Stärkung des swisscleantech-Vorstandes dank prominenten Neuzugängen

Die beiden Co-Präsidenten Fabian Etter, Inhaber Etter Advice und Marcel Winter, CEO AFRY Gruppe Schweiz konnten an der Generalversammlung auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. Marcel Winter betonte das erfreuliche Mitgliederwachstum: «75 Unternehmen aus allen Branchen sind im letzten Jahr neu zu uns gestossen, darunter BKW Buildings Solutions, ZFV-Unternehmungen, Sika, AXA Schweiz, Emmi Gruppe, Flughafen Zürich AG, aber auch viele innovative Startups wie Climeworks. Dieses Wachstum gibt den Forderungen von swisscleantech noch mehr Gewicht.» Alle diese neuen Mitglieder bekennen sich mit ihrem Beitritt dazu, gemäss der swisscleantech-Charta ambitionierte Klimaziele umzusetzen, innerhalb ihrer Branchen voranzugehen und die damit verbundenen unternehmerischen Chancen zu nutzen.

Prägende Stimme der Energie- und Klimapolitik

Der Verband hat im letzten Jahr zudem verschiedene energie- und klimapolitische Geschäfte mitgeprägt. Beispiele dafür sind das Stromgesetz, welches von der Bevölkerung mit fast 70% klar angenommen wurde und ein Auftrag für den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien darstellt. Auch die Beratung der Stromreserve im Parlament war erfreulich, bei welcher verschiedene Forderungen des Verbands aufgenommen wurden, darunter die stärkere Nutzung von bestehenden Infrastrukturen wie Notstromaggregaten. Weiter wurden die Dienstleistungen für die Mitglieder weiter ausgebaut: Ein neues Eventformat für Nachhaltigkeitsverantwortliche, ein KI-Leitfaden für die Erreichung von Klimazielen und über 30 Mitgliederanlässe rund um Klima und Energie sind nur einige Beispiele dafür.

Ausbau des Vorstands, um die wachsende Mitgliederbasis abzubilden

Um die wachsende Mitgliederbasis besser abzubilden und den Vorstand weiter zu stärken, hat die Generalversammlung von swisscleantech einer Erweiterung des Vorstands einstimmig zugestimmt. Mit der Wahl von Pouyan Dardashti (CEO Thommen Group), André Flückiger (CEO eicher+pauli), Bastien Girod (Partner Deloitte), Antje Kanngiesser (CEO Alpiq) und Urs Neuhauser (CEO Griesser Gruppe) konnten Persönlichkeiten aus der Wirtschaft gewonnen werden, die – in für swisscleantech zentralen Themenfeldern wie etwa Strommarkt, Kreislaufwirtschaft, industrielle Prozesse und Wärmeversorgung – Kompetenzen und Erfahrungen mitbringen.

Wiedergewählt wurden die bisherigen Vorstandsmitglieder Carsten Bopp (Group CEO B + G Schweiz AG), Dr. Barbara Dubach (Geschäftsführerin engageability & Innovate 4 Nature), Daniel Eugster (Inhaber & Geschäftsführer Haustechnik Eugster AG), Marco Grossmann (Mitglied des Verwaltungsrates ecos, Senior Consultant Klima & Kreislaufwirtschaft), Dr. Cornelia Luchsinger (Key Account Manager Zürcher Kantonalbank), Christian Petit (Gründer und Geschäftsführer Advisum Consulte sarl, Gerd Scheller (Country CEO Siemens Schweiz) und Susanne Vincenz-Stauffacher (Nationalrätin FDP). Fabian Etter und Marcel Winter wurden ebenfalls einstimmig als Co-Präsidenten wiedergewählt.

«Gerade angesichts des für das Netto-Null Ziel anspruchsvollen Umfelds ist die Stimme von swisscleantech wichtiger denn je. Mit diesem breit zusammengesetzten Vorstandsteam sind wir ideal aufgestellt, um auch in Zukunft die klimataugliche Wirtschaft voranzubringen. Unser Ziel bleibt es, aufzuzeigen, wie Netto-Null und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Hand in Hand gehen», sagt Co-Präsident Fabian Etter.

Rückschritte in der Klimapolitik verhindern, Kreislaufwirtschaft stärken

Michael Mandl, Co-Geschäftsführer von swisscleantech führte die Verbandsschwerpunkte für 2025 aus: Einerseits gelte es, Rückschritte in der Klimapolitik zu verhindern, beispielsweise durch den Einsatz für die Weiterführung des Gebäudeprogramms. Andererseits sei es zentral, dass der Zubau der erneuerbaren Energien schneller vorankomme, weshalb sich swisscleantech für eine möglichst mehrheitsfähige Verabschiedung des Beschleunigungserlasses engagiere.

