LSVA-Revision – Trilemma zwischen Verlagerung, Finanzierung und Dekarbonisierung

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird erhoben, um den Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern und damit betroffene Bevölkerung und Umwelt zu entlasten. Dieses Ziel hat in der Schweiz durch die Annahme der Alpeninitiative 1994 Verfassungsrang. Die LSVA wird pro Schwerfahrzeug pro Kilometer erhoben und soll eine Lenkungswirkung weg von der Strasse entfalten. Je nach Emissionsklasse und Gewicht sind die Tarife unterschiedlich. Die Erlöse fliessen zu zwei Dritteln an den Bund (insbesondere in den Bahninfrastrukturfonds) und zu einem Drittel in die Kantone. Diese Einnahmen würden ohne die laufende Gesetzesrevision langfristig sinken, da bisher keine Abgabe für E-LKW erhoben wird, um die Verbreitung der E-Mobilität in der Logistik zu fördern.

Hohe Dynamik bei der Elektrifizierung der LKW‑Flotten

Erfreulicherweise ist die Schweiz bei der Elektrifizierung der LKW‑Flotten einsame Spitze: Mit 21.3 % Elektrofahrzeugen bei den Inverkehrssetzungen kommen hierzulande mehr emissionsfreie Fahrzeuge über 3.5 Tonnen auf die Strasse als überall sonst in Europa. Zwar sind die Anschaffungskosten teilweise dreimal so hoch wie die vergleichbaren Verbrenner, doch die niedrigeren Betriebs‑ und Unterhaltskosten sowie die LSVA‑Befreiung sorgen oftmals bereits heute für einen Kostenvorteil von E-LKW. Das ist einer der Gründe, wieso die Schweiz so gut dasteht und wir bezüglich der Netto-Null-Ziele im Schwerverkehr auf einem guten Weg sind.

Mit dieser positiven Dynamik steht das Parlament vor der schwierigen Aufgabe, drei Ziele gleichzeitig zu erreichen:

  1. Elektrifizierung des Schwerverkehrs zur Erreichung der Klimaziele
  2. Verlässliche Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds
  3. Erfüllung des Verlagerungsauftrags

Nationalrat fordert mehr Anreize für E-LKW

Eine zukunftsfähige LSVA kann dieses Trilemma zwischen Verlagerung, Finanzierung und Dekarbonisierung lösen, indem sie lenkungswirksam ist, Anreize befristet gewährt und Planbarkeit für Wirtschaft und Staatshaushalt sicherstellt. Wie dies konkret aussehen könnte, wurde in der gestrigen Nationalratsdebatte diskutiert: Der Bundesrat schlug vor, E-LKW bereits ab 2029 mit einer Abgabe schrittweise zu belasten. Besonders problematisch für Schweizer Logistikbetriebe ist, dass der Bundesrat entsprechende Rabatte nur durch eine Kann-Formulierung im Gesetz verankert. Die betroffenen Unternehmen brauchen aber im Hinblick auf die hohen Anschaffungskosten von E-LKW mehr Planungssicherheit.

Deswegen sprach sich die grosse Kammer dafür aus, E-LKW erst ab 2031 schrittweise zu belastet und gesetzlich festgelegte Mindestrabatte zu definieren. Damit können die Logistikunternehmen weiter mit vergünstigten E-LKW planen, wenngleich neue Lösungen für Einnahmeausfälle und Verlagerungsziele gefunden werden müssen.

Bessere Lösungen in Sicht

swisscleantech ist mit dieser Entscheidung grundsätzlich zufrieden, da Netto-Null im Schwerverkehr damit ein kleines bisschen näher rückt. Mit Blick auf die ungelösten Fragen der Verlagerung und Infrastrukturfinanzierung setzten wir uns jedoch für einen gemässigten Vorschlag mit Rabattspannen ein, der leider nicht mehrheitsfähig war. Damit hätte das oben erwähnte Trilemma besser gelöst werden können.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird es nun am Ständerat liegen, ob die LSVA-Revision diesem hohen Anspruch gerecht wird. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen und die E-Mobilität voranzubringen – ohne die Finanzierung sowie den Verlagerungsauftrag ausser Acht zu lassen.

