Abschaffung des Eigenmietwerts gefährdet das Netto-Null-Ziel

Die Schweizer Gebäude verbrauchen über 40% der Energie der Schweiz, davon rund 80% im Winter zur Beheizung. Auch heute noch heizt die Schweiz zu zwei Dritteln mit fossiler Energie, welche rund einen Drittel aller Emissionen der Schweiz verursachen. Damit wir das gesetzlich verankerte Netto-Null-Ziel erreichen, müssen unsere Gebäude in den nächsten 25 Jahren vollständig dekarbonisiert werden.

Mit einer Lebensdauer von rund 20 Jahren zählt jede Heizung, die durch eine fossilfreie Lösung ersetzt wird. Ebenso wichtig ist die Erneuerung von Gebäudehüllen, welche dank der richtigen Wärmedämmung den Energiebedarf für Heizung wie Kühlung entscheidend senken. Werden diese Massnahmen nicht zeitnah umgesetzt, verfehlen wir die Ziele im Gebäudebereich bis 2050. Umso fragwürdiger ist es, dass die Politik die aktuellen Anreize für den Ersatz von fossilen Heizungen und für die Gebäudesanierung gleich von zwei Seiten torpediert.

Hauskauf: Der richtige Moment für eine Sanierung – dank den richtigen Anreizen

Stellen wir uns eine Familie vor, die ein bestehendes Haus kauft: Oftmals ist die Heizung alt und sollte ersetzt werden, aber auch die Küche oder die Fenster brauchen eine Auffrischung – grosse Investitionen fallen an. Hier setzt das heutige System der Steuerabzüge an: Die Hypothekarzinsen wie auch die Investitionen in die energetische Erneuerung dürfen von den Steuern abgezogen werden. Ein wichtiger Anreiz, um das Gebäude zukunftsfähig zu halten. Ein zweiter Anreiz erhalten Eigenheimbesitzer*innen über das Gebäudeprogramm, welches Investitionen in die energetische Gebäudesanierung einmalig vergütet – zum Beispiel über die Erneuerung der Wärmedämmung.

Parlament torpediert Klimaschutzmassnahmen in Gebäuden

Mit der Volksabstimmung im Herbst beabsichtigt das Parlament, entscheidende Anreize für Klimaschutzmassnahmen in Gebäuden abzuschaffen: Im Falle eines Ja würden sowohl die Steuerabzüge als auch der Eigenmietwert wegfallen. Es ist zwar richtig, dass dieses neue System die Eigentümerschaft dazu animiert, ihre Hypotheken schneller zu amortisieren, was grundsätzlich wünschenswert ist. Es unterbindet aber auch wichtige Anreize, in die energetische Sanierung des Gebäudes zu investieren.

Gleiches gilt für die Abschaffung des Gebäudeprogrammes, welches gemäss dem Plan des Bundesrates ab 2027 nicht mehr weitergeführt werden soll. Das ist umso fragwürdiger, weil das Gebäudeprogramm nachweislich Wirkung erzielt: Insgesamt verbraucht der Schweizer Gebäudepark heute dank dieses Programms 3,8 Milliarden kWh weniger Energie pro Jahr und stösst jährlich 1’064’000 Tonnen weniger CO2 aus.

Mit der Abschaffung der beiden Instrumente werden jährlich finanzielle Anreize auf kantonaler und nationaler Ebene von rund 1,2 Milliarden Franken gestrichen. Solche Programme ohne jegliche Ersatzleistungen abzuschaffen, ist verantwortungslos. Vor allem, weil sich die Erwartung des Bundes, die Kantone könnten die wegfallenden Beiträge ersetzen, kaum erfüllen wird: Schliesslich wird das angekündigte Entlastungspaket des Bundes die Kantone generell finanziell mehr belasten.

Abschaffung des Eigenmietwerts belastet Winterstromversorgung und befördert graue Emissionen

Weil sich mit der Abschaffung dieser Programme auch Massnahmen zur Energieeffizienz in Gebäuden weniger lohnen, werden auch diese zurückgehen. Mit zunehmender Elektrifizierung der Beheizung wäre aber ebendiese Effizienz entscheidend: Eine geringe Energieeffizienz verursacht einen unnötigen Anstieg des Stromverbrauchs im Winter. Also genau dann, wenn wir diesen Strom mit teuren zusätzlichen Kraftwerken erzeugen müssen und bereits heute eine Knappheit haben. Weiter bevorzugt die Abschaffung dieser Programme Ersatzneubauten gegenüber Sanierungen. Die Folge davon: Steigende graue Emissionen in der Bauindustrie – auch das ein unerwünschter Nebeneffekt zulasten des Klimaschutzes.

Dynamik bei der Dekarbonisierung der Gebäude hochhalten

In den letzten Jahren konnten die CO2-Emissionen der Gebäude konstant gesenkt werden. Gegenüber 1990 wurden im Gebäudesektor die Emissionen um rund 45% gesenkt – gerade auch weil Anreize für energetische Investitionen in den Gebäudepark vorhanden waren. Wer diese Dynamik bei der Dekarbonisierung der Gebäude erhalten und die Stromversorgung im Winter weiterhin sichern will, kann zur Abschaffung des Eigenmietwertes nur Nein sagen – und setzt sich gleichzeitig dafür ein, dass im Rahmen des Entlastungspaketes 27 des Bundesrates die Streichung des Gebäudeprogrammes verhindert wird.

Klimafonds-Initiative: Richtiges Ziel, falscher Weg

Bis 2050 möchte die Schweiz klimaneutral werden – dies hat das Volk mit fast 60 Prozent Zustimmung im Rahmen des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit der Umsetzung von Massnahmen tut sich die Schweiz aber weiterhin schwer. Hier setzt die Klimafonds-Initiative mit einem kontroversen Vorschlag an: Um das Netto-Null-Ziel zu erreichen, schlägt die Initiative die Schaffung eines milliardenschweren Subventionstopfs vor, der jährlich mit Geldern in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent des Schweizer Bruttoinlandsprodukts gespiesen werden soll. Aktuell entspräche das etwa 4,5 bis 9 Milliarden Franken, die der Staat an der Schuldenbremse vorbei in ein Sondervermögen schleusen würde. Dieser Topf stünde Bund, Kantonen und Gemeinden zur Verfügung, um Verkehr, Gebäude und Wirtschaft zu dekarbonisieren, erneuerbare Energien und Biodiversität zu fördern sowie Effizienz und CO2-Entfernung zu steigern.