Neben den politischen Schwerpunkten fokussiert swisscleantech auf die Stärkung von zirkulären Businessmodellen. swisscleantech-Mitglieder profitieren neu von kostenlosen Coaching-Leistungen, um ihr Geschäftsmodell kreislauffähiger zu gestalten. Das ist nicht nur zentral, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen, sondern auch um Rohstoffe zu sichern, Lieferketten resilienter zu gestalten und damit die Wirtschaft nachhaltig zu stärken.

Rückblick auf die Frühjahrssession: Sicherere Stromversorgung im Fokus

Kostengünstige Stromreserve durch bestehende Infrastrukturen

Mit der Stromreserve soll eine Versicherung für schwere Strommangellagen geschaffen und die provisorische Winterreserveverordnung abgelöst werden. Die Reserve besteht aus verschiedenen Massnahmen, darunter die Wasserkraftreserve, die Verbrauchsreserve, Notstromgruppen oder neue Gaskraftwerke. Es ist wichtig, dass die Reserve vor allem auf bestehenden Infrastrukturen aufbaut, damit die Kosten für die Wirtschaft möglichst tief gehalten werden. Deshalb fordert swisscleantech eine attraktive Verbrauchsreserve und eine stärkere Nutzung von Notstromgruppen – der Ständerat ist diesen Prämissen weitgehend gefolgt. Umstritten bleibt vor allem die generelle Subventionierung von fossilen Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen. Der Ständerat hat diese im Gegensatz zum Nationalrat abgelehnt, was auch in der weiteren Differenzbereinigung der wichtigste Konfliktpunkt bilden wird.

Beschleunigter Ausbau von erneuerbaren Energien

Mit dem Stromgesetz wurden die Ausbauziele sowie die Instrumente für den Ausbau der erneuerbaren Energien klar festgelegt und sind seit diesem Jahr in Kraft. Damit diese Ausbauziele für erneuerbare Energien erreicht werden können, braucht es nun primär eine Beschleunigung der Prozesse beim Bau von Wasser-, Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse. Auch nach den Beratungen in dieser Session bestehen noch gewichtige Differenzen betreffend dem Verbandsbeschwerderecht für die 16 vordefinierte Wasserkraftprojekte sowie bei den Ersatzmassnahmen beim Bau von Anlagen zur Produktion erneuerbaren Stroms. swisscleantech wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Kompromisse zwischen Schutz der Biodiversität und Nutzung zur Energieproduktion gefunden werden, damit die Gefahr eines Referendums minimiert werden kann.

Verlängerung des Solar-Expresses

Das Parlament hat entschieden, dass geplante alpine Solaranlagen von Erleichterungen und Subventionen profitieren können, wenn bis Ende 2025 ein Baugesuch vorliegt. Bisher galt die Bedingung, dass diese Anlagen bis Ende 2025 gebaut sein müssen und mindestens 10% der erwarteten Produktion liefern. Zusätzlich wurde festgehalten, dass nicht nur die Anlagen und die Anschlussleitungen, sondern auch die Netzverstärkungen vom Gesetz profitieren. Der Ständerat hat die Vorlage mit 44:1 Stimmen, der Nationalrat mit 123:67 Stimmen verabschiedet. swisscleantech begrüsst den pragmatischen Entscheid, welcher die teilweise weit fortgeschrittenen Projekte nicht gefährdet.

Verbesserte Aufsicht und Transparenz im Energiehandel

Mit dem «Bundesgesetz zur Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten» (BATE) wird die Aufsicht über die Grosshandelsmärkte von Strom und Gas gestärkt und damit Marktmanipulation und Insiderhandel wirkungsvoll bekämpft. National- und Ständerat haben die Vorlage in der Frühjahrssession einstimmig angenommen. swisscleantech begrüsst diese Verabschiedung, weil mit diesem neuen Bundesgesetz der internationale Grosshandelsmarkt als elementarer Pfeiler der Versorgungssicherheit gestärkt wird.

Stellungnahme zur Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange

Es ist jedoch gleichzeitig wichtig für sie, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen möglichst fair, unbürokratisch und international abgestimmt ausgestaltet werden. Aus diesem Grund begrüssen wir alle Harmonisierungen von Gesetzen mit internationalen Standards und stimmen dieser Verordnungsanpassung grundsätzlich zu. Allerdings müssen bei der Umsetzung einige Forderungen stärker berücksichtigt werden. So muss vermieden werden, dass bürokratische Exzesse entstehen. In diesem Zusammenhang begrüssen wir die aktuellen Diskussionen zugunsten einer Verschlankung des Reporting in der EU und empfehlen, diese Entscheide bei der Umsetzung dieser Verordnungsanpassung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sollte darum diese Weiterentwicklung der Berichterstattung über Klimabelange verschoben werden, bis mehr Klarheit herrscht.

