negativ auf den weiteren Ausbau auswirkt», so Zeyer.

 

Weitere Informationen

Vollständige Stellungnahme zur Vernehmlassung zum StromVG von swisscleantech

Die Rolle der Digitalisierung im Bereich der Nachhaltigkeit

Digitalisierung beherbergt grosses Potenzial im Bereich der Nachhaltigkeit. Sie bietet die Möglichkeit zu mehr Transparenz, mehr Effizienz und weniger Emissionen. So zeigt eine Studie von gesi.org zum Beispiel, dass  2030 durch ICT rund zehnmal mehr Emissionen eingespart werden können, als dass durch die dazu notwendige ICT emittiert wird.

Datenschutz und Cyber Security

Den Roll-out der Digitalisierung behindert vor allem der Mensch. Information, Ausbildung und Sensibilisierung für die Chancen sind deshalb wichtig. Ein Thema, das immer wieder auftaucht, ist die Sicherheit. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Privatsphäre, sondern auch um Cyber Security: Wie wird sichergestellt, dass Sensoren und Aktoren nicht manipuliert werden können? Können wir das nicht gewährleisten, verliert die Digitalisierung nicht nur an Akzeptanz, sondern kann auch zu einer effektiven Bedrohung werden. Gleichzeitig muss man sich im Klaren sein, dass die Abwehr oft dem Angreifer hinterherhinkt. Sicherheit ist also immer relativ.

Welche Rahmenbedingungen braucht es

Inwiefern reichen die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen der Digitalisierung, die für die Nachhaltigkeit wichtig sind, aus? Die Teilnehmenden waren mehrheitlich der Meinung, dass diese Frage innerhalb des aktuellen Gesetzgebungsprozesses in der Schweiz gut abgehandelt wird. Ein Gesetz für digitale Nachhaltigkeit oder nachhaltige Digitalisierung ist nicht nötig. Wichtig ist, dass der Regulator nicht der technischen Entwicklung hinterherhinkt.

Ein wichtiger Bremsfaktor in der Umsetzung sei die Tatsache, dass es der Schweiz zu gut gehe, waren einige Anwesende überzeugt. Es würden eindeutig «Pain Points» fehlen, weswegen die Schweiz den Anschluss verpassen könnten.

Rolle von swisscleantech

Bleibt die Frage, wie man die Digitalisierung im Bereich der Nachhaltigkeit beschleunigen könnte. Und welche Rolle ein Verband wie swisscleantech spielen könnte. Wichtig ist sicherlich, der Bevölkerung den Nutzen der Digitalisierung zu erklären, sie zu bilden und zu sensibilisieren. Gleiches gilt auch für die Gemeinden, in denen noch nicht das nötige Bewusstsein vorhanden ist. Ein Verband kann Sensibilisierungsarbeit leisten, Leuchtturmprojekte anstossen und die nötigen Rahmenbedingungen fördern. 

Fakt ist: Das Thema der Digitalisierung wird uns in Zukunft vermehrt beschäftigen, deshalb ist es wichtig, immer wieder darüber zu diskutieren. 

 

 

 

Energiestrategie im Kanton Bern umsetzen

Für die Schweiz bedeutet eine Umsetzung des Energiegesetztes vor allem eines: die Emissionen im Gebäude- und Verkehrssektor müssen reduziert werden. Damit dies geschieht, braucht es in jedem Schweizer Kanton Energievorschriften für die Gebäude. Diese Vorschriften kommen im Kanton Bern am 10. Februar 2019 zur Abstimmung.

Der nationale Wirtschaftsverband swisscleantech setzt sich für ein deutliches JA in dieser Abstimmung ein. Wir können und wollen gemeinsam das Pariser Klimaabkommen umsetzen. Das vorliegende Energiegesetz ist der richtige Schritt auf dem Weg dahin: Es setzt dann die nötigen Anreize, wenn im Gebäude Investitionen anstehen und lässt sich schlank umsetzen – anlog zur heute bestehenden Gesetzgebung. Und es setzt die Latte ein bisschen höher, genau so, wie man es als Folge der technologischen Entwicklung heute tun kann.

Werden Sie Teil der Klimaschutzbewegung und sagen Sie JA.

Mehr Informationen unter: energiegesetz-be-ja.ch

 

swisscleantech wünscht ein frohes neues Jahr!

Ein Unternehmerkollege sagte kürzlich: «Ich mag die Vorweihnachtszeit, weil da so viele Entscheide gefällt werden. Vor den verdienten Festtagen möchte man immer möglichst vieles noch klären und abschliessen.»