Subventionen sind ineffizient und missachten das Verursacherprinzip

Der Schweizer Klimaschutz darf nicht primär über wachsende Staatsschulden finanziert werden, welche künftige Generationen später abbezahlen müssten. Ein solcher Ansatz missachtet das im Schweizer Umweltrecht verankerte Verursacherprinzip: Gerade grosse Verschmutzer würden erhebliche Subventionen erhalten, um ihre emissionsreichen Anlagen zu erneuern, ohne die Kosten für den aktuellen CO2-Ausstoss zu tragen. Das ist nicht tragbar. Zudem verursachen Subventionen hohen Mitnahmeeffekte und sind entsprechend ineffizient. Auf dem Schweizer Markt sind heute grundsätzlich ausreichend Finanzmittel verfügbar, wie Erhebungen von Swiss Banking untermauern. Damit die benötigten Investitionen in den Klimaschutz auch tatsächlich fliessen, braucht es aber attraktivere Rahmenbedingungen, beispielsweise über eine Risikoabsicherung. Aus diesen Gründen unterstützt swisscleantech die Klimafonds-Initiative nicht.

swisscleantech fordert Erhöhung der CO2-Abgabe in Abhängigkeit des Netto-Null-Zielpfads

Anstelle eines so umfassenden Klimafonds setzen wir uns für einen finanziell nachhaltigen, wirtschaftlich ausgewogenen und kosteneffizienten Massnahmen-Mix ein, um das Schweizer Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Es wird auch in Zukunft Förderinstrumente benötigen, aktuell muss aber der Fokus auf der Stärkung der Lenkungsabgabe auf CO2 liegen. Diese Abgabe auf Brennstoffen liegt heute bei 120 CHF/t CO2 und kann nicht mehr erhöht werden. Damit verliert diese – grundsätzlich gut funktionierende – Lenkungsabgabe laufend an Wirkung. swisscleantech fordert deshalb in erster Linie eine Erhöhung der CO2-Abgabe in Abhängigkeit des Netto-Null-Zielpfads. Nur so kann die Kostenwahrheit hergestellt und eine griffige Lenkungsabgabe geschaffen werden, die wirklich «lenkt». Dazu gehört eine gerechte und wahrnehmbare Rückverteilung, um die Sozialverträglichkeit und Akzeptanz zu gewährleisten beziehungsweise zu erhöhen.

Hoher Handlungsbedarf in der Klimapolitik

Auch swisscleantech anerkennt den enormen Bedarf an weiteren Schweizer Klimaschutzmassnahmen. Statt jedoch einseitig einen so umfassenden Fonds zu schaffen, fordert swisscleantech beispielsweise staatliche Bürgschaften als grossen Hebel für klimafreundliche Investitionen von Privaten und Unternehmen. Damit kann Kapital freigesetzt werden, wobei der Bund nur die Risiken trägt und nicht die generellen Kosten der Projekte finanziert.

Weitere Stellschrauben sind der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien, eine nachhaltigere öffentliche Beschaffung, die Beibehaltung des Gebäudeprogramms sowie die Förderung von Forschung und Innovation. Nur mit so einem breiten Massnahmenpaket können wir das Netto-Null-Ziel erreichen.

Klimawende trotz Zeitenwende – swisscleantech Dialog 2025

Einleitend machte Marcel Winter, Co-Präsident von swisscleantech klar, wo der Verband die aktuellen Herausforderungen sieht: «Als klimataugliche Wirtschaft setzen wir uns dafür ein, die geplanten Rückschritte des Bundesrates in der Klimapolitik zu verhindern. Die Streichung des Gebäudeprogramms oder die Abschaffung zum Eigenmietwert sind nur einige Beispiele dafür, wie die Erreichung des Netto-Null-Ziels der Schweiz bedroht wird.» Umso wichtiger ist die Arbeit von swisscleantech für stabile regulatorische Rahmenbedingungen, die den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit geben.

Eine Umfrage unter den swisscleantech Mitgliedern zeigte denn auch: Nationale und internationale regulatorische Unsicherheiten beschäftigen, das Commitment der Unternehmen bleibt aber hoch. Fabian Etter, Co-Präsident swisscleantech erläuterte: «86% der befragten Unternehmen halten an den definierten Zielen fest oder erhöhen diese gar. Gleichzeitig braucht es aber stärkere Anreize, damit klimafreundliche Produkte und Services vermehrt nachgefragt werden.» Ein höherer Preis auf CO2 oder die Stärkung der Nachhaltigkeitsaspekte in der öffentlichen Beschaffung sind Hebel, an denen swisscleantech arbeitet, um diese Nachfrage zu erhöhen.

Politik steht in der Verantwortung

Diese Forderungen der swisscleantech-Mitglieder waren zentraler Bestandteil der Debatte zwischen Jürg Grossen (Nationalrat GLP), Marionna Schlatter (Nationalrätin Grüne) und Susanne Vincenz-Stauffacher (Nationalrätin FDP und Vorstandsmitglied swisscleantech) zu aktuellen Brennpunkten in der Energie- und Klimapolitik. Schnell wurde klar, dass sich die Panelist*innen beispielsweise bei der Gewichtung zwischen Subventionen und Lenkungsabgaben in der Klimapolitik oder der Schutz-Nutzen-Abwägung beim Bau von erneuerbaren Energien nicht einig sind. Deutlich wurde aus dem Gespräch: Mit einfachen Lösungen werden wir die komplexen politischen Herausforderungen wie das Netto-Null-Ziel nicht erreichen. Es braucht von Links bis Rechts die Bereitschaft, von den eigenen Forderungen abzuweichen und Kompromisse zu suchen, um beispielsweise beim Ausbau der Stromproduktionsanlagen zugunsten der Winterversorgung endlich vorwärtszukommen.

Auch in geopolitisch schwierigen Zeiten am Netto-Null-Ziel festhalten

Julia Binder, Direktorin des IMD Center for Sustainable and Inclusive Business, erläuterte in ihrer Keynote, dass es sich gerade in geopolitisch anspruchsvollen Zeiten lohnt, den Weg zu Netto-Null konsequent zu verfolgen. In der Vergangenheit hätten viele Unternehmen zwar Klimaziele angekündigt, aber zu wenig in deren Umsetzung investiert. Das aktuelle geopolitische und wirtschaftliche Umfeld hat zu einem verstärkten Realismus in der Umsetzung von unternehmerischen Klimaschutzmassnahmen geführt; dies steigere die Glaubwürdigkeit der Wirtschaft und ihre Klimaziele.

Auch in der Diskussion mit Gustav Baldinger, CEO von PwC Switzerland und Flavia Zimmermann, Nachhaltigkeitsverantwortliche von Siemens Schweiz wurde vertieft, was es braucht, damit Klima weiterhin eine Priorität der Wirtschaft bleibt. Zentral sind eine auf langfristige Ziele ausgerichtete Unternehmensführung sowie mehr Kooperationen mit Lieferant*innen und Kund*innen. Gleichzeitig betonten alle Panelist*innen, dass der Zusammenhang zwischen einem Netto-Null-Ziel und der Resilienz, Energiesicherheit und Wettbewerbsfähigkeit stärker aufgezeigt werden muss. So kann beispielsweise die Stärkung der Kreislaufwirtschaft die Abhängigkeit von seltenen Erden und anderen Rohstoffen reduzieren – das ist gerade in der Schweiz als rohstoffarme Nation zentral.