Gleichzeitig ist aber auch eine einseitige Fokussierung auf die EU zu vermeiden, um in der Umsetzung genügend Spielraum zu ermöglichen. Folgende Verbesserungen sind darum notwendig:

Begrifflichkeiten mit anderen Rechtsgrundlagen synchronisieren

Es ist wichtig, dass in allen Rechtsbelangen ähnliche – sprich synchronisierte – Begrifflichkeiten verwendetet werden: So wird beispielsweise im OR, welches sich ebenfalls in Revision befindet, neu von "Umweltfaktoren", "Sozialaspekten und Menschenrechtsaspekten" und "Governance-Aspekten" statt von "-belangen" gesprochen. Im Sinne einer klaren Verständlichkeit ist anzustreben, dass überall gleiche Begrifflichkeiten verwendet werden.

Zulassung einer breiten Auswahl von internationalen Standards

Art. 3 Abs. 1 VE-Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange will die Berichterstattung über Klimabelange an "international anerkannten Standards oder auf den in der EU verwendeten Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung" anpassen. Im begleitenden Bericht wird eine Liste von solchen Standards erwähnt, jedoch der etablierte GRI-Standard nicht aufgeführt. Es ist sicherzustellen, dass dieser Standard als gleichwertig gesehen wird.

Mindestanforderungen für die Dekarbonisierung-Fahrpläne im Finanzbereich anpassen

Die Anforderungen an Dekarbonisierung-Fahrpläne müssen an die Geschäftsmodelle der Finanzindustrie und deren Möglichkeiten angepasst sein. Insbesondere im Anlagengeschäft haben Finanzintermediäre eine wichtige Funktion als Berater, die sie auch zunehmend wahrnehmen wollen und können. Sie sind jedoch gegenüber ihren Kundinnen und Kunden nicht in der Lage, diese zu zwingen, in bestimmten Anlagen nicht investiert zu sein. Die Kaufentscheidung der Kundschaft nicht auszuführen, würde den Kauf nicht verhindern. Vielmehr würde der Kauf über eine andere Organisation abgewickelt. Da in diesem Fall die Beratungsmöglichkeit vollständig entfallen würde, wäre ein solcher Schritt nicht im Sinn der Sache. Diesem Umstand ist in der Formulierung von Art. 3 Abs. 3 lit. b Ziff. 1. Rechnung zu tragen.

Realistische Übergangsfristen

Veränderungen in den Reporting-Richtlinien führen zu zeitaufwändigen Anpassungen bei den rapportierenden Organen. Für unsere Mitglieder sind deshalb ausreichende Übergangsfristen von mindestens 2 Jahren notwendig.

Ständerat setzt auch auf eine kostengünstige Stromreserve ohne neue Gaskraftwerke

Auch wenn das Risiko einer Strommangellage nicht unmittelbar besteht, liegt es im Interesse der Schweiz und insbesondere der Schweizer Wirtschaft, sich gegen Stromversorgungsengpässe abzusichern. Darum ist es richtig, dass der Ständerat heute die gesetzlichen Grundlagen verabschiedet hat, wie eine Stromreserve ausgestaltet werden soll. Nach dem Nationalrat hat nun auch die kleine Kammer Planungs- und Investitionssicherheit für viele Unternehmen auf der Verbraucherseite geschaffen und einen Beitrag zur Stromversorgungssicherheit geleistet.

Auf bestehende Infrastrukturen setzen, um Kosten für die Stromreserve tief zu halten

Weil die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Strommangellage tief ist, hat sich swisscleantech stark dafür eingesetzt, dass die notwendige Lösung zu möglichst geringen Kosten realisiert werden kann. Denn die Kosten für die Stromreserve werden direkt auf den Strompreis umgelegt, was den Strom auch zu Zeiten mit guter Versorgung verteuert. Kosteneffiziente Lösungen sind deshalb ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Dafür muss vor allem auf bestehende Infrastrukturen gesetzt werden, die Kriterien für die Zusammensetzung der Stromreserve müssen klar definiert werden. Diese Priorisierung wurde heute vom Ständerat bestätigt.

Die Entscheide des National- und Ständerats sind ein klares Signal an den Bundesrat, auf den Bau von unnötigen Reservegaskraftwerken zu verzichten und das grosse Potenzial von bestehenden Reservekapazitäten auszuschöpfen.

Verbrauchsreduktion als kosteneffiziente Lösung

Zentral für das Funktionieren dieses Konzepts ist der der Einsatz einer Verbrauchsreserve. Bevor teure Infrastrukturen gebaut werden, soll die Wirtschaft über die Reduktion des Stromverbrauchs ihren Beitrag leisten. Diese entschädigte Produktionseinstellung hat ein beträchtliches Potenzial und ist volkswirtschaftlich interessant. Der Ständerat hat den Ansatz des Nationalrats noch einmal stark verbessert und marktnaher ausgestaltet, so dass die Verbrauchsreserve einen grossen Beitrag leisten kann.

Notstromgruppen als wichtige Stütze

swisscleantech begrüsst zwar, dass das grosse Potenzial von bestehenden Notstromgruppen für die Stromreserve besser ausgeschöpft werden soll. Leider wird die Lösung des Stände- und Nationalrates mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, um das ganze Potenzial zu nutzen, da auf eine verpflichtende Teilnahme verzichtet wurde.