Kompromiss für Weiterführung des Gebäudeprogramms gefunden

Was lange währt, wird endlich gut! Ob dieses Sprichwort auch für das Entlastungspaket 27 des Bundesrates passend ist, muss zumindest in Frage gestellt werden. Aber der Reihe nach: Nachdem der Bundesrat im Herbst 2024 die Eckwerte des Entlastungspaketes bekanntgegeben hat, haben sich diverse Inhalte des Paketes sowie die Rahmenbedingungen verändert. Einerseits ist das erwartete Defizit in den nächsten Jahren wegen einigen Sondereffekten geschrumpft. Andererseits hat die starke Gegenwehr der Kantone sowie diverser Interessenvertretungen wie swisscleantech über die letzten Monate dazu geführt, dass gewisse Sparvorhaben hinterfragt und diverse Kompromisse geschnürt wurden. Als Ergebnis davon hat das Parlament erfreulicherweise auf eine komplette Streichung der Mittel für das Gebäudeprogramm verzichtet.

Kompromiss beim Gebäudeprogramm als einziger Ausweg

Erfreulich ist, dass mit der Bereinigung der letzten Differenzen zusätzliche Klarheit für die Förderung der erneuerbaren Wärmeversorgung geschaffen wurde. Das ist entscheidend, damit diese wichtigen Projekte im Bereich Geothermie und erneuerbaren Gase weitergeführt werden können und einen Beitrag zur erneuerbaren Energieversorgung leisten. Diese Ergänzung gegenüber früheren Beratungen ändert jedoch nichts daran, dass das Bundesbudget um 200 statt 400 Millionen Franken entlastet wird und das Gebäudeprogramm weitergeführt werden kann.

Mit diesem Entscheid können die Rahmenbedingungen und Anreize für mehr Energieeffizienz und Dekarbonisierung der Gebäude mehr oder weniger auf dem heuten Niveau des bestehenden Gebäudeprogrammes gehalten werden. Das ist unter anderem möglich, weil die Kantone einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Programmes leisten.

Minimallösung, um die Erreichung des Netto-Null-Ziels nicht zu torpedieren

Trotz dieses wichtigen Kompromisses darf nicht vergessen werden, dass die Schweiz im Gebäudesektor bereits mit den heutigen Instrumenten nicht auf Netto-Null-Zielpfad des Klimaschutzgesetzes ist. Hinzu kommt, dass die Anreize für die Gebäudesanierung nach der Annahme des Eigenmietwertes in absehbarer Zeit zusätzlich verringert werden. Umso wichtiger ist es, dass nach Abschluss der Beratungen des Entlastungspakets und bis zur bereits absehbaren Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2030 etwas Ruhe einkehrt und die Unternehmen mehr Planungs- und Investitionssicherheit erhalten. Dafür wird sich swisscleantech weiterhin einsetzen.

Stellungnahme zum CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren

Zement bleibt in der Bauwirtschaft unverzichtbar, verursacht aber aufgrund der Kalzinierung von Kalkstein unvermeidbare CO₂‑Emissionen. CO₂‑freier Zement ist nur möglich, wenn das entstehende CO₂ abgeschieden, dauerhaft gespeichert und verbleibende Emissionen ausgeglichen werden. Dies würde die Zementkosten fast verdoppeln, jedoch die Gesamtkosten eines Bauwerks nur um etwa 1 % erhöhen. Die Dekarbonisierung ist volkswirtschaftlich machbar, scheitert jedoch derzeit daran, dass CO₂‑Schadenskosten nicht vollständig im Marktpreis abgebildet sind.

Das Emissionshandelssystem (EHS) in Schweiz und der EU wird den Zementpreis künftig erhöhen. Solange es keinen internationalen CO₂‑Preis gibt, sind Schweizer Werke aufgrund der Anpassung des EHS gegenüber Importen benachteiligt. Deshalb braucht es einen CO₂‑Grenzausgleich (CBAM), um fairen Wettbewerb sicherzustellen.

swisscleantech setzt sich dafür ein, dass:

  1. Zement weiterhin in der Schweiz produziert wird.
  2. mittelfristig CO₂‑neutraler Zement verfügbar ist.
  3. steigende Zementpreise Anreize für effizienteren Einsatz und Prozessdekarbonisierung schaffen.

Der Verlust der inländischen Zementindustrie würde weder dem ersten noch dem zweiten Ziel dienen. Auch das dritte Ziel wäre nicht erreichbar, weil das derzeitige Marktversagen auch in Zukunft durch die Umgehungsmöglichkeiten bestehen würde.

Ein CBAM für Zement ist daher ein zentraler Baustein der Dekarbonisierung des Bausektors. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist geeignet und administrativ gut umsetzbar. Ergänzend sollte geprüft werden, ob auch Baustahl in einen CBAM einbezogen werden sollte, da dort ähnliche Wettbewerbsprobleme bestehen.

