Mitglied EKZ nimmt grösste Batterie der Schweiz in Betrieb

Die grösste Batterie der Schweiz kann bis zu 7,5 Megawattstunden Energie speichern, informieren die EKZ in einer Mitteilung. Die Anlage in Volketswil wäre damit theoretisch in der Lage, alle rund 18.500 Einwohner der Gemeinde für acht bis zwölf Minuten mit Strom zu versorgen.

In der Praxis dient der Batteriespeicher mit einer Leistung von 18 Megawatt jedoch zu Bereitstellung von Regelenergie. Sie wird gebraucht, um Produktion und Verbrauch im sich über ganz Europa erstreckenden Stromnetz kontinuierlich im Gleichgewicht zu halten. In der Schweiz wird dies hauptsächlich von den Wasserkraftwerken geleistet.

Der Batteriespeicher der EKZ kann Ungleichgewichte jedoch schneller ausgleichen. Seine Regelenergie ist daher die optimale Ergänzung zu den Leistungen der Wasserkraftwerke, erläutern die EKZ in der Mitteilung. Die kantonalen Kraftwerke bereiten sich mit der neuen Anlage auch auf die wachsende Bedeutung von Regelenergie im Zuge der Zunahme von Solar- und Windkraftstrom vor. „Der Batteriespeicher ist ein wichtiges Stück Energiezukunft“, wird EKZ-CEO Urs Rengel dazu in der Mitteilung zitiert.

Die von den Elektrizitätswerken Zürich (EKZ) in Betrieb genommene Batterie zeigt, dass neue Businessmodellen es heute ermöglichen, Batterien profitabel zur Netzstabilisierung einzusetzen. Noch ist die reine Batteriespeicherung nicht rentabel. Doch wenn die Preise der Batterien sowie für die Produktion von erneuerbarem Strom weiter sinken, wird die Kombination dieser beiden Technologien zu einer unschlagbar günstigen und gut verfügbaren Quelle von nachhaltigem Strom.

Fragen und Anregungen gerne an: christian.zeyer(at)swisscleantech.ch

CO2 Gesetz: Gebäudesektor

Um die Pariser Klimaziele erfüllen zu können, wäre eine Gebäudesanierungsrate von etwa 2-3% notwendig. Kosteneffiziente und klimafreundliche Technologien sind bereits heute vorhanden. Aktuell ist die Sanierungsrate jedoch bei 1%.

Die Gesetzgebung für den Gebäudepark liegt in der kantonalen Hoheit. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Abkommen von Paris nur erfüllt werden kann, wenn der Gebäudebestand spätestens kurz nach 2050 CO2-neutral beheizt wird, drängt sich jedoch auf, dass sich auch die Eidgenossenschaft in die Gesetzgebung einbringt. Für die Erfüllung des Ziels braucht es Planungssicherheit und einen ambitionierten, realistischen Absenkpfad mit Zwischenzielen. Eine subsidiäre Regelung belässt den Kantonen die Hoheit und setzt gleichzeitig ein wichtiges Signal.

Der Ständerat hat die Einführung eines Emissionsgrenzwert gutgeheissen: ab 2023 soll ein CO2-Grenzwert gelten, wenn eine Heizung ersetzt werden muss. So sollen noch maximal 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr ausgestossen werden. Dieser Wert soll in Fünfjahresschritten verschärft werden.

swisscleantech unterstützt den Vorschlag des Ständerates, denn eine rechtzeitige Einführung eines Grenzwertes ist besonders wichtig, um den Gebäudepark bis 2050 zu dekarbonisieren. Ein solcher langfristiger, realistischer Absenkungspfad gibt genügend Rechtssicherheit und ermöglicht es dem Gebäudesektor, bis Mitte dieses Jahrhunderts CO2-Neutralität zu erreichen.

swisscleantech ist für die Weiterführung des Gebäudeprogramms, sieht jedoch Optimierungspotential und engagiert sich für einen weiter-greifenden Gebäudesanierungsfonds. 