Entscheide wurden in den letzten Tagen und Wochen in der Tat viele gefällt. Der Bundesrat hat die weitere Liberalisierung des Strommarktes angekündigt. In Katowice wurde ein Regelwerk zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens verabschiedet – ein weiterer Schritt vorwärts. Leider konnten aber in Dossiers, die für die Schweiz zentral sind, keine Fortschritte erreicht werden. Für den Handel mit Zertifikaten aus dem Ausland fehlen weiterhin verbindliche Regeln. Der Ständerat hat – u.a. auf Initiative von swisscleantech – beschlossen, das öffentliche Beschaffungswesen verstärkt auf Nachhaltigkeitskriterien auszurichten. Diese Woche haben sich 50 Organisationen dafür entschieden, aktiv an der Umsetzung der Schweizer Road Map Elektromobilität 2022 mitzuwirken. Den für swisscleantech sicherlich zentralsten Entschied der letzten Wochen hat aber der Nationalrat gefällt: Das durch die parlamentarische Beratung abgeschwächte CO2-Gesetz wurde in der Schlussabstimmung deutlich abgelehnt.

All diese Beispiele zeigen: In der Schweizer Energie- und Klimapolitik bewegt sich zwar vieles, aber nicht immer in die richtige Richtung. Es braucht deshalb mehr denn je eine starke Stimme der zukunftsfähigen Wirtschaft: Eine Stimme, die nicht primär die Interessen einer bestimmten Branche vertritt. Eine Stimme, die sich von gesamtwirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt. Eine Stimme, die ihre Positionen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und innovative Vorschläge in die politische Diskussion einbringt. Eine Stimme, die klar, pointiert und immer sachlich ist. Diese Stimme ist swisscleantech.

swisscleantech wird gehört und kommt gut voran – dies zeigen nicht zuletzt die rund 30 Medienerwähnungen im Zusammenhang mit der CO2-Gesetzesdebatte und über 20 Neumitglieder der letzten Monate. Trotzdem: Um langfristig relevant zu bleiben und die Charta, zu der sich alle Mitglieder verpflichtet haben, wirkungsvoller umzusetzen, muss sich der Verband weiterentwickeln. Deshalb hat sich Vorstand an seiner letzten Sitzung intensiv mit der Frage beschäftigt, welche Ziele im Jubiläumsjahr 2019 – swisscleantech feiert sein 10-jähriges Bestehen – verfolgt werden.  

  1. Fokus auf Mitglieder-Wachstum: Viele KMU, Start-ups und Grossunternehmen haben signalisiert, dass sie hinter unseren Forderungen stehen – zuletzt bei den Diskussionen über das neue CO2-Gesetz. Um möglichst vielen dieser Firmen die Chance zu geben, die Mission von swisscleantech zu unterstützen und auch um das politische Gewicht des Verbandes zu stärken, haben wir uns entschieden, die Mitgliederbeiträge massiv zu reduzieren. Je nach Unternehmensgrösse beträgt die Reduktion zwischen 40-60%. Diese Änderung schlagen wir an der Generalversammlung im nächsten März vor. Gleichzeitig werden wir die Finanzierung des Verbandes breiter aufstellen und Finanzierungsquellen wie Stiftungen erschliessen. Wir nutzen zudem eine Vakanz im Geschäftsstellenteam, um eine/n erfahrene/n LeiterIn Business Development & Fundraising zu rekrutieren. Für die Romandie sind weitere spezifische Massnahmen geplant. Ziel ist es, mittelfristig rund 1000 Mitgliederfirmen zu unserem Verband zählen zu können.
  2. Intensivierung des Dialogs mit und unter den Mitgliedern: Wir sind der Überzeugung, dass es uns gelingen muss, den Dialog mit und unter den Mitgliedern weiter zu intensivieren. Nur so können wir nahe bei Ihren (politischen) Anliegen sein und gleichzeitig eine wirkungsvolle Plattform für Erfahrungsaustausch und Vernetzung bieten. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir bereits einige Neuerungen eingeführt:
    • Mit Webinars werden Sie jeweils exklusiv während der Parlamentssession über aktuelle Entwicklungen informiert und können uns auch unmittelbar Feedback geben. Letzte Woche fand der Pilot rund um das CO2-Gesetz statt – mit guter Resonanz.
    • Mit der neuen Eventreihe “Member2Member” geben wir Mitgliedern die Möglichkeit, sich vorzustellen und aktuelle regulatorische Herausforderungen aufzuzeigen. Den Anfang machen die Neumitglieder Cargo Sous Terrain im Februar und die Competec/Brack Gruppe im Mai (Infos folgen).
    • Die bereits etablierten Eventformate werden wir geografisch besser aufteilen (Bern/Zürich), um mehr Mitgliedern zu ermöglichen, daran teilzunehmen.
    • Vorstand und Geschäftsstelle werden zudem noch mehr in den persönlichen Austausch mit Ihnen investieren, um besser den Puls zu spüren. Für 2019 ist auch wieder eine Mitgliederzufriedenheitsumfrage geplant.
  3. Themenführerschaft ausbauen: Den Fokus auf die drei Schwerpunkte CO2-freie Schweiz, zukunftsfähige Stromversorgung und neue Businessmodelle behalten wir bei. Wir arbeiten aber daran, noch stärker Impulsgeber für die Politik und die öffentliche Diskussion zu sein. Zum Beispiel mit innovativen Vorschlägen, wie die Sanierungsrate von Gebäuden oder der Zubau von Erneuerbaren gesteigert werden kann. Auch Themen wie die Kreislaufwirtschaft bearbeiten wir konstant. Die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen wie öbu oder AEE SUISSE möchten wir intensivieren.