Auf dem Weg zum CO2-neutralen Zement

Die gesamte Bauwirtschaft ist für rund 38 Prozent der globalen Emissionen verantwortlich. Die Dekarbonisierung der Bauwirtschaft ist daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Netto-Null. Innerhalb der Bauwirtschaft spielt die Herstellung von Zement mit acht Prozent der weltweiten Emissionen eine entscheidende Rolle. Zement ist als Bindemittel im Beton insbesondere im Tiefbau unersetzlich. Man kann die Rezepturen anpassen und so den Ausstoss reduzieren, es wird jedoch immer aus Kalkstein (CaCO3) hergestellter Branntkalk verwendet. In diesem Prozess – der Kalzinierung – entsteht CaO unter Freisetzung von geogenem CO2.

CO2-freier Zement kann nur hergestellt werden, wenn das CO2 aus dem Abgasstrom entfernt und dauerhaft in geologischen Schichten gelagert wird. Dies würde die Kosten des Zements nahezu verdoppeln. Allerdings stiegen die Kosten eines Bauwerks dabei nur um rund ein Prozent. Volkswirtschaftlich ist die Dekarbonisierung des Zements also möglich und bezahlbar. Dass die Dekarbonisierung stockt, ist ein Marktversagen. Ein CO2-Preis von 300 CHF/t würde den Prozess wirtschaftlich machen. Deshalb soll der CO2-Preis im Rahmen eines EHS schrittweise erhöht werden.

Da es keinen internationalen CO2-Preis gibt, wäre ein Schweizer Zementwerk mit einem lokalen CO2-Preis gegenüber importiertem Zement, beispielsweise aus der Türkei, nicht konkurrenzfähig. Deshalb ist ein Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) notwendig. Importe in die Schweiz könnten so fair verteuert werden. Ein Gesetz dazu ist aktuell in der Vernehmlassung. Dieser Gesetzgebungsprozess wurde durch eine parlamentarische Initiative von NR Franziska Ryser angestossen. Swisscleantech hat diese Stossrichtung von Anfang an unterstützend begleitet und war im politischen Dialog aktiv engagiert. Bei allen komplexen Umsetzungsfragen, die ein CBAM aufwirft: Es schafft die faire Basis, damit die Bauwirtschaft ihre Dekarbonisierungsziele erreichen kann.

Klimafonds: Evolution statt Revolution

Mit dem Ja zum Klimaschutzgesetz wurde das Netto-Null-Ziel der Schweiz bis 2050 demokratisch breit abgestützt. Wir sind Stand heute nicht auf Zielpfad und es besteht unbestritten Handlungsbedarf. Die Klimafonds-Initiative möchte dieses Ziel nun konsequenter über einen jährlich mit 0,5 bis 1 % des BIP gespeisten Fonds erreichen, was heute rund 4,5 bis 9 Milliarden Franken entspricht. Die Initiative sieht vor, über ein Sondervermögen erhebliche zusätzliche Mittel in Gebäudesanierungen, erneuerbare Energien oder die Biodiversität zu stecken. Diese Finanzierung würde ausserhalb der Schuldenbremse erfolgen und damit faktisch eine neue Form staatlicher Verschuldung ermöglichen.

Ein milliardenschwerer Fonds – ohne klare Finanzierungsquellen oder Mittelverwendung

Dieser im Vergleich zum heutigen Instrumentenmix radikale Vorschlag für die Schweizer Klimapolitik hat bereits bei der Beratung im Parlament zu einer klaren parteipolitischen Trennlinie geführt und wurde im National- und Ständerat deutlich abgelehnt. Als Brückenbauer haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Debatte über einen indirekten Gegenvorschlag über die Stärkung bestehender Instrumente wie die Lenkungsabgabe geführt wird. Denn es ist unbestritten, dass ein «Weiter wie bisher» nicht zum Ziel führt. Leider war der Aufhänger über diese Initiative wenig überzeugend.

Die Zweifel an der zu starken Zentralisierung der Massnahmen in der Klimapolitik über die Förderung und eine heikle Umgehung der Schuldenbremse führen dazu, dass swisscleantech die Initiative auch nach Abschluss der parlamentarischen Beratung nicht unterstützt. Ergänzend dazu lässt die Initiative zu offen, von wo die Mittel stammen und wie sie verteilt werden sollen. Damit würden faktisch die Katze im Sack gekauft, und viele Begehrlichkeiten im Parlament geweckt. Es ist absehbar, dass bei einem so umfassenden Fonds eine kontroverse Debatte über «unterstützungswürdige» Anliegen folgen wird.