Deutlicher Ausbau der erneuerbaren Energien und Integration in europäischen Strommarkt

Einen imaginären Rückblick aus dem Jahr 2035 wagte Christian Zeyer, Co-Geschäftsführer von swisscleantech. Er kam zum Schluss, dass die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der Dekarbonisierung der Wirtschaft in den 2020er Jahren gelegt wurde: Das technische Rüstzeug für eine umfassende Elektrifizierung wurde in diesen Jahren etabliert, muss aber weiterentwickelt werden, wenn wir die Ziele erreichen wollen. Entscheidend für den weiteren Erfolg sei der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien gemäss dem angenommenen Stromgesetz von 2024 genauso wie die vollständige Integration in den europäischen Strommarkt.

swisscleantech-Mitglieder arbeiten zusammen und treiben Innovationen voran

Dass dieser positive Rückblick aus der Zukunft begründet ist, stellten auch die vielen Unternehmen unter Beweis, welche während dem swisscleantech Dialog 2025 ihre Lösungsansätze und Innovationen präsentierten. WWF und Lidl zeigten neben vielen weiteren auf, wie sie dank ihrer Kooperation beispielsweise durch das Verbot von Luftfracht bei Gemüse und Früchten oder der Sensibilisierung von Kund*innen Fortschritte bei der Umsetzung der Lidl-Klimaziele erzielt haben. Auch innovative, noch wenig bekannte Ansätze wurden präsentiert. Dazu gehörten die Schaffung von virtuellen Kraftwerken durch die Bündelung von Photovoltaik-Anlagen von Helion, der Bau einer CO2-Logistikinfrastruktur von CO2-Pipeline AG oder das Recycling von nuklearen Abfällen von Transmutex.

Habemus Stromreserve – eine effiziente Versicherungslösung ohne neue Grosskraftwerke

Die verabschiedete Stromreserve des Parlaments beruht auf verschiedenen Elementen: Wasserkraftreserve, Verbrauchsreserve, Notstromgruppen und – als letzte Option – neuen thermischen Kraftwerken. swisscleantech hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass vor allem bestehende Infrastrukturen genutzt werden, um die Kosten der Reserve tief zu halten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Strommangellage ist zwar gering. Trotzdem muss sie ernst genommen werden, denn die Kosten eines Blackouts wären sehr hoch. Nichtsdestotrotz muss berücksichtigt werden, dass die Kosten für die Bereitstellung einer Stromreserve über den Strompreis finanziert werden. Dies wird durch alle Stromverbraucher getragen, auch wenn die Reserve nie gebraucht wird. Kosteneffizienz war daher bei den Beratungen im Parlament zentral.

Bewährte Wasserkraftreserve

Die Wasserkraftreserve ist ein etabliertes Instrument, welches bereits im Krisenwinter 2022/23 das erste Mal eingesetzt wurde. Dabei werden Stromproduzenten mit Speicherkraftwerken verpflichtet, eine bestimmte Energiemenge bis zum Ende des Winters in den Speicherseen zu belassen, um sie für eine mögliche Mangellage nutzen zu können. Die Stromversorger erhalten für dieses Zurückhalten eine Entschädigung. Das Parlament hat die bewährte Wasserkraftreserve gestärkt, indem es die Teilnahme für alle grossen Speicherbetreiber verpflichtend machte.

Verbrauchsreserve als tragende Säule

Ein weiteres wichtiges Element, das mit dieser Vorlage neu eingeführt wird, ist die sogenannte Verbrauchsreserve: Unternehmen reduzieren im Fall einer Mangellage ihren Stromverbrauch und erhalten dafür eine Entschädigung. Diese flexible Lösung nutzt vorhandene Potenziale, ist wirtschaftlich sinnvoll und verhindert CO₂-intensive Neubauten. Während der parlamentarischen Debatte wurde dieser marktnahe Ansatz weiterentwickelt und gestärkt, sodass er künftig eine tragende Rolle spielen kann. Ein weiterer Erfolg von swisscleantech, dessen Wirkung aber vor allem von einer attraktiven Umsetzung für die Unternehmen abhängt. Dafür werden wir uns einsetzen.

Notstromgruppen besser nutzen

Auch das Potenzial der zahlreichen bestehenden und zukünftigen Notstromgruppen soll nach dem Willen des Parlaments stärker genutzt werden. Erste umfassende Tests haben gezeigt, dass aggregierte Notstromgruppen zuverlässig und kostengünstig Strom in Notlagen zur Verfügung stellen können. Leider wurde auf eine subsidiäre Verpflichtung an der Reserve verzichtet, weshalb das maximale Potenzial voraussichtlich nicht ausgeschöpft wird. Um so mehr wird es auch hier darauf ankommen, die Bedingungen für die freiwillige Teilnahme an der Reserve in der Praxis möglichst attraktiv auszugestalten.

Neue Kraftwerke als Ultima Ratio

Mit diesen Entscheiden hat das Parlament klar gemacht: Neue thermische Grosskraftwerke sollen nur dann gebaut werden, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind. Dies entspricht dem Prinzip der Subsidiarität und dient der Kostenminimierung. In der Summe liefern Notstromgruppen, Verbrauchsreserve und die Wasserkraftreserve mehr als genügend Kapazität, um die Versorgungssicherheit der Schweiz auch im Notfall sicherzustellen. Neue Grosskraftwerke sind überflüssig. swisscleantech wird dem Bundesrat bei der Umsetzung dieser Prämisse genau auf die Finger schauen.

Erfreuliches Fazit für die klimataugliche Wirtschaft

Mit der Verabschiedung der Stromreserve schafft das Parlament Planungs- und Investitionssicherheit für Wirtschaft und Industrie. Die Gesetzgebung setzt auf eine intelligente Nutzung vorhandener Ressourcen und auf marktwirtschaftliche Anreize. Die Stromreserve ist damit nicht nur eine Absicherung gegen Knappheit, sondern auch ein Zeichen für eine wirtschaftlich wie ökologisch verantwortungsvolle Energiepolitik im Sinne der klimatauglichen Wirtschaft.