swisscleantech ist 2018 als Verband vorangekommen und konnte einiges bewegen. Mehr zum konkreten Leistungsausweis werden Sie im Jahresbericht 2018 nachlesen können, der im März 2019 erscheint.

Der Dank des Vorstandes gilt dem engagierten Geschäftsstellenteam, das beharrlich an der Umsetzung unserer Charta arbeitet, und natürlich ganz besonders Ihnen – unseren Mitgliedern. Sie geben unserer Arbeit nicht nur Legitimation, sondern motivieren uns alle auch immer wieder bei unserem Engagement für eine zukunftsfähige Wirtschaft.

Ich wünsche Ihnen besinnliche und erholsame Festtage und freue mich bereits jetzt auf ein aussergewöhnliches swisscleantech Jubiläumsjahr 2019.

Herzliche Grüsse

Fabian Etter,
Mitglied Vorstandsausschuss (Verantwortlich für Organisation und Mitglieder)

Zukunftspotential der Elektromobilität zeigt sich nur in der Gesamtansicht

Elektromobilität muss immer im Kontext von Raumplanung und Technologieentwicklung gesehen werden. Darum ist Elektromobilität nicht die Lösung für unsere Herausforderungen, sondern ein wichtiger Puzzlestein innerhalb der Lösung. Wir brauchen die Systemsicht. Dass auch das Elektroauto nicht hilft, das Verstopfungsproblem zu lösen, ist offensichtlich. Es ist auch nur logisch, dass der Trend zum Elektroauto an sich nicht sicherstellt, dass die Herstellung der Batterien und des Stroms zum Betrieb dieser Geräte nachhaltig werden. Erst wenn wir ganzheitlich an der Lösung arbeiten, indem wir die Technologie vorantreiben und dafür sorgen, dass der Verkehr alle seine Kosten trägt, ist nachhaltiger Verkehr möglich.

Besonderes Augenmerk und bisher leider komplett unter dem Radar sind die Kosten, die durch die Raumnutzung entstehen. Mehr Verkehr führt zu Stau, mehr Strassen sind nicht die Lösung. Die Lösung ist vielmehr, dass wir mit dem Mobilitätsbedürfnis intelligenter umgehen. Die Antwort könnte sein, dass wir beginnen, den Raumverbrauch in die Mobilitätskosten einzubeziehen. Die Gewinner solcher Kostentransparenz sind Mobilitätsketten, in denen für jede Strecke das optimale Fahrzeug gewählt wird. Mal ist es der Zug, mal der PW und mal das Velo oder das Tram. So sieht zukunftsfähige Mobilität aus. 

Artikel vom 19.12.2018 im Tagesanzeiger 

Mehr Infos zum Thema Mobilität finden Sie in unserer Publikation «Der Weg in eine klimafreundliche Zukunft», insbesondere in den Kapiteln 3) Verkehr elektrifizieren, 4) Mobilitätsketten bilden und die Arbeit flexibilisieren und 5) Nachhaltige Stromproduktion steigern. 