Richtige Streichung der Förderung von fossilen WKK-Anlagen

swisscleantech ist erfreut, dass sich der Ständerat gegen den Beschluss des Nationalrats ausgesprochen hat und fossile Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen (WKK) nicht aus dem Fördertopf der erneuerbaren Energien subventionieren will. Diese teuren Anlagen tragen nichts zur Stromreserve als Versicherungslösung bei, werden grösstenteils fossil betrieben und reduzieren die Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien.

Sparpaket des Bundesrats: Energie- und Klimaziele im Auge behalten

Der Bundesrat fordert im Rahmen des Sparpakets massive Kürzungen beim Gebäudeprogramm – rund 400 Millionen Franken sollen bei diesem nachsweislich erfolgreichen Programm eingespart werden. Stattdessen sollen die Einnahmen aus der CO2-Abgabe in den neuen Innovations- und Impulsprogramme eingesetzt werden. Damit ignoriert der Bundesrat den Volksentscheid zum Klimaschutzgesetz, das vielmehr zusätzliche Massnahmen im Gebäudebereich gefordert hat. Weiter verkennt die Landesregierung damit die Wichtigkeit des Gebäudeprogramms zur flächendeckenden Umsetzung von energetischen Erneuerungen sowie Heizungssanierungen und riskiert die Erreichung der Klimaziele der Schweiz.

Nach wie vor werden in der Schweiz mehr als 900’000 Wohnbauten mit Öl-, Gas- oder Elektroheizungen beheizt – ein grosser Teil davon muss energetisch saniert werden. Sollen die Klimaziele bis 2050 erreicht werden, müssen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen, statt erfolgreiche Programme gestrichen werden. Das Gebäudeprogramm hat seinen Dienst noch nicht getan: Es ist das zentrale Instrument für die Dekarbonisierung des Gebäudeparks und zur Senkung des Strombedarfs im Winter. Werden die Mittel aus dem Gebäudeprogramm gestrichen, benötigt es ergänzende Massnahmen mit der gleichen Wirkung, die die Zielerreichung sicherstellen.

Breit abgestützter Lösungsvorschlag

swisscleantech hat in einer breiten Allianz mit aeesuisse, EIT.swiss, Gebäudehülle Schweiz, Thermische Netze Schweiz, der Schweizerischen Energie-Stiftung, suissetec und WWF Schweiz eine konstruktive Lösung erarbeitet, wie die Schweiz die Energie- und Klimaziele erreichen und das Bundesbudget entlasten kann:

  1. Zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich, soll die bestehende CO2-Abgabe von aktuell 120 Franken pro Tonne CO2 wesentlich erhöht und die Lenkungswirkung der Abgabe so gestärkt werden. Weiter soll die Teilzweckbindung von heute 33 Prozent befristet bis 2031 auf 49 Prozent erhöht werden.
  2. Das Gebäudeprogramm der Kantone, das vom Volk bestätigte Impulsprogramm zum Heizungsersatz und Gebäudeerneuerung sowie das Innovationsprogramm aus dem Klimaschutzgesetz können so ohne Mittel aus dem Bundesbudget finanziert werden.
  3. Ausserdem müssen die Ziele aus dem Klimaschutzgesetz für die Kantone verbindlicher werden. Die Energiedirektorenkonferenz EnDK hat letztes Jahr neue Vorgaben für den Heizungsersatz beschlossen (MuKEn 2025). Die Kantone sollen verpflichtet werden, diese bis spätestens 2035 in den kantonalen Energiegesetzen zu beschliessen.

Effektive Alternativen zur Umweltverantwortungs­initiative

Eine nachhaltigere Wirtschaft – das war bereits das Ziel vergangener Schweizer Volksinitiativen wie der Konzernverantwortungsinitiative 2020 und der Initiative Grüne Wirtschaft 2016, die in den letzten Jahren abgelehnt wurden. Die entscheidende Herausforderung bei diesem Anliegen: Während die nationale Gesetzgebung territoriale Gültigkeit hat, reichen die Auswirkungen der Schweizer Wirtschaft weit über die Landesgrenzen hinaus – Import, Export und Konsum der Schweiz haben Einfluss auf Klima, Umwelt oder Menschenrechte im Ausland. Die Schweiz steht mit dieser Diskussion nicht allein da: Erst kürzlich hat die EU die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (EU-Lieferkettengesetz oder Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD) verabschiedet, welche ähnliche Frage adressieren will.

Die im Februar 2023 eingereichte Umweltverantwortungsinitiative (UVI) der Jungen Grünen und verbündeter NGOs stellt erneut die wichtige Grundsatzfrage der Verantwortung der Schweizer Volkswirtschaft ausserhalb ihrer nationalen Grenzen. Konkret fordert die Initiative, dass die Schweiz nach dem Ablauf einer Frist von zehn Jahren so produziert und importiert, dass nur so viele Ressourcen verbraucht und Schadstoffe freigesetzt werden, wie das unsere Umwelt verkraftet. Laut Initiative soll so sichergestellt werden, dass die planetaren Grenzen[1] in den fünf Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag wieder eingehalten werden.