Braucht die Schweiz eine Wasserstoffinfrastruktur? Eine nüchterne Analyse

Wasserstoff: Energieträger mit Potenzial – aber nicht um jeden Preis

Bei der Herstellung von erneuerbaren Energieträgern nimmt Wasserstoff eine Schlüsselrolle ein. Ob er allerdings als reiner Wasserstoff oder in Form von daraus hergestellten Derivaten wie Methanol oder Ammoniak breite Anwendung finden wird, ist derzeit offen. Diese Frage ist zentral, um zu entscheiden, ob die Schweiz in eine umfassende Wasserstoffinfrastruktur investieren soll. Entscheidend ist neben der Verfügbarkeit und auch der Preis: Es ist davon auszugehen, dass erneuerbare Energieträger auch langfristig mindestens doppelt so teuer bleiben wie fossile Energieträger.

Die Nachfrage bleibt begrenzt

Die Nachfrage nach Wasserstoff in der Schweiz dürfte eingeschränkt bleiben. Hauptabnehmer für erneuerbare Energieträger werden der Flugverkehr, die Schifffahrt, einzelne industrielle Prozesse sowie Teile des Schwerverkehrs. Ob hier allerdings Wasserstoff oder ein Derivat zum Einsatz kommen wird, ist heute noch offen.

Gleichzeitig stehen dem Einsatz von Wasserstoff günstigere und effizientere Alternativen – insbesondere die direkte Elektrifizierung – gegenüber. Diese werden sich voraussichtlich in den meisten Anwendungen durchsetzen. Um die ansässige Industrie zu erhalten, sollte die Schweiz gezielt in Forschung zur Elektrifizierung von Prozesswärme investieren – einem Bereich mit grossem Potenzial.

Infrastruktur: Selektive Anbindung statt flächendeckendem Ausbau

Auf den Aufbau eines flächendeckenden Wasserstoffnetzes soll deshalb verzichtet werden. Stattdessen sollte die Schweiz ihre Infrastruktur gezielt an ein zukünftiges europäisches Wasserstoffnetz anschliessen und zentrale Verbraucher an diesem Ort konzentrieren. So können spezialisierte Anwendungen bedient werden, ohne überdimensionierte und kostspielige Infrastrukturen zu schaffen. Parallel dazu können lokale Produktionsstätten können interessant sein, sollen aber vor allem lokale Bedürfnisse befriedigen oder den heute verwendeten, grauen Wasserstoff durch grünen Wasserstoff ersetzen. Diese Produktion darf nicht durch Regulierungen behindert werden.

Import statt Eigenproduktion

Die Schweiz wird erneuerbare Energieträger eher wie bisher Erdöl – jedoch in deutlich geringerem Mass – importieren. Technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sprechen für einen Import, vor allem aus Regionen mit günstigen Produktionsbedingungen wie Patagonien, Südafrika, Oman oder Australien. Vor allem über lange Distanzen insbesondere zwischen Kontinenten sind hier wiederum Derivate im Vorteil.

Strom, CO₂ und Forschung: Wo die Schweiz investieren sollte

Die Schweiz wird in den kommenden Jahrzehnten massiv in drei Infrastrukturen investieren müssen: In den Ausbau der erneuerbaren Energien, in die Verteilung von Strom, sowie in den CO₂-Transport und die Entsorgung von unvermeidbaren CO2-Emissionen. Das limitiert die Finanzmittel für eine Wasserstoffinfrastruktur zusätzlich.

Fazit: Wasserstoff ja – aber mit Augenmass

Die Energiewende braucht Lösungen. Wasserstoff kann eine davon sein – aber nicht in der Breite. Für die Schweiz ergibt sich ein klares Bild: Konzentration auf wenige, Anwendungen, intelligente internationale Vernetzung und der Fokus auf Alternativen wie die Elektrifizierung und die Anwendung von leichter zu handhabenden Derivaten sind der Weg der Wahl. Diese Vision ist nicht weniger ambitioniert – aber deutlich realistischer.

Die Aussagen dieses Beitrags und des Thesenpapiers widerspiegeln nicht die Haltung sämtlicher Mitglieder – sie wurden aber auf Basis einer Vielzahl von Gesprächen mit Anspruchsgruppen – darunter viele Mitglieder – erarbeitet. Die Aussagen entsprechen unserem Wissensstand vom 12. Mai 2025.

Neue Gaskraftwerke trotz EU-Stromabkommen und «Stromreserve»: Bundesrat torpediert das Parlament

In der bisherigen Debatte um die Stromreserve hat das Parlament deutlich gemacht, dass es den Bau von neuen Gaskraftwerken als Ultima Ratio betrachtet – neue Gaskraftwerke kommen also erst in Frage, nachdem alle anderen Optionen ausgeschöpft sind. Diese anderen Optionen, insbesondere gepoolte Notstromaggregate und eine griffige Verbrauchsreserve, wurden durch das Parlament erheblich gestärkt. Beide Alternativen haben den Vorteil, dass bestehende Infrastruktur genutzt wird und damit die Kosten massiv tiefer ausfallen – Kosten, welche den Stromverbrauchern angelastet werden. In der Summe liefern Notstromgruppen, Verbrauchsreserve und die Wasserkraftreserve mehr als genügend Kapazität, um den Empfehlungen der Elcom gerecht zu werden und die Versorgungssicherheit auch im Notfall sicherzustellen. Neue Gaskraftwerke sind überflüssig.

Bundesrat foutiert sich um Parlamentsberatung zur Stromreserve

Dass sich der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt – kurz vor der geplanten Schlussabstimmung zur Stromreserve in der Sommersession und nur einen Tag nach der abschliessenden Sitzung der nationalrätlichen Energiekommission – für den Bau von unnötigen und teuren Gaskraftwerken entscheidet, ist respektlos gegenüber den parlamentarischen Beratungen. Das sture Festhalten an einer altbekannten Technologie zeigt ausserdem, dass die Landesregierung wenig Vertrauen in innovative Ansätze in der Energiepolitik hat. Genau diese Ansätze werden allerdings dringend benötigt, um die Energiestrategie effizient und kostengünstig umzusetzen. Das Parlament hat die Zeichen der Zeit erkannt. Dass der Bundesrat dies komplett ignoriert, ist inakzeptabel. swisscleantech wird sich entsprechend dagegen einsetzen.

Mit dem EU-Stromabkommen verlieren neue Gaskraftwerke weiter an Notwendigkeit

Nur wenige Stunden nach dem Entscheid des Bundesrates zum Bau von neuen Gaskraftwerken wurden die Eckpunkte zur Umsetzung des Stromabkommens zwischen der Schweiz und der EU bekannt gegeben. Dank der geplanten Einbindung in den europäischen Strommarkt würde die Stromversorgung sicherer und günstiger. Neue Gaskraftwerke werden mit einem Abkommen nicht nur überflüssig, sondern auch inkompatibel mit EU-Recht und müssten nach einer Übergangsphase von sechs Jahren voraussichtlich wieder abgebaut werden. swisscleantech unterstützt die Bestrebungen zum Abschluss eines Stromabkommens und setzt sich auch seit Jahren für eine freie Wahl des Stromanbieters durch die Konsument*innen ein.