Lesen Sie mehr über die Positionen von swisscleantech zu weiteren Aspekten der Totalrevision des CO2-Gesetzes.

Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien müssen trotz Stabilitätsreserve ausgebaut werden

Die Studie legt nahe, dass die Versorgungssicherheit auch bis 2035 gewährleistet ist. Allerdings sei es notwendig, dass eine «strategische Reserve» geschaffen werde. Dies, um sicherzustellen, dass auch in Phasen, in denen weder Solar- noch Windenergieanlagen ausreichend produzieren, genügend Strom zur Verfügung steht.

Im Rahmen einer Diskussion mit diversen Stakeholdern wurde deutlich, dass die Umsetzung einer strategischen Reserve kompliziert ist und viele Fragen noch offen sind. Es ist ausserdem schwierig sicherzustellen, dass diese Reserve im Knappheitsfall auch tatsächlich für die Schweiz gebraucht würde. Eine Detailanalyse der Studie zeigt, dass sich bei einer Knappheitssituation in der Schweiz auch alle umliegenden Länder in einer solchen befänden. Demnach würde Strom ganz automatisch nach dem ohmschen Gesetz in die Nachbarländer abfliessen – solange die Leitungen nicht gekappt werden.

Eine Kappung der Transportleitungen könnte von den umliegenden Ländern als Entsolidarisierung und letztlich als protektionistische Massnahme gewertet werden. Eine Reserve, die nicht gekappt wird, müsste jedoch 3-4 Mal grösser sein. Dies hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf den Strommarkt.

Diese Überlegungen legen nahe, dass die Ausgestaltung einer strategischen Reserve rechtlich wie auch technisch sauber abgeklärt werden muss. Ausserdem:die Schweiz darf sich nicht darauf verlassen, dass die Stromversorgung gesichert bleibt, wenn sie nicht ebenfalls in neue Kapazitäten investiert.Aufgrund der angestrebten Klimaziele befinden sich diese Kapazitäten hauptsächlich im Bereich der erneuerbaren Energien und zukunftsfähigen Businessmodellen, die zu mehr Effizienz führen können. Eine CO2-neutrale Energieversorgung ist massgebend für eine zukunftsfähige Schweizer Wirtschaft.

Fragen und Anregungen gerne an: christian.zeyer(at)swisscleantech.ch

Für ein faires transparentes Lobbying

Die Frage der Regelung des Zugangs in das Parlamentsgebäude ist für die Demokratie von grosser Bedeutung. Es scheint uns daher angebracht, sich an die OECD-Standards anzulehnen. Die Zugangsberechtigung sollte daher die folgenden Kriterien erfüllen:

  • öffentlich zugängliche Transparenz über die vertretenen Interessen
  • gleichwertige Zugangschancen und Zugangsregeln für zivilgesellschaftliche Interessen, unabhängig von Ressourcen, Ideologien, Parteibüchern
  • öffentliches Register, basierend auf der Einhaltung eines Verhaltenskodex mit Sanktionsmöglichkeiten (inkl. Rekursinstanz)

Eine Regelung, die primär die Aufgabe hätte, die Anzahl der Lobbyisten im Bundeshaus zu reduzieren, kann in keiner Weise faire und gleichwertige Zugangschancen sicherstellen, sondern wird im Gegenteil die Transparenz des Zugangs weiter verschlechtern und damit der Intransparenz Vorschub leisten.

Wir empfehlen daher, dass ein Register umgesetzt wird, wie es z.B. die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft SPAG beschreibt.

 

Erfolgsbeispiele der Kreislaufwirtschaft I/2018

Kreislaufwirtschaft ist Realität. Zahlreiche fortschrittliche Unternehmen bieten bereits heute Güter, Dienstleistungen und Prozesse an, die sich nach dem Prinzip «reduce, reuse, recycle» richten. Damit treten sie der heutigen Wegwerfgesellschaft entgegen und zeigen, wie Wirtschaftswachstum von Ressourcenverbrauch und Treibhausgasemissionen entkoppelt werden kann. 

Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, sind neue Lösungsansätze gefragt. Der Bereich der Kreislaufwirtschaft kann hier eine entscheidende Rolle spielen. swisscleantech ist überzeugt, dass die Schweiz als Innovationsführerin mit ihren individuellen Stärken neue Businessmodelle entwickeln und sich Zugang zu neuen, interessanten Märkten verschaffen kann. Dafür braucht es Rahmenbedingungen, welche die richtigen Anreize setzen.

Mit den Erfolgsbeispielen wollen die Verbände öbu und swisscleantech zeigen, dass die Wirtschaft schon heute viele Lösungen bereithält. 

Energiespezialist/in gesucht!

Im Rahmen dieses Projektes haben Sie folgende Aufgaben:

  • Sie bereiten relevante Grundlagen auf
  • Sie verfassen Artikel für Newsletter und Journale, erarbeiten Stellungnahmen, halten Vorträge vor Fach- und Laiengremien und leiten Studien, bzw. arbeiten an externen Studien mit und nehmen in Fachgremien Einsitz.
  • Sie betreuen unsere Fachgruppen und betreiben eine aktive Kontaktpflege zu den relevanten Stakeholdern bei den Mitgliedfirmen und in Partnerorganisationen, aber auch in der Verwaltung und im Parlament.
  • Sie leisten Unterstützung bei der Medienarbeit sowie bei der politischen Interessenvertretung, und sind Ansprechperson des Verbands für die von Ihnen betreuten Themen.
  • Fachlich und operativ werden Sie von der Geschäftsleitung, externen Experten sowie einem Sekretariat unterstützt.

Sie verfügen über

  • eine naturwissenschaftliche Ausbildung auf Master-Stufe, bevorzugt mit einem energiewirtschaftlichen Schwerpunkt und ein breites Wissen im Energiebereich
  • mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Energiebereich in der Privatwirtschaft und ein breites Verständnis für naturwissenschaftliche und ökonomische Zusammenhänge
  • eine sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise in Deutsch, Französisch von Vorteil
  • sehr gute Kommunikationsfähigkeiten und sind in der Lage, Botschaften auf den Punkt zu bringen und wissenschaftliches Wissen zugänglich zu machen
  • eine anpackende Start-up-Mentalität, Belastbarkeit und ein gutes Selbstmanagement

Wenn Sie gerne selbständig und in einem kleinen, engagierten Team arbeiten, dann sind Sie bei uns am richtigen Ort.

Die Anstellung mit Arbeitsort Zürich bietet Ihnen ein interessantes Wirkungsumfeld an der Schnittstelle von Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Medien, mit viel Verantwortung.

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen spätestens bis zum 22. Mai 2018 in einem PDF an: hr(at)swisscleantech.ch.

Für Rückfragen steht Ihnen Christian Zeyer, Geschäftsführer (+41 79 606 21 46, christian.zeyer(at)swisscleantech.ch) zur Verfügung.

Dokumente zum Download
Stellenausschreibung PDF

Motorisierter Individualverkehr – Quo vadis?

Der Mobilitätssektor ist heute mit 32% der grösste Einzelverursacher von Treibhausgasen in der Schweiz (ohne Flugverkehr) – Tendenz steigend. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in der Schweiz keine CO2-Abgabe auf Treibstoffe erhoben wird. Da eine verursachergerechte CO2-Abgabe basierend auf der effektiv gefahrenen Distanz und den CO2-Emissionen in der Schweiz fehlt, besteht kein Anreiz für Verhaltensänderungen, wie beispielsweise den Wechsel auf klimafreundlichere Fahrzeuge.
Umso erstaunlicher ist es, dass der gewünschte Mobilitätswandel auch in der Schweiz langsam an Fahrt aufnimmt – trotz offenkundigem politischen Desinteresse. Obschon auch Elektrofahrzeuge nicht klimaneutral sind, ist die Vision einer ausgeglichenen Treibhausgas-Emissionsbilanz im motorisierten Individualverkehr mit zunehmender Elektrifizierung zumindest technisch vorstellbar.