Mangelnde Messbarkeit und zu kurze Umsetzungsfrist

Fakt ist, dass heute weltweit mindestens vier planetare Grenzen überschritten werden (Klima, Biodiversität, Stickstoff- & Phosphorkreislauf sowie Landnutzung). Fakt ist auch, dass über 70% unserer Umweltbelastung bei der Produktion von Gütern entsteht, die in die Schweiz importiert werden. Dafür gilt es Verantwortung zu übernehmen und Massnahmen zu definieren.

Die Frage nach der gesetzlichen Umsetzung bleibt aber weitgehend ungelöst, so auch bei der Umweltverantwortungsinitiative: Gerade der Weg über das Konzept der planetaren Grenzen erweist sich als sehr schwierig. Er erfordert eine anerkannte Messmethode und ein internationales Vertragswerk zur Umsetzung. In den meisten der fünf oben genannten Bereiche fehlt diese Grundlage. Eine Zielerreichung innert zehn Jahren wäre auch im Fall eines vorhandenen Vertragswerks herausfordernd – ohne dieses ist das Unterfangen aber schlicht unrealistisch. Die Umsetzung würde ausserdem weit über die Bemühungen in der EU hinausgehen und die Schweizer Volkswirtschaft überfordern.

Aus diesen Gründen unterstützt swisscleantech die Initiative nicht. Auch der Bundesrat und das Parlament haben im September 2024 mit grosser Mehrheit die Ablehnung beschlossen und dabei auf einen Gegenvorschlag verzichtet. Darum stimmt die Schweiz nun am 9. Februar über die Umweltverantwortungsinitiative ab.

Alternative Massnahmen: Einführung eines Product Carbon Footprints

Obwohl wir die Initiative ablehnen, sind die grundlegenden Anliegen der Initiative berechtigt. Besonders im Verantwortungsbereich Klima ist eine Umsetzung dank des Klimaabkommens von Paris möglich und wird mit der Netto-Null-Zielsetzung bis 2050 auch bereits angestrebt. Wir sind aber überzeugt, dass die Massnahmen im internationalen Kontext verstärkt werden können – ein Schritt in diese Richtung ist die Bestimmung des «Product Carbon Footprints» (PCFP): Dieses Instrument fasst die gesamten Treibhausgasemissionen zusammen, die ein Produkt in den verschiedenen Phasen seines Lebenszyklus verursacht. Initiativen zur Einführung eines solchen PCFP sind bereits bei diversen Unternehmen im Gang. Ziel muss es sein, dass die PCFP-Daten nahtlos in die Unternehmenssoftware integriert werden und unternehmerisch ähnlich hoch gewichtet werden wie Finanzdaten.

Damit dieses unternehmerische Engagement mehr Wirkung erzielt und sich in der Breite durchsetzt, benötigt es aber einheitliche regulatorische Rahmenbedingungen und klare Standards. swisscleantech hat sich deshalb im Rahmen der parlamentarischen Beratung zur Umweltverantwortungsinitiative dafür eingesetzt, dass konkrete Massnahmen wie der PCFP vorangetrieben werden. Unser Vorstandsmitglied Susanne Vincenz-Stauffacher hat im letzten Sommer ein entsprechendes Postulat (24.3757) eingereicht, das den Bundesrat auffordert, in einem Bericht eine Auslegeordnung über die mögliche Einführung oder Förderung eines Product Carbon Footprints in der Schweiz zu erarbeiten. Darin sollen Vorschläge für eine sektor- oder branchenspezifische sowie stufenweise Umsetzung dargelegt werden, welche die Entwicklungen in der EU eng miteinbeziehen.


[1] Das Konzept der planetaren Grenzen kurz erläutert: https://www.one-planet-lab.ch/post/die-planetaren-grenzen-und-ihre-bedeutung

Stellungnahme zur Revision von RLV und RLSV 

In den nächsten 10 Jahren wird insbesondere lokal erzeugter und verbrauchter Wasserstoff eine Rolle spielen. Dies merkt auch die Wasserstoffstrategie des Bundes an. Für den effizienten Transport zwischen Erzeugern und lokalen Verbrauchern sind kurze und lokale Wasserstoffleitungen entscheidend. Diese Leitungen müssen sowohl sicher als auch ökomisch-sinnvoll zu errichten und zu betreiben sein. Ist dies auf Grund von ungünstigen Rahmenbedingungen nicht gegeben, kann auch das lokale Produktionspotential nicht erschlossen werden.

Fachtechnische Einschätzungen des Fachverbands für Wasser, Gas und Wärme (SVGW) zeigen, dass die zusätzlichen Anforderungen für Wasserstoffleitungen mit 200 bar cm nicht erforderlich sind.  