COP24: Zertifikatehandel bleibt ungelöst

Die Klimaverhandlungen im polnischen Katowice (COP24) konnten mit Erfolg abgeschlossen werden. Nach drei Jahren Verhandlungen haben sich alle Länder auf gemeinsame Regeln zur Umsetzung des Pariser Abkommens geeinigt. Zum ersten Mal wird es ab 2024 verbindliche Regeln zur Berichterstattung der Staaten über ihre Treibhausgas-Emissionen und Klimaschutzmassnahmen geben. Bislang galten solche Standards nur für Industrieländer.

Weiter wurde vereinbart, dass alle Länder bis 2020 ihre 2030-Klimaziel aktualisieren ‒ sprich erhöhen ‒ sollen. Mehrere Länder der “High Ambition Coalition”, darunter auch die EU, haben bereits angekündigt, dass sie dies tun wollen.

Diskussionen über die Regeln zum Handel mit Emissionen (Artikel 6) hatten die Verhandlungen in die Länge gezogen, denn Doppelanrechnung von CO2-Reduktionen sollte verhindert werden. Doch Brasilien weigerte sich, solche Regeln zu akzeptieren. Da alle Entscheidungen an den Klimaverhandlungen einstimmig gefällt werden müssen, musste die Entscheidung auf nächstes Jahr verschoben werden. Damit fehlen weiterhin Vorschriften, um die Integrität des Zertifikatehandels im Rahmen des Pariser Abkommens zu sichern.

Für die Schweiz ist das Fehlen solcher Regeln besonders relevant, denn sie will ihr Klimaziel grösstenteils mit Auslandzertifikaten erreichen. Nach dem Bundesratsvorschlag zur CO2-Gesetzesrevision sollten zwei Drittel der benötigten Reduktionen von 2021-2030 im Ausland erzielt werden. Der Nationalrat lehnte sowohl ein Inlandziel und als auch Regeln zur Qualitätssicherung der Auslandzertifikate ab, bevor er den ganzen CO2 Revisionsentwurf zurückwies.

Nun ist der Ständerat gefordert, einen griffigen Klimaschutz im CO2- Gesetz zu verankern. Nur mit einer ambitionierten Klimapolitik kann sich der Wirtschaftsstandort  Schweiz seine Rolle als Innovationspionier sichern. Im andern Fall droht die Schweiz den Anschluss zu verlieren, denn mehr und mehr Länder beschliessen ambitionierte Klimaziele und Massnahmen, wie eine neue Studie von econcept zeigt.

Stromversorgungsgesetz muss nachgebessert werden

Die Liberalisierung macht die Bahn frei für neue Produkte, welche zum Beispiel eine bessere Integration des Demand Side Management ermöglichen. Auch flexible Produkte für erneuerbare Energien, die heute für den Kleinkunden zwingend vom Monopolanbieter kommen müssen, könnten nach der Liberalisierung frei verkauft werden. Das fördert in jedem Fall eine nachhaltige und stabile Stromversorgung zu günstigen Preisen. Das vorgelegte Stromversorgungsgesetz (StromVG), welches jetzt in die Vernehmlassung kommt und die Liberalisierung als wichtigen Pfeiler enthält, trübt aber die Freude erheblich.

Um das zu erklären, muss ein bisschen ausgeholt werden. Seit einiger Zeit mehren sich die Indizien, dass neue Anlagen zur Produktion von erneuerbarem Strom nur noch realisiert werden können, wenn am gleichen Ort ein grosser Eigenbedarf anfällt. Der Grund dafür ist, dass der Bund im Energiegesetz das Auslaufen der KEV beschlossen hat. Schon damals war aber klar, dass es parallel dazu notwendig wäre, von der Förderung auf eine geeignete Lenkung umzusteigen. Dies erwies sich als schwierig, die ersten Ansätze dazu wurden vom Parlament versenkt und die Diskussion auf unbestimmte Zeit verschoben.   

Ausbau wird verzögert, weil Anreize fehlen

Als Folge davon können ab 2021 Projekte mit grossen PV-Anlagen und vor allem Grosswasserkraftwerke und Windenergieanlagen meist nicht mehr kostendeckend realisiert werden. Das ist volkswirtschaftlich problematisch: Windenergie ist wichtig für die Winterstromversorgung und grosse Solaranlagen produzieren günstiger Strom als kleine Anlagen. Mit den heutigen Rahmenbedingungen besteht somit das Risiko, dass der rechtzeitige Ausbau der Produktionsanlagen nicht schnell genug vonstattengeht.