Warum die Weiterentwicklung der bestehenden Klimaschutz-Instrumente erfolgsversprechend ist

Die heutige Klimapolitik basiert auf einem bewährten Instrumentenmix aus Fördern und Fordern, der zwar eine hohe Komplexität verursacht, aber Wirkung erzielt. Damit liegen wir zwar nicht auf Zielpfad gemäss dem Netto-Null-Ziel, die CO2-Emissionen konnten aber immerhin um rund 26% gegenüber 1990 [1] reduziert werden – trotz beachtlichem Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum. Auch der Blick auf die Gebäude (-46%) und die Industrie (-32%) zeigt, dass die bestehenden Instrumente wirken, auch wenn insbesondere in der Dekarbonisierung des Verkehrs noch weiter Weg vor uns liegt. Das ist wenig überraschend, weil im Strassenverkehr bis heute  ein griffiges Instrument wie die CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffe fehlt.

Ein wichtiger Pfeiler für den Erfolg der bisherigen Massnahmen sind solche Lenkungsabgaben in Kombination mit Förderinstrumenten, die auf dem Verursacherprinzip basieren. Ein gutes Bespiel dafür ist das Gebäudeprogramm, dass durch einen Teil der Einnahmen aus der CO2-Lenkungsabgabe auf Heizöl oder Erdgas mitfinanziert wird. Ersetzt man diesen bewährten Instrumentenmix aus Fördern und Fordern durch einen umfassenden Fördertopf, führt das nicht nur zu konkreten Veränderungen in der Umsetzung bestehender Instrumente der Klimapolitik: Die aus dem Systemwechsel entstehenden Unsicherheiten würden der Investitions- und Planungssicherheit vieler Unternehmen oder Eigenheimbesitzer*innen schaden, die bereits heute von den laufenden politischen Kehrtwenden verunsichert sind. Das untermauert das Beispiel der Sparpläne des Bundesrates beim Gebäudeprogramm, für dessen Erhalt wir uns aktuell im Parlament einsetzen.

Grosse CO2-Emittenten in die Pflicht nehmen und nicht belohnen

Mit dem Ansatz der Volksinitiative würden gerade grosse Emittenten mit erheblichen Subventionen rechnen können, um ihre Anlagen zu erneuern. Das ist besonders störend, weil sie damit die externen Kosten ihres heutigen CO₂‑Ausstosses nicht selbst tragen und für ihr zögerliches Handeln auch noch belohnt werden. Dadurch entstehen Fehlanreize, die den Klimaschutz verteuern und in seiner Lenkungswirkung schwächen.

Handlungsbedarf in der Klimapolitik bleibt hoch

Damit Klimaschutz effizient, verursachergerecht und sozial verträglich bleibt, setzt swisscleantech auf eine Evolution des bestehenden Massnahmenmixes anstatt auf eine Revolution. Klar ist, dass die Schweiz ihr Netto-Null-Ziel verfehlt, wenn die Politik die bisherige Klimapolitik nicht weiterentwickelt. Gerade mit Blick auf das CO2-Gesetz nach 2030 gilt es die Ambition hochzuhalten und bestehende Instrumente wie etwa ein Emissionshandelssystem und Fördertöpfe wie beispielsweise die Innovationsförderung aus dem Klimaschutzgesetz oder Lenkungsabgaben weiterzuentwickeln.


[1] CO2-Statistik des Bundesamts für Umwelt

Stellungnahme zur Ersatzabgabe für Elektrofahrzeuge

Keine E-Abgabe ohne Kostenwahrheit

Verbrenner stossen grosse Mengen CO2 aus und befeuern damit den Klimawandel. Dadurch entstehen hohe Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen. In der Schweiz gibt es keine CO2-Steuer auf Treibstoffe, die dieses Marktversagen bereinigen würde. Sollte die E-Abgabe, wie im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagen, eingeführt werden, entstünden wirtschaftliche Verwerfungen, die emissionsfreie und nachhaltige Antriebsarten fälschlicherweise benachteiligen würden.

Höhe von Mineralölsteuern bzw. der E-Abgabe pro gefahrenem Kilometer eines durchschnittlichen Personenwagens. In grau die Schadenskosten durch den Treibhausgasausstoss, welche als externen Kosten von der Allgemeinheit, statt den Verursachenden getragen werden müssen.

Wie die Abbildung zeigt, würden Verbrenner und Elektrofahrzeuge mit der E-Abgabe äquivalent besteuert und zur Finanzierung der Schweizer Strasseninfrastruktur beitragen. Es entstünde eine verzerrte Situation, in der Verbrenner – trotz der Verursachung deutlich höherer Schäden im Bereich Klimawandel – gleich viel bezahlen wie saubere Elektroautos, weil externe Umweltkosten gänzlich unbeachtet bleiben.