Sparpaket des Bundesrats gefährdet das Netto-Null-Ziel

Ein gesunder Finanzhaushalt ist eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren des Staates und der Wirtschaft. Darum unterstützt swisscleantech diese Bestrebungen im Grundsatz. Es ist jedoch nicht sinnvoll, Einsparungen vorzunehmen, die im Endeffekt zu Kosten für zukünftige Generationen führen. Mit dem Entlastungspaket 27 wird dies jedoch in diversen Bereichen vorgeschlagen. Es sieht einschneidende Massnahmen vor, die vor allem für den Klimaschutz hinderlich sind und die Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050 gemäss dem deutlich angenommenen Klimaschutzgesetz in Frage stellen. Darum hat swisscleantech in seiner Stellungnahme zwingende Korrekturen vorgeschlagen.

Alternative zur Streichung des Gebäudeprogrammes

Die vorgeschlagenen Priorisierungen der Subventionen für die Klimapolitik führt zur Abschaffung des Gebäudeprogrammes. Damit verkennt der Bundesrat die Relevanz dieses Instruments zur flächendeckenden Umsetzung von energetischen Erneuerungen der Gebäude und riskiert damit die Erreichung der Klimaziele der Schweiz. Nach wie vor werden in der Schweiz mehr als 900’000 Wohnbauten mit fossilen Heizungen beheizt. Statt erfolgreiche Programme zu streichen, müssen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die hohe Nachfrage nach dem Gebäudeprogramm sowie die weiterhin deutlich zu tiefe Sanierungsrate untermauern, dass dieses Instrument seinen Dienst noch nicht getan hat. Im Gegenteil: Es ist die zentrale Massnahme für die Dekarbonisierung des Gebäudeparks und zur Senkung des Strombedarfs im Winter.

Werden die Mittel aus dem Gebäudeprogramm gestrichen, benötigt es ergänzende Massnahmen mit der gleichen Wirkung, die die Zielerreichung sicherstellen. swisscleantech hat darum in Zusammenarbeit mit diversen anderen Organisationen eine Alternative zu den Einsparungen erarbeitet. Wir empfehlen, die CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen und deren Zweckbindung parallel zu erhöhen, damit alle im Klimaschutzgesetz zugesicherten Fördermassnahmen wie auch das weiterhin zentrale Gebäudeprogramm finanziert werden können. Ergänzend benötigt es durch die Kantone erhöhte energetische Anforderungen an die Gebäude über die Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 25) mit verbindlicher Frist bis 2030.

Keine Gefährdung des Forschung- und Innovationsstandorts Schweiz

In einer Welt mit zunehmendem Protektionismus und Handelshemmnissen ist Innovation für die Wirtschaft zentral, um neue Kundensegmente zu erschliessen und durch Wettbewerbsvorteile protektionistische Massnahmen zu kompensieren. Seit Jahren nimmt die Schweiz trotz geringer Grösse bei der Innovation einen internationalen Spitzenplatz ein – diesen gilt es zu erhalten.

Im Bereich Innovation und Forschung Einsparungen vorzunehmen, würde nicht nur den langfristigen Erfolg der Schweizer Wirtschaft schmälern, sondern auch die Unternehmen bei der Umsetzung von Klimaschutzmassnahmen behindern. Mit den bestehenden Förderinstrumenten zugunsten der Forschung und Entwicklung reduziert die Schweiz die Schadenskosten und unterstützt so die langfristige Haushaltsstabilität. Darum lehnen wir die vorgeschlagenen Sparmassnahmen in der Grundlagenforschung, Innovationsförderung und bei den Pilot- & Demonstrationsprogrammen der Bundesämter für Umwelt (BAFU) und für Energie (BFE) kategorisch ab.

Erhalt der Anreize für die Dekarbonisierung des Verkehrs

Auch im Verkehr führen die geplanten Sparmassnahmen dazu, dass die CO2-Emissionen weniger schnell sinken. Der grenzüberschreitende Zugverkehr hat in der Nacht und auch am Tag das Potenzial, diesbezüglich einen wichtigen Beitrag zu leisten. Auf bestimmten Strecken ist dafür eine (zumindest initiale) Förderung entscheidend. Daher lehnen wir den Verzicht auf die Förderung des grenzüberschreitenden Personenschienenverkehrs ab. Die geplante Streichung der Förderung von alternativen Antrieben und dem Vorziehen der Abschaffung der Mineralölsteuerrückerstattung im öffentlichen Verkehr ignoriert den erst kürzlich gefundenen Kompromiss im Parlament zur Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs. Dies würde unter anderem dazu führen, dass die Elektrifizierung ausgebremst wird, was im Sinne der Klimaziele im Verkehr verhindert werden muss.

Ein starkes Fundament für die Schweizer Kreislaufwirtschaft – Whitepaper

Die Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) stellt die Weichen für eine ressourcenschonendere und wettbewerbsfähigere Wirtschaft in der Schweiz. Die Anpassung der rechtlichen Grundlagen ist ein notwendiger Schritt, um auf globale Herausforderungen wie Rohstoffknappheit, Umweltbelastung und steigende regulatorische Anforderungen zu reagieren. Doch die Revision allein genügt nicht – der Erfolg entscheidet sich in der Umsetzung.

Neue Möglichkeiten, aber auch Unsicherheiten

Das revidierte USG gibt Bund, Kantonen und Gemeinden neue Instrumente an die Hand, um Kreislaufwirtschaft gezielt zu fördern. Unternehmen erhalten Anreize, Ressourcen effizienter zu nutzen, Produkte langlebiger zu gestalten und Wertstoffe vermehrt im Kreislauf zu halten. Vor allem der erfolgversprechende Mechanismus der Branchenlösung wurde gezielt gestärkt. Doch gewisse Neuerungen sind nur als «Kann»-Formulierungen beschlossen worden. Diese gesetzliche Flexibilität bezüglich der tatsächlichen Umsetzung durch den Bund schürt bei Unternehmen Unsicherheiten.

Umsetzung als entscheidender Faktor

Damit die Revision ihre Wirkung entfaltet, braucht es entschlossenes Handeln auf allen Ebenen:

  • Der Bund muss konkrete und verbindliche Verordnungen priorisieren sowie praxisnahe Vollzugshilfen bereitstellen, die insbesondere die Reparierbarkeit, Langlebigkeit und stoffliche Verwertbarkeit von Produkten regeln.
  • Kantone und Gemeinden sind gefordert, ihre neuen Kompetenzen aktiv zu nutzen.
  • Unternehmen benötigen Planbarkeit, finanzielle Anreize und Möglichkeiten für effektiven Austausch und Wissenstransfer.

