Neue EU-Kommission setzt weiter auf den Green Deal – positive Impulse für den Schweizer Klimaschutz

Im vergangenen Juni ist das europäische Parlament nach rechts gerückt, wobei die Europäische Volkspartei (EVP) weiterhin stärkste Kraft bleibt. Trotz der Verluste von Grünen und Liberalen sowie Zugewinnen von Rechtsaussen halten Sozialdemokraten, Liberale und EVP ihre Mehrheit. Neu hat die EVP aber die Option, mit weiter rechts positionierten Parteien Mehrheiten zu bilden.

Zwar betont die EVP, dass sie eine pro-europäische, pro-ukrainische und pro-rechtsstaatliche Politik verfolgt; nichtsdestotrotz könnte sie bei umwelt- oder klimapolitischen Vorhaben mit rechtskonservativen Kräften zusammenarbeiten [1]. Beispielhaft dafür ist die jüngste Abstimmung über die Entwaldungsverordnung, die Rodungen eindämmen und Wälder besser schützen sollte. Eine rechte Mehrheit stimmte für eine Verschiebung und Abschwächung der Vorlage [2]. Ähnliches wäre beim EU Green Deal möglich.

Neue Kommission will wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit – und Klimaschutz

Die Befürchtungen um ein Scheitern des Green Deals nahmen seit der Veröffentlichung der Missionsbriefe merklich ab. Die neue Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen setzt grossmehrheitlich auf die etablierte Koalition in der Mitte des Parlaments und bekräftigt, den Green Deal weiter umzusetzen [3],[4],[5]. Dieser soll in der kommenden Legislatur über seine Funktion als Dekarbonisierungsstrategie hinaus zu einer Kombination aus ambitioniertem Klimaschutz und langfristiger Wettbewerbsfähigkeit weiterentwickelt werden [6].

Dafür steht unter anderen der «Clean Industrial Act», welcher in den ersten 100 Amtstagen verabschiedet werden soll. Damit will die EU Investitionen fördern und einen Leitmarkt für saubere Technologien aufbauen [7]. Um Kreislaufwirtschaft voranzutreiben, ist der «Circular Economy Act» vorgesehen: Er soll die Nachfrage nach sekundären Rohmaterialien stärken und auf der Angebotsseite zur Schaffung eines Binnenmarkts für kritische Materialien aus Abfällen dienen [8].

Geht es nach von der Leyen, sollen darüber hinaus der CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) und das neue Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude (EU ETS II) wie geplant 2026 eingeführt werden [4],[8]. Nicht zuletzt beabsichtigt die Kommission sogar, die Klimaziele ehrgeiziger zu gestalten: Im Vergleich zu 1990 sollen die Treibhausgasemissionen bis 2040 um mindestens 90% reduziert werden [4].

Weniger Bürokratie für Schweizer Unternehmen in Aussicht

Gemessen am Handelsvolumen ist die EU weiterhin der mit Abstand grösste Handelspartner der Schweiz. Darum entfalten Beschlüsse aus Brüssel durchaus Wirkung in der Schweiz und ihren Unternehmen [9]. Klimapolitisch erwiesen sich dabei insbesondere die «Corporate Sustainability Reporting Directive» (CSRD), die «Corporate Sustainability Due Diligence Directive» (CSDDD) und die Taxonomieverordnung als wichtig für die Schweizer Unternehmenslandschaft. Sie regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Lieferkettensorgfaltspflichten der Betriebe. Davon betroffen sind auch viele Mitglieder von swisscleantech, die ihre Produkte in der EU vertreiben.

Trotz der unterstützenswerten Ziele, stiessen diese Vorgaben in der Vergangenheit aufgrund des bürokratischen Aufwands bei vielen Unternehmen auf Kritik. Diese dürften jetzt etwas aufatmen, da von der Leyen unlängst ankündigte, die drei Richtlinien zu vereinen. Dabei stellt sie in Aussicht, die Berichterstattungspflichten vereinfachen zu wollen – ohne Inhalte und Ziele abzuschwächen. Wie dies im Detail aussehen wird, soll mit der «Omnibus»-Verordnung klarer werden, die voraussichtlich Mitte 2025 veröffentlicht wird. [10],[11]

Von Brüssel nach Bern: Impulse für Klimapolitik und Wirtschaft

Auf den ersten Blick verdrängen wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und geopolitische Sicherheit den EU Green Deal und somit den Klimaschutz von der Spitze der europäischen Prioritätenliste. Die neuen Mehrheitsverhältnisse ermöglichen es zudem, dass einzelne Bestandteile des Green Deals verschoben oder abgeschwächt werden. Klar ist aber, dass die neue Kommission an den grossen Zielen festhält und den Anspruch, beim Klimaschutz voranzugehen, nicht abgeben will. [4],[12]

Die Schweiz steht ebenfalls weiterhin in der Verantwortung und sollte die Voraussetzungen schaffen, um möglichst flexibel auf die Entwicklungen in der EU reagieren zu können. Die vollständige Strommarktöffnung zugunsten des Abschlusses eines Stromabkommens ist nur eines von vielen Beispielen. Gleichzeitig sind Massnahmen wie CBAM in der Schweiz vorausschauend zu erwägen, um die Wettbewerbsfähigkeit gewisser Industrien zu garantieren. Die hiesige Wirtschaft kann auf Bürokratieabbau aus Brüssel hoffen; ist aber indes selbst in der Pflicht, die eigenen Geschäftsmodelle möglichst klimatauglich zu gestalten.