Um dieses Marktversagen zu vermeiden, ergibt sich für swisscleantech folgende, zwingende Handlungsabfolge:

  1. Internalisierung der CO2-Schadenskosten durch Besteuerung von Treibstoffen, womit kurz- und mittelfristig die Finanzierung gesichert werden kann.
  2. Einführung einer E-Abgabe, sodass BEVs ihren fairen finanziellen Beitrag leisten und die Infrastruktur langfristig finanziert werden kann.

So können Kostenwahrheit und stabile Staatsfinanzen gewährleistet werden.

Abgesehen davon sei an dieser Stelle angemerkt, dass swisscleantech den im Erläuternden Bericht beschriebenen, kategorischen Ausschluss von Mobility Pricing bedauert. Aktuell werden externe Kosten, die durch orts- und zeitabhängige Faktoren im Verkehr entstehen, nicht berücksichtigt. Dies führt dazu, dass Infrastruktur nicht optimal ausgelastet wird und daher die Spitzenbelastungen unnötig hoch ausfallen. Entsprechend wird die Infrastruktur nicht kostenoptimal ausgebaut. Mobility Pricing kann dieses Marktversagens beseitigen.

E-Abgabe darf Marktdurchdringung der E-Mobilität nicht gefährden

In Anbetracht der Erreichung der Klimaziele ist die Elektrifizierung des Strassenverkehrssektors unabdingbar. Schliesslich stagnieren die Emissionen in diesem Sektor seit Jahren und die Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. In dieser Situation ist es wichtig, das Voranschreiten der Elektrifizierung nicht frühzeitig zu bremsen.

Die im erläuternden Bericht geäusserte Annahme, von ca. 30 % elektrisch angetriebenen Fahrzeugen im Bestand im Jahr 2030 erscheint in Anbetracht aktueller Statistiken deutlich zu optimistisch. Viel eher ist die Erreichung dieser Marke in der Mitte der 30er Jahre realistisch. Daher werden auch die Auswirkungen auf die Strassenfinanzierung deutlich überschätzt.

Sollte es nicht möglich sein, die oben geforderte Kostenwahrheit herzustellen, fordert swisscleantech zumindest, den Einführungszeitpunkt nicht strikt an ein Jahr, sondern an einen Mindestbestand zu koppeln. Damit kann gewährleistet werden, dass die Einführung der E-Abgabe nicht frühzeitig die Verbreitung der E-Mobilität abwürgt. Konkret schlagen wir hierbei folgende Bedingungen vor:

  • 30 % BEV im Bestand: Verabschiedung der Botschaft und Eröffnung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens
  • 50 % vollelektrische Fahrzeuge im Bestand der jeweiligen Fahrzeugkategorie: Einführung der E-Abgabe zu Beginn des neuen Jahres.

Besonders kritisch erachten wir die Einführung 2030 in Bezug auf den Schwerverkehr. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe für E-LKW ab 2030, droht die E-Abgabe in diesem Fahrzeugsegment die Elektrifizierung auf längere Zeit vollständig auszubremsen.

Schlussfolgerungen

Unter Berücksichtigung der Erreichung der Klimaziele und der Kostenwahrheit lehnt swisscleantech die bestehende Vorlage zur Einführung einer E-Abgabe ab.

Gleichzeitig anerkennen wir die grundsätzliche Berechtigung einer Kostenpflicht und definieren daher Bedingungen, die zur Einführung erfüllt sein müssen (CO2-Steuer auf Treibstoffe und/oder ein BEV-Mindestanteil im Bestand von 50 %).

Dekarbonisierungs­­strategien für Schweizer Unternehmen – Whitepaper

Zahlreiche Unternehmen arbeiten heute an der Reduktion ihrer Emissionen, entwickeln neue Ansätze und investieren in klimafreundliche Lösungen. Die Klimaschutzmassnahmen stossen dabei oft tiefgreifende strukturelle Veränderungen im Betrieb an – von der Energieversorgung über das Geschäftsmodell bis hin zur Produktgestaltung.