Die in Art. 1 Abs. 2b RLSV festgehaltenen Anforderungen stehen dem Anliegen, dem lokal produzierten Wasserstoff gute Rahmenbedingungen zu gewähren, diametral entgegen, ohne eine sinnvolle und notwendige Verbesserung des Sicherheitsstandards zu erreichen. Wir empfehlen deshalb folgende Anpassung:  

Antrag zur Änderung von Art. 1 Abs. 2b RLSV: 

Wasserstoffleitungen, die die Voraussetzungen nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b c der Rohrleitungsverordnung vom 26. Juni 2019 (RLV) nicht erfüllen und bei denen das Produkt aus dem zulässigen Betriebsdruck in Pascal (Pa) und dem Aussendurchmesser in m nicht grösser als 200 000 Pa m (200 bar cm) ist. 

Durch diese Änderung bleibt die Aufsicht weiterhin in der Verantwortung der Kantone. Dies gewährleistet nicht nur einen sicheren Betrieb, sondern senkt auch die Kosten für die Erstellung, den Betrieb und die Wartung der Leitungen. Diese Einsparungen erleichtern den Aufbau und die Verbreitung von Wasserstofftechnologien in der Schweiz. 

Ausgewogene Wasserstoffstrategie

Der Bundesrat schlägt richtigerweise vor, dass die erste Massnahme darin besteht, die Bedarfsabklärungen in der Industrie zu vertiefen. Diesbezügliche Recherchen, die swisscleantech durchgeführt hat, bestätigen die Resultate der Bundesüberlegungen: Die Nachfrage nach 2035 kann heute nur sehr begrenzt vorausgesagt werden. swisscleantech geht davon aus, dass viele Anwendungen im Bereich der industriellen Wärmebehandlungen nicht über Wasserstoff, sondern über Stromanwendungen dekarbonisiert werden.

Dekarbonisierung der Industrie

Dass anhand von konkreten Anwendungsfällen über das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) Pilot- und Demonstrationsprojekte für die Wasserstoffproduktion und -speicherung gefördert werden können, begrüssen wir. So kann am spezifischen Fall herausgefunden werden, welches die besten Lösungen für die Dekarbonisierung der Industrie sind. Dadurch, dass unter dem KlG auch andere Dekarbonisierungsstrategien gefördert werden, ergibt sich ein optimaler Innovationsanreiz. Da die Wasserstofftechnologie ein weltweit wichtiger Markt wird, ist trotz der zurückhaltenden Einschätzung der Anwendungsfälle in der Schweiz, auch eine Förderung der Forschung in der Wasserstoffproduktion und Anwendung ein guter Schritt. So werden dazu frühzeitig wichtige Erkenntnisse für die schweizerische Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie zusammengetragen.

Passende Wasserstoffinfrastruktur & gute Rahmenbedingungen

Wir begrüssen insbesondere, dass der Bundesrat den Ausbau der Wasserstoffinfrastrukturen in den Kontext mit anderen Infrastrukturen wie beispielsweise der Infrastrukturen zur Entsorgung von CO2 stellt. Bei knappen Finanzen wird die Schweiz nicht darum herumkommen, Prioritäten zu setzen. Weiter unterstützen wir das Engagement des Bundes für Produktionsstätten im Ausland durch Absichtserklärungen. Diese Stossrichtung sollte auch auf die Produktion von Synfuels ausgedehnt werden. Den Transport von Wasserstoff und die Umwandlung in Synfuel in der Schweiz sehen wir eher als nicht zielführenden Weg (Stichwort Wirkungsgrad & Kosten).

Besonders wichtig ist, dass lokale Wasserstoffproduzenten über gute Rahmenbedingungen verfügen. Dazu gehört unter anderem der Aufbau eines Marktes für dekarbonisierte Energieträger über Zertifikate. Dieser Vorschlag des Bundesrates begrüssen wir ausdrücklich. So kann eine Dekarbonisierung schrittweise und durch die Übertragung von Zertifikaten geschehen. Diese Flexibilität ist für die Dekarbonisierung, die immer im Zentrum stehen muss, entscheidend.

Nationalrat schafft Grundlage für kostengünstige Stromreserve

Das Risiko einer Strommangellage bleibt bestehen, auch wenn die bedrohliche Ausgangslage in Europa nach dem Angriff von Russland auf die Ukraine bereits weit zurück liegt. Es liegt im Interesse der Schweiz und insbesondere der Wirtschaft, sich gegen Stromversorgungsengpässe zu versichern. Darum ist es auch richtig, dass der Nationalrat heute als Erstrat die gesetzlichen Grundlagen verabschiedet hat, wie eine Stromreserve ausgestaltet werden soll. Diese gesetzliche Grundlage ist für die Planungs- und Investitionssicherheit vieler Unternehmen auf der Verbraucherseite sehr wichtig und bildet einen wesentlichen Pfeiler der Stromversorgungssicherheit.