Abstimmung mit der EU

Die Schweiz steht in enger wirtschaftlicher Verflechtung mit der EU, die bei Standards zur Kreislaufwirtschaft voranschreitet. Schweizer Unternehmen riskieren Wettbewerbsnachteile, wenn die regulatorischen Entwicklungen nicht koordiniert werden. Eine frühzeitige Angleichung an EU-Normen bei Produktdesign, Reparierbarkeit und Materialeffizienz ist unerlässlich.

Unternehmen im Wandel begleiten

Besonders KMU stehen vor Herausforderungen: Investitionskosten, fehlendes Know-how und unsichere Marktchancen bremsen oft den Wandel. Politik und Verbände müssen diesen Transformationsprozess aktiv unterstützen:

  • Finanzielle Fördermassnahmen und steuerliche Anreizmechanismen schaffen Investitionssicherheit.
  • Gestärkte branchenspezifische Plattformen helfen, Lösungen zu entwickeln.
  • Bildungsmassnahmen stellen sicher, dass die benötigten Fachkräfte bereitstehen und die Transformation vorantreiben können.

Die Rolle der öffentlichen Hand

Bund, Kantone und Gemeinden haben nicht nur Steuerungskompetenzen, sondern auch eine Marktmacht durch ihre Beschaffung. Wenn sie kreislauffähige Produkte bevorzugen, schaffen sie Nachfrage und stabilisieren den Markt für innovative Lösungen. Hier hat die Revision des BöB (Bundesgesetz über die öffentliche Beschaffung) 2019 die Grundlage dafür gelegt, dass für den Zuschlag nicht mehr nur der Preis, sondern auch Aspekte wie die Nachhaltigkeit ausschlaggebend sind.

Fortschritte messen

Der Wandel zur Kreislaufwirtschaft ist ein Prozess, der Transparenz und Monitoring erfordert. Voraussetzung ist eine solide Datenbasis zu Stoffströmen und Unternehmensaktivitäten, um Fortschritte sichtbar zu machen und so gegebenenfalls nachsteuern zu können.

Der Weg nach vorne

Die USG-Revision bietet die Chance, die Schweiz als Vorreiterin der Kreislaufwirtschaft zu positionieren. Der Erfolg hängt jedoch von der konsequenten Umsetzung und der engen Zusammenarbeit zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ab. Jetzt gilt es, diese Chance zu nutzen.

CO2-Verordnung: Klärung der Umsetzung des Klimaschutzes für die nächsten fünf Jahre

Letzten Mittwoch hat der Bundesrat die CO₂-Verordnung verabschiedet. Swisscleantech misst die Verordnung daran, ob sie zur Erfüllung des Klima- und Innovationsgesetzes einen ausreichenden Beitrag leistet. Nachdem es verpasst wurde, im Rahmen der Revision des CO₂-Gesetzes ein Ziel für Inlandmissionen festzulegen, wird dies nun mit der Revision der Verordnung nachgeholt.  

Inlandziel ungenügend 

Die Verordnung schreibt vor, dass mindestens zwei Drittel der Emissionsreduktionen im Inland gemacht werden sollen. Dieses Ziel ist ungenügend und nicht in Linie mit dem Klimagesetz. Mit den in Gesetz und Verordnung festgehaltenen Massnahmen ist jedoch auch kaum mehr zu erreichen. Damit bleibt der Klimaschutz in der Schweiz weiterhin ungenügend. Man muss dem Bundesrat zugutehalten, dass er keine Möglichkeit hat, über den Rahmen des Gesetzes hinauszugehen und strengere Regeln festzulegen. Bedauerlich ist jedoch, dass er in einzelnen Bereichen hinter das Gesetz zurückgefallen ist. Insbesondere im Bereich der Mobilität, wo er die Regeln für die Elektrifizierung des Verkehrs aufweicht.

Ambitionslos im Verkehr 

So hat der Bundesrat die Lockerung der CO₂-Zielwerte für neue Personenwagen beschlossen. Auto-Importeure erhalten bei der Berechnung ihrer durchschnittlichen CO₂-Werte neu eine Erleichterung, wenn ein Mindestanteil an emissionsfreien und emissionsarmen (<71 g CO₂/km) Fahrzeugen neu zugelassen wird. Bei den Lieferwagen und Lastwagen sind ähnliche Erleichterungen vorgesehen. Dass die Zielwerte, die von langer Hand angekündigt wurden, nun gelockert wurden, schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit der Massnahme, sondern führt auch dazu, dass die Emissionen im Verkehr zu wenig schnell abnehmen.   

Anderorts wurde an wenig ambitionierten Vorgaben festgehalten. So wurde der Anteil an Emissionen, die die Treibstoffimporteure kompensieren müssen, genauso wenig erhöht wie der Anteil der Massnahmen im Inland. Dies gefährdet das Erreichen des übergeordneten Inlandziels massgeblich. Beim Fliegen wurde versäumt, Vorschriften zu erlassen, die es den Reisenden erlauben, die dabei entstehenden Emissionen umfassend zu beurteilen.  

Zielkohärent in der Industrie  

Auch die Anforderungen an die Industrie müssen am Klimagesetz gemessen werden. Das Gesetz schreibt vor, dass die Industrie bis 2050 weitgehend dekarbonisiert werden soll. Bis auf wenige grosse Punktquellen mit schwierig zu reduzierenden Emissionen sollte 2050 die gesamte Industrie fossilfrei unterwegs sein. 

Es ist deshalb für swisscleantech nachvollziehbar, dass bei den Verminderungsverpflichtungen für Emissionen ein Reduktionspfad von 2.25 % pro Jahr gefordert wird. Verminderungsverpflichtungen befreien Unternehmen von den Kosten der Lenkungsabgabe, wenn sie sich zu einem Reduktionspfad verpflichten. Der nun vorgeschlagene minimale Absenkpfad ist nicht ganz in Linie mit dem Klimagesetz. Würden alle Unternehmen nur die minimale Reduktion vornehmen, könnte Netto-Null im Bereich der Industrie erst in 44 Jahren erreicht werden. Viele Unternehmen planen in den nächsten Jahren jedoch sogar grössere Anstrengungen zur Dekarbonisierung und wollen ihre Betriebe mit Standort Schweiz bis 2040 vollständig dekarbonisieren. Deshalb kann in Summe dieser Reduktionspfad als Ziel kohärent betrachtet werden.

Die Ausgleichsmassnahmen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Unternehmen dem Zielpfad nicht folgt, sind angemessen, erhalten die Unternehmen doch in jedem Fall mindestens 85 % der Lenkungsabgaben zurückerstattet. Verbesserungspotenzial für die Umsetzung dieser Ausgleichsmassnahmen ist aber vorhanden. Swisscleantech wird sich dafür einsetzen, dass die Einnahmen aus den Ausgleichsmassnahmen den Unternehmen für zukünftige Massnahmen zur Dekarbonisierung zur Verfügung stehen sollen.  