Die wichtigsten Erkenntnisse

  1. Deutliche Emissionsreduktionen sind möglich: Die grosse Mehrheit hält die Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050 für machbar und hält an Klimazielen fest.
  2. Elektrifizierung ist und bleibt in vielen Bereichen das Mittel der Wahl zur Dekarbonisierung. Das bestätigen die Erkenntnisse zu industrieller Prozesswärme und Mobilität.
  3. Bezüglich der Kreislaufwirtschaft stehen insbesondere regulatorische Vorgaben in vielerlei Hinsicht in der Kritik – die Politik ist entsprechend in der Pflicht. Bisherige Strategien beinhalten vor allem Massnahmen zur Steigerung der Langlebigkeit, Ressourceneffizienz und Reparierbarkeit.
  4. Unternehmensübergreifende Massnahmenpakete und überzeugendes Commitment von CEOs und Verwaltungsrät*innen sind entscheidende Erfolgsfaktoren.

Mit Best Practices zum Netto-Null-Ziel

Grundsätzlich ist ein klarer Gestaltungswille erkennbar und viele Klimaschutzmassnahmen wurden bereits umgesetzt. Rund zwei Drittel der Unternehmen, die Prozesswärme nutzen, haben erste Produktionsschritte dekarbonisiert, etwa durch elektrische Einbrennöfen, Wärmepumpen oder die Nutzung von Abwärme. Der Sonnenschutzhersteller Griesser beispielsweise betreibt ihre neue Pulverbeschichtungsanlage mit Photovoltaik-Strom, elektrischer Wärmeerzeugung und einem integrierten Wärmerückgewinnungssystem, womit eine Energieeinsparung von 25 % ermöglicht wird und sämtliche Produktionsemissionen eliminiert werden konnten.

Auch im Mobilitätsbereich handeln Unternehmen ambitioniert, wobei die Lösung oftmals über die Elektrifizierung führt. So hat beispielsweise Coca-Cola HBC Ende 2024 seine gesamte Aussendienstflotte auf E-Mobilität umgestellt und spart damit jährlich rund 700 Tonnen Kohlenstoffdioxid (t CO2). V-ZUG setzt auf ein ausgeklügeltes Mobilitätskonzept mit interner CO2-Bepreisung, Mobilitätsbudget und elektrischen LKWs, finanziert durch einen unternehmenseigenen Klimafonds. Darüber hinaus fördern zahlreiche Unternehmen die Pendler*innenmobilität durch Abonnemente für den öffentlichen Verkehr, Veloinfrastruktur oder Boni für autofreie Anreisen.

Im Bereich Kreislaufwirtschaft zeigt sich eine grosse Bandbreite an Massnahmen: vom Einsatz von Rezyklat über zirkuläres Produktdesign bis hin zu As-a-Service-Modellen und Rückgabesystemen. So werden Rücklaufquoten erhöht und neue Geschäftsmodelle, etwa durch den Weiterverkauf gebrauchter Produkte, erschlossen

Technologische Grenzen, hohe Investitionskosten, komplexe Regulierungen und begrenzter Einfluss auf Scope-3-Emissionen erschweren den Wandel. Besonders kleinere Unternehmen benötigen gezielte Unterstützung, sei es in Form von Förderprogrammen, verlässlichen politischen Rahmenbedingungen oder vereinfachten Standards.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die Unternehmen die Herausforderungen differenziert betrachten und sich auch komplexen Problemen bei der Dekarbonisierung stellen. Viele setzen sich aktiv mit Carbon Pricing, Nachhaltigkeitsreporting oder CO2-Entfernung auseinander. Die Mehrheit der Befragten ist zuversichtlich, bis 2050 das Netto-Null-Ziel zu erreichen, und zwei Drittel haben sich bereits an der Science Based Targets initiative (SBTi) orientiert oder konkrete Ziele gesetzt.

Diese Studie versteht sich nicht nur als Bestandsaufnahme, sondern auch als Impuls. Die Praxisbeispiele liefern wertvolle Anknüpfungspunkte für andere Unternehmen, um die Dekarbonisierung im eigenen Betrieb voranzutreiben. Die Best Practices zeigen, wie ambitionierter Klimaschutz und wirtschaftliches Handeln Hand in Hand geht. Entscheidend ist nun, dass diese Pioniertaten in der Breite Anwendung finden. Die Politik ist dabei gefordert, klare Leitplanken zu setzen, Innovationsräume zu schaffen und die Transformation hin zum Netto-Null-Ziel gezielt zu begleiten.

Die Dekarbonisierung in Schweizer Unternehmen ist machbar – wenn wir voneinander lernen, Verantwortung übernehmen und gemeinsam an Lösungen arbeiten.