Kosten für die Stromreserve tief halten

Weil die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Strommangellage tief ist, hat sich swisscleantech stark dafür eingesetzt, dass die notwendige Stromversorgungssicherheit zu möglichst geringen Kosten realisiert werden kann. Denn die Kosten für die Stromreserve werden direkt auf den Strompreis umgelegt, was den Strom auch zu Zeiten mit guter Versorgung verteuert. Kosteneffiziente Strategien sind deshalb zentral und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Dafür muss vor allem auf bestehende Infrastrukturen gesetzt werden – und es braucht klare Kriterien für den Einsatz der unterschiedlichen Instrumente einer Stromreserve. Dies wurde heute im Sinne von swisscleantech im Gesetz verankert.

Verbrauchsreduktion als kosteneffiziente Lösung

Absolut zentral für eine möglichst kosteneffiziente Stromreserve ist die Verbrauchsreduktion. Bevor teure Infrastrukturen gebaut oder CO2-intensive Lösungen eingesetzt werden, soll die Wirtschaft über die Reduktion des Stromverbrauchs ihren Beitrag leisten. Mit der Lösung des Nationalrats erhalten Unternehmen finanzielle Anreize, um auf ihre stromintensive Produktion zu verzichten. Diese entschädigte Produktionseinstellung hat ein beträchtliches Potenzial und ist volkswirtschaftlich interessant. Gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden haben wir uns darum stark für die erfolgreiche Einführung einer solchen Verbrauchsreserve eingesetzt.

Notstromgruppen als wichtige Stütze

swisscleantech begrüsst, dass das grosse Potenzial von bestehenden Notstromgruppen für die Stromreserve besser ausgeschöpft werden soll. Damit wird der Bedarf an teuren neuen Infrastrukturen, wie zum Beispiel zusätzlichen Gaskraftwerken, deutlich reduziert. Ob die beschlossene Lösung ausreichen wird, um das ganze Potenzial zu nutzen, muss mit dem heutigen Entscheid allerdings bezweifelt werden. Es liegt am Ständerat, hier klarere und verpflichtende Regeln festzulegen. Damit kann auch für die betroffenen Unternehmen mehr Planungssicherheit geschaffen werden.

swisscleantech kritisiert geplante Förderung von fossilen WKK-Anlagen

swisscleantech kritisiert, dass sich der Nationalrat dafür ausgesprochen hat, Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen (WKK) aus dem Fördertopf der erneuerbaren Energien stärker zu fördern: Diese Werke tragen nichts zur Stromreserve bei, werden grösstenteils fossil betrieben und reduzieren die Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien. Hier muss der Ständerat korrigierend eingreifen und zumindest die Mittel für diese Subventionen stärker begrenzen. Dafür wird sich swisscleantech einsetzen.

Neue EU-Kommission setzt weiter auf den Green Deal – positive Impulse für den Schweizer Klimaschutz

Im vergangenen Juni ist das europäische Parlament nach rechts gerückt, wobei die Europäische Volkspartei (EVP) weiterhin stärkste Kraft bleibt. Trotz der Verluste von Grünen und Liberalen sowie Zugewinnen von Rechtsaussen halten Sozialdemokraten, Liberale und EVP ihre Mehrheit. Neu hat die EVP aber die Option, mit weiter rechts positionierten Parteien Mehrheiten zu bilden.

Zwar betont die EVP, dass sie eine pro-europäische, pro-ukrainische und pro-rechtsstaatliche Politik verfolgt; nichtsdestotrotz könnte sie bei umwelt- oder klimapolitischen Vorhaben mit rechtskonservativen Kräften zusammenarbeiten [1]. Beispielhaft dafür ist die jüngste Abstimmung über die Entwaldungsverordnung, die Rodungen eindämmen und Wälder besser schützen sollte. Eine rechte Mehrheit stimmte für eine Verschiebung und Abschwächung der Vorlage [2]. Ähnliches wäre beim EU Green Deal möglich.

Neue Kommission will wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit – und Klimaschutz

Die Befürchtungen um ein Scheitern des Green Deals nahmen seit der Veröffentlichung der Missionsbriefe merklich ab. Die neue Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen setzt grossmehrheitlich auf die etablierte Koalition in der Mitte des Parlaments und bekräftigt, den Green Deal weiter umzusetzen [3],[4],[5]. Dieser soll in der kommenden Legislatur über seine Funktion als Dekarbonisierungsstrategie hinaus zu einer Kombination aus ambitioniertem Klimaschutz und langfristiger Wettbewerbsfähigkeit weiterentwickelt werden [6].

Dafür steht unter anderen der «Clean Industrial Act», welcher in den ersten 100 Amtstagen verabschiedet werden soll. Damit will die EU Investitionen fördern und einen Leitmarkt für saubere Technologien aufbauen [7]. Um Kreislaufwirtschaft voranzutreiben, ist der «Circular Economy Act» vorgesehen: Er soll die Nachfrage nach sekundären Rohmaterialien stärken und auf der Angebotsseite zur Schaffung eines Binnenmarkts für kritische Materialien aus Abfällen dienen [8].