Wer nun erwartet hat, dass dieses Problem im neuen StromVG adressiert wird, hat sich geirrt. Im Gesetz findet sich kein Element, welches Investitionen in neue Anlagen anreizen würde. Stattdessen wird auf den freien Markt gesetzt. Dies funktioniert zwar oft, versagt aber in diesem Fall – wie wir vor zwei Jahren in einem Meinungsbeitrag der Neuen Zürcher Zeitung bereits dargelegt haben.

Statt also einen Mechanismus zu installieren, der Anreize für den Zubau setzt, unterminiert das Bundesamt für Energie (BFE) im Gesetzesvorschlag auch noch das Businessmodell des erfolgreichen Eigenverbrauchs. Es schlägt nämlich vor, den Leistungsanteil der Netznutzungsgebühren gegenüber dem Arbeitsanteil zu erhöhen.

Liberalisierung gerät unter Druck

Die Art, wie die Liberalisierung angegangen wird, könnte die Ertragskraft der Erneuerbaren, insbesondere der Wasserkraft, zusätzlich schwächen. Der Stromverkauf bei den gebundenen Kleinkunden ermöglichte es nämlich, auch teurere Wasserkraftwerke zu refinanzieren. Der Wegfall dieses Ertrags belastet die Wasserkraft zusätzlich.

Die neu geschaffene Grundversorgung kann hier nicht einspringen: Muss sie als Auffangbecken für Strom aus defizitären Wasserkraftanlagen herhalten, wird sie teuer. Dies wiederum wird die Linken auf den Plan rufen und die Liberalisierung unter Druck kommen lassen. Der an der Fokusgruppe eingeladene BFE-Vertreter wurde denn auch gleich von mehreren Seiten in die Zange genommen. Es kündigt sich also an, dass die an sich gewünschte Liberalisierung in den Gegenwind geraten könnte.

Stromversorgungsgesetz bedarf Nachbesserungen

Fazit: Wollen wir den Klimavertrag von Paris umsetzen und die Energiewende erfolgreich meistern, muss das StromVG nachgebessert werden – es muss zu einem wirklichen Stromversorgungsgesetz werden. Dies geling nur, wenn die Liberalisierung mit Anreizen zum Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion ergänzt wird.

Deshalb fordern wir das BFE auf, noch einmal über die Bücher zu gehen. Wir wollen zwar gerne die Liberalisierung, aber wir können noch ein bisschen warten, bis ein passendes Gesetz geschaffen wird. Allerdings, liebes BFE: Beeile dich. 

Lunchbreak-Webinar zum CO2-Gesetzesrevision

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Meilenstein im öffentlichen Beschaffungswesen

Noch im Sommer hat der Nationalrat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Vergabeverfahren bei den Beratungen zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) abgelehnt. Die Ständeratskommission beantragte daraufhin, solche Anforderungen zu verankern. Am 10. Dezember 2018 hat der Ständerat den Antrag seiner Kommission diskussionslos durchgewinkt und differenziert sich so klar gegenüber Bundesrat und Nationalrat.

Mit der Revision des BöB soll das Beschaffungswesen stärker auf Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet werden. Damit ändern sich die Spielregeln zugunsten von Firmen und Behörden, die Nachhaltigkeit ernst nehmen. Dies erlaubt, Güter und Dienstleistungen nicht nur nach ihrem Anschaffungspreis zu betrachten, sondern die gesamten Lebenszykluskosten einschliesslich der Umweltkosten einzubeziehen.

Die Einhaltung von Mindeststandards kann dabei durch die explizite Erwähnung von Normen des Arbeits-, Sozialversicherungs- oder Steuerrechts sichergestellt werden. Dies ist deshalb wichtig, weil so verhindert wird, dass beschaffende Stellen unter Umständen Gesetzesverstösse begünstigen. Zudem können Anbieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sie sich nicht an diese Standards halten und beispielsweise Dumping betreiben.

Den Umweltschutzbestimmungen kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Werden diese eingehalten, begünstigt dies den Übergang vom Preis- zum Qualitätswettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen und stimuliert Innovationen. Diese können in einem Markt mit einem Volumen von über 40 Milliarden Franken pro Jahr gegenüber der internationalen Konkurrenz einen wichtigen Wettbewerbsvorteil darstellen. Damit werden nicht nur Firmen, die nachhaltige Produkte anbieten, als wichtige Partner für Bund, Kantone, Gemeinden und Städte gestärkt, sondern der gesamte Werkplatz Schweiz. Deshalb ist dieser deutliche Entscheid des Ständerats sehr zu begrüssen.

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