Keine Energiewende ohne fittes Stromnetz

Ein grosser Teil der heutigen Höchstspannungsleitungen in der Schweiz ist zwischen 50 und 80 Jahre alt. In den kommenden Jahren müssen daher zahlreiche Anlagen des Übertragungsnetzes erneuert und gleichzeitig an die Anforderungen der Energiewende angepasst werden. Entsprechend stehen viele Bewilligungsverfahren an, die erfahrungsgemäss komplex und zeitaufwändig sind. Der Bundesrat will diese Prozesse gezielt beschleunigen, damit die Stromnetze nicht zum Bremsklotz der Energiewende werden.

Vorgesehen ist unter anderem der Verzicht auf das Sachplanverfahren für die Erneuerung von bestehenden Leitungen. Neu soll das Interesse an der Realisierung solcher Anlagen grundsätzlich gegenüber anderen nationalen Interessen Vorrang haben. Ausnahmen – etwa zugunsten von Biotopen – bleiben ausdrücklich vorbehalten, und es ist weiterhin in jedem Fall eine Interessenabwägung vorzunehmen. Zudem sollen die zuständigen Behörden an verbindliche Fristen gebunden werden. swisscleantech begrüsst diese Massnahmen ausdrücklich, da sie den notwendigen Ausbau des Übertragungsnetzes beschleunigen.

Wiederaufnahme des Freileitungsgrundsatzes und neue Erleichterungen für Verteilnetze

Im Nationalrat, der sich in der Wintersession das erste Mal über das Geschäft gebeugt hat, waren diese Punkte weitgehend unbestritten. Wieder aufgenommen wurde jedoch der Freileitungsgrundsatz, auf den der Bundesrat aufgrund negativer Rückmeldungen in der Vernehmlassung verzichtet hatte. Dieser Grundsatz sieht vor, dass neue Leitungen grundsätzlich als Freileitungen und nur in begründeten Ausnahmefällen als Erdkabel realisiert werden sollen. Dafür sprechen insbesondere technische und wirtschaftliche Gründe.

Ergänzend zu den Vorschlägen des Bundesrates hat der Nationalrat zusätzliche Bestimmungen für das Verteilnetz aufgenommen. So soll auch Anlagen des Verteilnetzes ein nationales Interesse zugesprochen werden, das andere nationale Interessen grundsätzlich überwiegt. Vorgesehen sind ausserdem weitere Erleichterungen für den Bau von Transformatorenstationen und Speichern ausserhalb der Bauzonen. swisscleantech steht diesen zusätzlichen Erleichterungen im Bereich der Verteilnetze grundsätzlich positiv gegenüber – denn die Energiewende findet mit dem Ausbau der Solarenergie und der Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Verkehr vor allem auf den unteren Netzebenen statt.

Gezielter Ausbau der Stromnetze unabdingbar

Viele der bestehenden Herausforderungen bei den Verteilnetzen könnten mit intelligenten Massnahmen gelöst werden – von flächendeckenden «Smart Grids» ist die Schweiz aber leider noch weit entfernt. Umso wichtiger ist es, dass die Digitalisierung der Netze und die intelligente Nutzung von lokalen Flexibilitäten voranschreitet. Ein massvoller und gezielter Ausbau der Stromnetze ist unabhängig von diesen Massnahmen unvermeidbar. Die rasche Verabschiedung dieses Netzbeschleunigungs-Erlasses hat für swisscleantech darum höchste Priorität.

Gebäudeprogramm 2.0 gesichert

Nach stundenlanger Debatte hat der Ständerat als Erstrat erste Eckpfeiler des Entlastungspaket 27 verabschiedet. Trotz einigen Einschnitten wie etwa bei der Förderung von Pilot- und Demonstrationsprojekten konnten beim Gebäudeprogramm wichtige Fortschritte erzielt werden.

«Neues» Gebäudeprogramm setzt Anreize zur Dekarbonisierung und Energieeffizienz fort

Dank der intensiven Arbeit einer breiten Allianz aus allen betroffenen Branchen, der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren sowie unterschiedlichen NGOs hat sich der Ständerat für einen Kompromiss zur Sicherung des Gebäudeprogrammes ausgesprochen. Mit diesem Vorschlag kann das Bundesbudget um 200 statt 400 Mio. CHF entlastet werden, weil das Innovationsprogramm bis 2031 weiterhin aus dem Bundesbudget finanziert würde.

Im Zentrum steht jedoch, dass mit diesem Entscheid die Rahmenbedingungen und die Anreize für mehr Energieeffizienz und Dekarbonisierung der Gebäude mehr oder weniger auf dem heuten Niveau gehalten werden können. Das ist unter anderem möglich, weil die Kantone einen höheren Beitrag leisten und weil das Gebäudeprogramm 2.0 durch die Zusammenlegung der Förderung des Heizungsersatzes, der Gebäudedämmung und weiteren Massnahmen eine höhere Fördereffizienz anstrebt.