Unterstützung bei der Dekarbonisierung 

Swisscleantech begrüsst es, dass die Verordnung auch Massnahmen umfasst, die die Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen. Massnahmen zur Förderung der Einspeisung von Biogas sind längst überfällig – die Verwendung von Biogas zur Stromherstellung ist nur in wenigen Fällen die bessere Lösung als die Einspeisung ins Gasnetz. Deshalb begrüssen wir es, dass Schritte unternommen werden, damit die Verwendung von ausländischem Biogas als Massnahme zur Dekarbonisierung angerechnet werden kann.  

Ebenfalls zur Dekarbonisierung der Wirtschaft kann die industrielle Solarthermie beitragen. Hier fehlte bisher eine Förderung, was nun korrigiert wird.

Auch die Möglichkeit, in Zukunft die Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem für Massnahmen zur Dekarbonisierung zu verwenden, sehen wir als eine positive Entwicklung. 

Dekarbonisierungsplan gibt Orientierung  

Auf dem Weg zu Netto-Null wird ein neues Mittel Gewicht bekommen: der Dekarbonisierungsplan. In diesem muss ein Unternehmen beschreiben, mit welchen Schritten es die Dekarbonisierung bis 2050 vorantreiben will. Darin werden die aktuell vorhandenen Anlagen beschrieben und erklärt, wie diese ersetzt oder emissionsfrei betreiben werden sollen. Parallel dazu muss das Unternehmen nachweisen, wie es die verbleibenden Restemissionen 2050 durch Bescheinigungen über Massnahmen zur CO₂-Entfernung kompensieren kann. 

Nun ist es an der Industrie, Massnahmen umzusetzen; die Mitglieder von swisscleantech sind hier bereits engagiert an der Arbeit. 

Umsetzung Stromgesetz: Ein wichtiger Schritt für die Energiewende

Im Zentrum des zweiten Verordnungspakets stehen die Abnahmevergütung für kleine Solaranlagen sowie die Bedingungen für Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Ob die Verbesserungen ausreichen, um den Boom der Solarenergie weiter voranzutreiben, wird sich zeigen. In der Debatte zum Stromgesetz hat sich swisscleantech auf vier Bereiche konzentriert, welche für die klimafreundliche Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind: Den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Förderung von Innovation, der Stärkung der Energieeffizienz und der Optimierung der Fördermechanismen.

Ausbau der erneuerbaren Energien

Im Stromgesetz wurden ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien festgelegt. Dabei wird klar, dass das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung in Zukunft von der Wasserkraft und der Solarenergie gebildet wird. Dank verbesserten Rahmenbedingungen für grosse Anlagen zur Produktion erneuerbaren Stroms von nationalem Interesse und dank erweiterten Förderbedingungen sind diese Ziele erreichbar. Besonders erfreulich ist die Stärkung der Windenergie. Die Windkraft ist eine bewährte Technologie, welche die Schweizer Stromversorgung optimal ergänzt. Im Gegensatz zu Photovoltaik- und Laufwasserkraftanlagen produzieren Windenergieanlagen einen Grossteil des Stroms im Winter. Ausserdem sind die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität gering. Letzteres ist von Bedeutung, weil der Konflikt zwischen Schutz der Biodiversität und Nutzung zur Energieproduktion während den Beratungen zum Mantelerlass immer wieder zu Diskussionen führte.

Mitunter dank des runden Tisches für Wasserkraft konnten gelungene Kompromisse gefunden werden, wie die breite Allianz für das Stromgesetz in der Abstimmung vom Sommer 2024 gezeigt hat. Leider war es nicht möglich, dieses erfolgreiche Konzept gesetzlich zu verankern und auch für andere Technologien verbindlich umzusetzen. Auch eine weitere Forderung von swisscleantech, den Schutz der Biodiversität höher zu gewichten als den Landschaftsschutz fand keinen Eingang in die Vorlage.

Förderung von Innovation

Unser Energiesystem steht vor grossen Herausforderungen. Wir bewegen uns von fossilen Energien zu erneuerbarem Strom, von einer zentralen Produktion zu einer dezentralen Produktion sowie von einer nachfrageorientierten Stromversorgung zu einem preisgetriebenen Demand-Side-Management mit fluktuierender Produktion. Damit dieser Umbau möglichst schnell und kostengünstig vorangeht, muss das Stromsystem schrittweise angepasst werden – Innovation ist dafür essenziell. Der grösste Innovationstreiber wäre zweifellos eine vollständige Strommarktöffnung: Diese ist aber politisch umstritten und hatte deshalb im Parlament auch beim Stromgesetz keine Chance.

Dank des Einsatzes von swisscleantech konnten dennoch viele Verbesserungen für eine innovative Stromzukunft eingeführt werden. Dazu gehören insbesondere neue Regelungen zur Nutzung von Flexibilität, zur Rückerstattung des Netznutzungsentgeltes für Speicher mit Endverbrauch sowie zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. Stark verbessert wurde ausserdem der Zugang zu Messdaten, eine Grundvoraussetzung für die weitere Digitalisierung unseres Stromsystems. All diese Neuerungen werden ab diesem, beziehungsweise nächstem Jahr dafür sorgen, dass erneuerbare Energien besser ins System integriert und Kosten für den Netzausbau verringert werden können.

Stärkung der Energieeffizienz

In vielen Fällen ist die eingesparte Energie nach wie vor die günstigste Energie. Das Stromeffizienzpotenzial liegt in der Schweiz bei rund 30%. Hohe Preise setzen Anreize zur Effizienzsteigerung. Damit das Potenzial aber ausgeschöpft werden kann, müssen weitere Massnahmen wie Informationskampagnen und teilweise auch konkrete Zielwerte implementiert werden.

swisscleantech hat sich lange dafür eingesetzt, diverse Rechtsetzungsaufträge für die Kantone (beispielsweise betreffend Gebäudesanierungen oder Betriebsoptimierungen) in das Stromgesetz aufzunehmen. Dieses Vorgehen wurde im Laufe der Beratungen durch ein umfassenderes Instrument abgelöst, nämlich durch Effizienzverpflichtungen für Stromlieferanten. Damit müssen ab 2026 Lieferanten mit einem Absatz von mehr als 10 GWh eine jährliche Stromspar-Vorgabe erfüllen. Diese Zielvorgabe schränkt den Stromverkauf nicht ein. Die Stromlieferanten müssen nachweisen, dass bei Endverbraucher*innen Massnahmen für die Stromeffizienz umgesetzt wurden, beispielsweise bei elektrischen Antrieben, Beleuchtungen, Lüftungen, Kälteanlagen oder Geräten.