Im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist die Ökobilanz von Elektrofahrzeugen hervorragend. Elektromotoren mit Wirkungsgraden grösser 90% bieten eine bis zu 3x höhere Effizienz als vergleichbare Otto- und Dieselmotoren mit Wirkungsgraden von maximal 35%. Entscheidend ist jedoch eine Beurteilung über den ganzen Lebenszyklus. Oft wird angeführt, dass die Klimabilanz der Elektrofahrzeuge durch die Herstellung der erforderlichen Akkumulatoren und die Verwendung von seltenen Erden wie Lithium, Kobalt und Mangan massgeblich beeinträchtigt werde. Studien zeigen jedoch, dass Elektrofahrzeuge im Durchschnitt während ihres gesamten Lebenszyklus dennoch 28%-72% weniger Treibhausgase emittieren als konventionell betriebene Personenwagen. Der grösste Einflussfaktor ist die CO2-Intensität des für den Betrieb verwendeten Strommix. Die Treibhausgasemissionen der reinen Batterieherstellung eines Elektrofahrzeugs betragen nur etwa einen Fünftel der Emissionen aus dem Betrieb eines typischen Personenwagens mit Verbrennungsmotor über 150’000 km.

Um die internationalen Klimaziele zu erreichen, ist die Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs längst überfällig. Sinnvoll ist natürlich, wenn dabei erneuerbare Elektrizität getankt wird. Allerdings trägt die Elektromobilität alleine lediglich zur Verringerung der CO2-Emissionen des Mobilitätssektors bei.

Der Raumbedarf des motorisierten Individualverkehrs und die bereits existierende Überlastung der Infrastrukturen können nur durch ein wirksames und verursachergerechtes Mobility Pricing gelöst werden. swisscleantech stellte ein solches Konzept bereits im Juni 2016 vor.

Dokumente zum Download
BAFU, Klima: Das Wichtigste in Kürze, (04.04.2018)
Effects of battery manufacturing on electric vehicle life-cycle greenhouse gas emissions, ICCT
Diskussionspapier Mobility Pricing

Fragen und Anregungen gerne an: christian.zeyer(at)swisscleantech.ch

Schnelle Umsetzung der Klimaziele mit innovativen Lösungen im Gebäudesektor

Mit der heutigen Sanierungsrate von durchschnittlich etwa 1% der Gebäude pro Jahr[2], würde der Transformationsprozess 100 Jahre dauern. Die CO2-Neutralität könnte bei dieser Transformationsgeschwindigkeit nicht rechtzeitig erreicht werden. Zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens sollte die jährliche Gebäudesanierungsrate daher in der Realität mindestens 2-3% betragen.

Gebäudeprogramm nach 2025

Würde das heutige Gebäudeprogramm wie im aktuellen Energiegesetz nach 2025 auslaufen, ohne dass eine mehrheitsfähige Nachfolgelösung definiert ist, könnte der Anteil an energetischen Modernisierungen sogar weiter sinken.
swisscleantech führte explorative Gespräche mit Vertretern aus der Finanz- und Bauwirtschaft durch. Diese legen nahe, dass alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die Modernisierungsmassnahmen im Gebäudebereich gefunden werden müssten, um die Gebäudesanierungsraten zu erhöhen. Viele energetisch und volkswirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsprojekte werden heute im Gebäudebereich aufgrund zu langer Amortisationshorizonte nicht umgesetzt.

swisscleantech ist daher überzeugt, dass eine Entkopplung der Investitionen von den eigentlichen Modernisierungsmassnahmen die Aktivität im Bereich energetischer Gebäudesanierungsraten deutlich steigern könnte. Wir müssen schnell beginnen, nach Lösungen zu suchen und diese auch umzusetzen. Nur so können wir die Klimaziele erreichen, zu denen sich die Schweiz verpflichtet hat!