Gebäudeprogramm ist unabdingbar für die Erreichung des Netto-Null-Ziels – weitere Verbesserungen notwendig

Mit dem heutigen Entscheid wurde ein wichtiges Signal für den Klimaschutz im Gebäudesektor gesetzt. Trotzdem ist die Schweiz im Gebäudesektor mit den heutigen Instrumenten nicht auf Zielpfad des Klimaschutzgesetzes. Hinzu kommt, dass die Anreize für die Gebäudesanierung nach der Annahme der Abschaffung des Eigenmietwertes in absehbarer Zeit zusätzlich verringert werden.

Für swisscleantech ist aber klar, dass in der weiteren Beratung der Vorlage bei der Finanzierung sowie beim Einsatz der Fördermittel weitere Verbesserungen notwendig sind, um die Wirksamkeit des Programmes zu erhöhen. Darum setzt sich swisscleantech auch im Nationalrat gemeinsam mit einer breiten Allianz von Verbänden für die Sicherung des Gebäudeprogrammes ein.

Entlastungspaket 27 – Keine Abstriche bei der Gebäudesanierung

In den letzten Wochen hat sich die Finanzkommission mehrfach mit dem Entlastungspaket 27 des Bundesrates befasst. Heute wurden die Details zu ihren Entscheiden von letzter Woche zuhanden des Ständerates publik. Wir bedauern, dass die vom Bundesrat geplanten, zum Teil einschneidenden Einsparungen bei Förderungen im Bereich Energie und Klima von der Kommission gutgeheissen wurden. Da die Abstimmungen in der vorberatenden jedoch meist knapp ausfielen, besteht weiterhin Hoffnung, dass diese Entscheide im Ständerat noch korrigiert werden können.

Fortführung des Gebäudeprogramms sicherstellen

Vor allem beim wichtigen Gebäudeprogramm will die knappe Mehrheit der Kommission dem Bundesrat folgen und massive Einsparungen vornehmen, was sich auf den Klimaschutz im Gebäudesektor negativ auswirken würde. Mit diesem Entscheid ignoriert die Mehrheit der Finanzkommission die Volksaufträge durch das Ja zum Stromgesetz und zum Klimaschutzgesetz. Da die Schweiz auch im Gebäudesektor mit den heutigen Instrumenten nicht auf Zielpfad ist, gilt es umso mehr die bestehenden Instrumente zu stärken. Mit seinem Entscheid reduziert die Kommission nicht nur die Wirkung des Gebäudeprogramms. Er übersieht auch, dass die Anreize für die Gebäudesanierung nach der Annahme des Eigenmietwertes sowieso schon zusammengestrichen werden. Eine weitere Kürzung der Förderinstrumente ohne eine glaubwürdige Alternative ist deshalb nicht akzeptabel. Unsere Forderung ist darum eindeutig: Beim Gebäudeprogramm darf es keine weiteren Abstriche geben.

Minderheitslösung zeigt möglichen Kompromiss auf

Eine starke Minderheit der Finanzkommission des Ständerats will die Finanzierung des Gebäudeprogramms in angepasster Form weiterführen. Der Vorschlag sieht dabei vor, dass:

  • die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf 45% erhöht wird (Einnahmen von 450 Mio. CHF;
  • die Mittel der Teilzweckbindung an das Impulsprogramm Heizungsersatz (200 Mio. CHF) und an das kantonale Gebäudeprogramm (250 Mio. CHF) gehen sollen;
  • die Kantone ihren Anteil an der Finanzierung deutlich erhöhen müssen;
  • das Bundesbudget um 200 statt 400 Mio. CHF entlastet wird, da das Innovationsprogramm bis 2031 weiterhin aus dem Bundesbudget finanziert würde.

Mit diesem Vorschlag könnten die Rahmenbedingungen für mehr Energieeffizienz und die Dekarbonisierung der Gebäude knapp auf dem heuten Niveau gehalten werden.

swisscleantech sieht in diesem Vorschlag eine mögliche Ausgangslage für einen Kompromiss, der in der weiteren Beratung der Vorlage u.a. bei der Finanzierung noch verbessert werden muss. Mit einer gezielten Erhöhung der CO₂-Lenkungsabgabe könnte diese Förderung ohne zusätzliche Belastung des Bundes erhalten werden und zudem die Wirksamkeit der neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MukEn) sowie der kantonalen Energiegesetze stärken. Darum hat sich swisscleantech zusammen mit einer breiten Allianz von Verbänden für eine solche Lösung eingesetzt.