Geht es nach von der Leyen, sollen darüber hinaus der CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) und das neue Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude (EU ETS II) wie geplant 2026 eingeführt werden [4],[8]. Nicht zuletzt beabsichtigt die Kommission sogar, die Klimaziele ehrgeiziger zu gestalten: Im Vergleich zu 1990 sollen die Treibhausgasemissionen bis 2040 um mindestens 90% reduziert werden [4].

Weniger Bürokratie für Schweizer Unternehmen in Aussicht

Gemessen am Handelsvolumen ist die EU weiterhin der mit Abstand grösste Handelspartner der Schweiz. Darum entfalten Beschlüsse aus Brüssel durchaus Wirkung in der Schweiz und ihren Unternehmen [9]. Klimapolitisch erwiesen sich dabei insbesondere die «Corporate Sustainability Reporting Directive» (CSRD), die «Corporate Sustainability Due Diligence Directive» (CSDDD) und die Taxonomieverordnung als wichtig für die Schweizer Unternehmenslandschaft. Sie regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Lieferkettensorgfaltspflichten der Betriebe. Davon betroffen sind auch viele Mitglieder von swisscleantech, die ihre Produkte in der EU vertreiben.

Trotz der unterstützenswerten Ziele, stiessen diese Vorgaben in der Vergangenheit aufgrund des bürokratischen Aufwands bei vielen Unternehmen auf Kritik. Diese dürften jetzt etwas aufatmen, da von der Leyen unlängst ankündigte, die drei Richtlinien zu vereinen. Dabei stellt sie in Aussicht, die Berichterstattungspflichten vereinfachen zu wollen – ohne Inhalte und Ziele abzuschwächen. Wie dies im Detail aussehen wird, soll mit der «Omnibus»-Verordnung klarer werden, die voraussichtlich Mitte 2025 veröffentlicht wird. [10],[11]

Von Brüssel nach Bern: Impulse für Klimapolitik und Wirtschaft

Auf den ersten Blick verdrängen wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und geopolitische Sicherheit den EU Green Deal und somit den Klimaschutz von der Spitze der europäischen Prioritätenliste. Die neuen Mehrheitsverhältnisse ermöglichen es zudem, dass einzelne Bestandteile des Green Deals verschoben oder abgeschwächt werden. Klar ist aber, dass die neue Kommission an den grossen Zielen festhält und den Anspruch, beim Klimaschutz voranzugehen, nicht abgeben will. [4],[12]

Die Schweiz steht ebenfalls weiterhin in der Verantwortung und sollte die Voraussetzungen schaffen, um möglichst flexibel auf die Entwicklungen in der EU reagieren zu können. Die vollständige Strommarktöffnung zugunsten des Abschlusses eines Stromabkommens ist nur eines von vielen Beispielen. Gleichzeitig sind Massnahmen wie CBAM in der Schweiz vorausschauend zu erwägen, um die Wettbewerbsfähigkeit gewisser Industrien zu garantieren. Die hiesige Wirtschaft kann auf Bürokratieabbau aus Brüssel hoffen; ist aber indes selbst in der Pflicht, die eigenen Geschäftsmodelle möglichst klimatauglich zu gestalten.


[1] Timo Lehmann: «Manfred Webers Rechtsruck: Söder und Merz sollten ihren Mann in Brüssel bremsen»; Spiegel, 19.11.2024

[2] «EU-Parlament stimmt für Verschiebung von Waldschutzgesetz»; Tagesschau (ARD), 14.11.2024

[3] Stefan Grobe: «State of the Union: Wird die neue Kommission an ihren klimapolitischen Zielen festhalten?»; euronews, 20.09.2024

[4] Ursula von der Leyen: «Europe’s Choice: Political Guidelines for the next European Commission 2024-2029»; 18.07.24

[5] Eric Bonse: «Einigung über neue EU-Kommission: Grünes Licht für von der Leyens ‹Sprechpuppen›»; taz, 21.11.2024

[6] Bernd Riegert: «Neue EU-Kommission: Die wichtigsten Fakten»; Deutsche Welle, 17.09.2024

[7] «Clean Industrial Deal»; Kölner Stadt-Anzeiger, 18.07.2024

[8] «Fit für 55»; Website des Rates der Europäischen Union, 12.04.2024

[9] «Schweizerische Europapolitik: Schweiz-EU in Zahlen»; EDA, 24.09.24

[10] Christoph Herzog: «Konsolidierung von Berichtspflichten: EU-Kommission schlägt „Omnibus“-Verordnung vor»; Haufe, 22.11.24

[11] Jon McGowan: «EU Leadership Plans To Revamp Business Climate Regulations»; Forbes, 25.11.24

[12] Marta Pacheco & Robert Hodgson: «Bedeutet der Rechtsruck und die Wahlschlappe der Grünen das Ende des Green Deal?»; euronews, 13.06.2024