Dokumente zum Download
[2] Bundesamt für Energie BFE, Die Energieperspektiven für die Schweiz bis 2050

Links zu weiteren Informationen
[1] Bundesamt für Umwelt BAFU, Klima: Das Wichtigste in Kürze, 27.03.2018

Fragen und Anregungen gerne an: christian.zeyer(at)swisscleantech.ch

Zukunftsfähige Stromversorgung braucht Investitionsanreize

Kürzlich traf sich swisscleantech mit anderen Stakeholdern aus der Wirtschaft beim Bundesamt für Energie (BFE) für die Präsentation einer Studie zur wirtschaftlichen Lage der Stromwirtschaft in der Schweiz. Sie legte offen, dass sich Firmen mit Grundversorgung deutlich besser entwickelt haben als Unternehmen ohne Grundversorgung (AXPO, Alpiq). Fremdkapitalanteil und Reserven sind jedoch gemäss der Untersuchung bei allen Firmen nach wie vor relativ gut. Ausserdem hat sich die Ertragslage am Strommarkt im Jahr 2017 wegen Kapazitätsengpässen in Frankreich etwas verbessert, sodass sich die Lage der Stromversorgungsunternehmen entspannt hat. In einer weiteren Studie wurde die Investitionstätigkeit untersucht. Diese reicht aus, um Investitionen in den Erhalt zu tätigen. Investitionen in neue Anlagen rechnen sich jedoch nicht.

Keine Finanzierungsmechanismen ohne finanzielle Notlage

swisscleantech schliesst daraus, dass Finanzierungsmechanismen, wie die sogenannte Marktprämie, nicht zielführend sind. Sie stellen Firmen zusätzliche Erträge zur Verfügung, obwohl keine finanzielle Notlage besteht. Eine solche Massnahme ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll.
Dass keine neuen Anlagen zugebaut werden, ist wegen des absehbar notwendigen Ersatzes der Kernkraftwerke hingegen problematisch. Es muss überlegt werden, mit welchem Mechanismus nach dem Auslaufen der kostendeckenden Einspeisevergütung im Jahre 2022 der Bau neuer Produktionsanlagen angereizt werden soll.

Eine kürzlich durch swisscleantech durchgeführte, nicht repräsentative Umfrage unter Energieökonomen legt nahe, dass auch in Zukunft die Strompreise auf einem Niveau verharren werden, welches neue Investitionen nicht zulässt. Um eine verlässliche Stromversorgung zu garantieren, müssen also andere Wege und Lösungen gefunden werden. Es ist wichtig, dass auch zukünftig Anreize bestehen, in neue Anlagen zu investieren. swisscleantech arbeitet daran, ist aber der Ansicht, dass ein Giesskannenprinzip fehl am Platz ist.

Fragen und Anregungen gerne an: christian.zeyer(at)swisscleantech.ch 

CO2-Gesetz: Wirksame Regeln für Auslandzertifikate

Die Qualität der Auslandzertifikate ist zurzeit ungenügend. Der Einsatz ausländischer Zertifikate hat daher nicht nur Klimaziele untergraben und zu höheren globalen Emissionen geführt, sondern auch wirtschaftliche Mehrkosten verursacht. Man hat Geld ausgegeben, ohne dass Emissionen tatsächlich gesenkt wurden.
 
Qualitätssicherung ist unter dem Pariser Klimaabkommen schwierig.  Die technischen und politischen Voraussetzungen für effektive Regeln zu den internationalen Marktmechanismen sind im Rahmen des Pariser Klimaabkommens nicht wirklich gegeben.
Wenn die Schweiz trotzdem auf Auslandzertifikate setzt, muss sie im CO2-Gesetz genau festlegen, wie sie die Qualität der Zertifikate sicherstellen will. Die folgenden Kriterien sind dafür zwingend nötig:
  • mit jedem Zertifikat muss die ausgewiesene Emissionsminderung im Verkäuferland auch tatsächlich erreicht werden.
  • die Emissionsminderung darf nur einem Land angerechnet werden, d.h. ein Zertifikat, das die Schweiz kauft, darf nicht auch als Emissionsreduktion im Verkäuferland zählen.
  • der Handel darf nicht dazu führen, dass ein Verkäuferland seine Klimaziele abschwächt, um mehr Zertifikate verkaufen zu können.

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