Die Kosten für die Massnahmen werden von den Verbraucher*innen in der Grundversorgung und im freien Markt getragen. Für die Elektrizitätslieferanten entsteht so ein Anreiz, die Effizienzdienstleistungen möglichst kostengünstig zu erbringen. Bis 2035 sollen so jährlich 2 TWh Strom eingespart werden. swisscleantech erwartet, dass dank des neuen Instruments ein Markt für Effizienzdienstleistungen entsteht, mit dem die angestrebten Ziele kostengünstig erreicht werden können.

Optimierung der Fördermechanismen

Das Stromgesetz führt neue Förderinstrumente wie die gleitende Marktprämie oder Projektierungsbeiträge ein und passt bestehende Instrumente an. Zudem wird ein Bonus bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen über Parkplatzarealen eingeführt. Als Vertreter der klimafreundlichen Wirtschaft setzt sich swisscleantech für eine wirksame Förderung der erneuerbaren Energien, aber auch für eine effiziente Nutzung der Fördermittel ein, um die Kosten für die Verbraucher möglichst tief zu halten. Entsprechend dieser Prämisse haben wir uns erfolgreich gegen unnötige Subventionen – beispielsweise für Pumpspeicherkraftwerke – eingesetzt. Nichtsdestotrotz: Die Förderbedingungen werden mit dem Stromgesetz unübersichtlicher. Für die politischen Gremien wird es immer schwieriger zu beurteilen, ob Fördergelder optimal eingesetzt werden oder nicht. Leider ist swisscleantech mit dem Vorschlag gescheitert, ein Monitoring einzuführen, welche die Fördergelder nach ihrer Effizienz bewertet.

Die Arbeit geht weiter

Die Energiewende ist kein Selbstläufer und das Stromgesetz ist nur ein erster, aber bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft. swisscleantech wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Schweiz eine sichere, klimataugliche und innovative Stromversorgung erhält. Mit der Beschleunigungsvorlage für erneuerbare Energien steht bereits das nächste wichtige Geschäft vor dem Abschluss der Beratungen im Parlament. Dies ist ein weiteres wichtiges Puzzlestück für eine sichere und nachhaltige Stromversorgung.

6 Fragen an David Stickelberger

David Stickelberger
stv. Geschäftsführer Swissolar

Welches sind die wichtigsten Änderungen, welche sich mit dem neuen Stromgesetz für die Solarenergie in der Schweiz ergeben?  

Das Stromgesetz schafft Grundlagen, damit die Solarenergie zu einem zentralen Pfeiler der Schweizer Stromversorgung werden kann. Eine wesentliche Änderung sind die neuen Nachbarschafts-Strommodelle «virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (vZEV) und «Lokale Elektrizitätsgemeinschaften» (LEG). Sie verbessern die Wirtschaftlichkeit von Anlagen, weil der Strom lokal genutzt werden kann und nicht an den Verteilnetzbetreiber verkauft werden muss. Und bei einer intelligenten Bewirtschaftung können sie teuren Netzausbau verhindern oder verzögern. Eine weitere Änderung betrifft die intelligente Nutzung von dezentralen Flexibilitäten (Batterien, Ladestationen, Wärmepumpen, etc.), mit deren Hilfe die PV-Anlagen effizienter und sicherer ins Netz integriert werden können. Eine Enttäuschung sind die tiefen Minimaltarife zur Abnahmevergütung, welche die Wirtschaftlichkeit von gewissen Solaranlagen in Frage stellen.

Welche Vorteile für sie ergeben sich aus den neuen Bedingungen für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)? 

Ein grosser Vorteil besteht darin, dass die Zähler nicht mehr ausgewechselt werden müssen, weil der Verteilnetzbetreiber die Messdaten zur Verfügung stellen wird. Und weil alle Anschlussleitungen am gleichen Verteilkasten genutzt werden können, wird der mögliche Rayon für eine ZEV deutlich grösser.

Worum geht es bei den Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und wie unterscheiden sie sich von den bisherigen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch? Welche Möglichkeiten gibt es für Unternehmen, von LEG zu profitieren? 

Im Gegensatz zu den ZEV wird bei einer LEG das öffentliche Netz genutzt. Damit können nochmals deutlich weiter entfernte Kunden mit Strom beliefert werden – allerdings nur in der gleichen Gemeinde und beim gleichen Verteilnetzbetreiber und auf der gleichen Netzebene. Mehr Informationen zu den ZEV und LEG gibt es übrigens unter der neuen Webseite www.lokalerstrom.ch.

Was hat sich für die Umsetzung des Stromgesetzes auf Verordnungsebene nochmals konkretisiert? 

Wesentlich ist unter anderem die finanzielle Entlastung für LEG in der Form eines Netznutzungsrabatts für LEG. Damit wird in vielen Fällen ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet. Auch die Minimalvergütungen für kleine PV-Anlagen wurden gegenüber der Vernehmlassung leicht nach oben angepasst. Klar ist jetzt auch, wie die Netzentgelt-Rückerstattung bei Batterien funktioniert. 

Was bedeuten die Änderungen für Unternehmen, welche in Solarenergie investieren möchten und welche konkreten Möglichkeiten können genutzt werden? 

Die Förderung von Solaranlagen hat mit dem Stromgesetz klare Konturen bekommen. Zu beachten ist die stärkere Ausrichtung der Förderung an die Marktpreise, welche in Zukunft in Zeiten hoher Sonneneinstrahlung (zum Beispiel über Mittag) sehr tief, oder sogar negativ sein werden. Dies bedeutet, dass Anlagenbetreiber vermehrt Produktionsspitzen selbst nutzen (beispielsweise mit Batterien) oder ihren Strom über ZEV und LEG verkaufen müssen. Auch Contracting-Lösungen können für grössere Anlagen interessant sein, da ein fixer Stromverkaufspreis während der Vertragsdauer festgelegt wird. Anlagen bis 150 kW (etwa 750 m2) sind den Marktpreisschwankungen weniger ausgesetzt, da bei ihnen die Abnahmevergütung vierteljährlich gemittelt wird und zudem eine Minimalvergütung gilt.

Die Förderung der erneuerbaren Energien wurde mit neuen Modellen wie der gleitenden Marktprämie ausgebaut. Was bedeutet dies für den Ausbau von PV-Anlagen? 

Die gleitende Marktprämie wird mittels Auktionen für Anlagen ab 150 kW vergeben (erstmals im Mai 2025). Sie garantiert einen mittleren Preis pro kWh, was zusätzliche Anreize zum Bau von Anlagen schafft – im Gegensatz zur Einmalvergütung, die einmalig nach Erstellung der Anlage bezahlt wird. Wir erhoffen uns damit einen beschleunigten Ausbau bei grösseren Solaranlagen.