[1] Timo Lehmann: «Manfred Webers Rechtsruck: Söder und Merz sollten ihren Mann in Brüssel bremsen»; Spiegel, 19.11.2024

[2] «EU-Parlament stimmt für Verschiebung von Waldschutzgesetz»; Tagesschau (ARD), 14.11.2024

[3] Stefan Grobe: «State of the Union: Wird die neue Kommission an ihren klimapolitischen Zielen festhalten?»; euronews, 20.09.2024

[4] Ursula von der Leyen: «Europe’s Choice: Political Guidelines for the next European Commission 2024-2029»; 18.07.24

[5] Eric Bonse: «Einigung über neue EU-Kommission: Grünes Licht für von der Leyens ‹Sprechpuppen›»; taz, 21.11.2024

[6] Bernd Riegert: «Neue EU-Kommission: Die wichtigsten Fakten»; Deutsche Welle, 17.09.2024

[7] «Clean Industrial Deal»; Kölner Stadt-Anzeiger, 18.07.2024

[8] «Fit für 55»; Website des Rates der Europäischen Union, 12.04.2024

[9] «Schweizerische Europapolitik: Schweiz-EU in Zahlen»; EDA, 24.09.24

[10] Christoph Herzog: «Konsolidierung von Berichtspflichten: EU-Kommission schlägt „Omnibus“-Verordnung vor»; Haufe, 22.11.24

[11] Jon McGowan: «EU Leadership Plans To Revamp Business Climate Regulations»; Forbes, 25.11.24

[12] Marta Pacheco & Robert Hodgson: «Bedeutet der Rechtsruck und die Wahlschlappe der Grünen das Ende des Green Deal?»; euronews, 13.06.2024

Zögerliche Umsetzung des Stromgesetzes

Im vorliegenden ersten Paket der Umsetzung des Stromgesetzes ab Januar 2025 geht es unter anderem um die Ausgestaltung der Grundversorgung und die Förderung der Energieeffizienz. Der vom Bundesrat festgelegte Mindestanteil an inländischen erneuerbaren Energien in der Grundversorgung von 20% liegt deutlich unter dem Status quo des Schweizer Strommixes von rund 60%. Das ist zu wenig ambitioniert. Immerhin sieht die revidierte Verordnung eine Erhöhung des Anteils bis 2030 vor. swisscleantech hat gefordert, den Mindestanteil bei 25% festzulegen und danach zur Erreichung der Ausbauziele eine Steigerung auf 50% bis 2050 anzustreben. Auch die Einführung eines Marktes für Effizienzdienstleistungen erfolgt nur zögerlich. Damit wird das grosse Potenzial für Effizienzmassnahmen leider nur ungenügend ausgeschöpft.

Erste Impulse für den Ausbau der erneuerbaren Energien

Trotz dieser Mängel begrüsst swisscleantech das erste Umsetzungspaket. Mit der Anerkennung von Solaranlagen von nationalem Interesse werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau von mehr Winterstrom verbessert, was für die Versorgungssicherheit zentral ist. Gleichzeitig wird mit dieser Neuerung sichergestellt, dass die Interessenabwägung gegenüber dem Schutz der Biodiversität gewahrt bleibt. Zudem wird der Eigenverbrauch über die Ausweitung des Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gestärkt. Mit der Zulassung von so genannten «virtuellen ZEV» werden zusätzliche Anreize für den Zubau der Photovoltaik geschaffen, weil PV-Anlagen rentabler betrieben werden können.

Damit wird für betroffene Unternehmen das Stromgesetz fassbarer und es werden erste Impulse für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Energieeffizienz gesetzt – eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Dekarbonisierung der Wirtschaft, der Gebäude und der Mobilität.

Wichtige Ergänzungen im zweiten Umsetzungspaket

Seine vollständige Wirkung wird das Stromgesetz jedoch erst mit der Umsetzung des zweiten Pakets ab 2026 entfalten. Offene Punkte sind unter anderem die Regelungen zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), die Mindestvergütung für kleine Solaranlagen oder die Flexibilitätsregulierung. Mit diesen Ergänzungen werden weitere wichtige Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die intelligente Einbindung lokaler Erzeuger und Verbraucher in das Stromnetz geschaffen. Damit werden auch die Kosten für den Umbau unserer Energieversorgung tiefer gehalten. Die Regelung dieser Bereiche auf Verordnungsstufe ist komplex, weshalb swisscleantech die Verzögerung zwar bedauert, aber nachvollziehen kann. Wir fordern den Bundesrat auf, die zusätzliche Zeit für eine ausgewogene und durchdachte Umsetzung des Stromgesetzes zu nutzen.

Arbeiten im Parlament zugunsten des beschleunigten Ausbaus

Gleichzeitig setzt sich swisscleantech dafür ein, dass die Arbeiten im Parlament an den ergänzenden Erlassen – insbesondere die Beschleunigung der Verfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze, oder die Stromreserve für eine resilientere Versorgung – weiter vorangetrieben werden. Damit werden die Rahmenbedingungen für eine sichere Stromversorgung in der Schweiz weiter verbessert.

KI und Klimaschutz: Chancen für die Schweizer Wirtschaft

Es ist unbestritten, dass der rasant wachsende Einsatz von KI zu einem höheren Stromverbrauch führt. Das stellt wiederum gerade die global führenden Technologie-Unternehmen vor Herausforderungen in der Umsetzung ihrer Klimaziele. Gleichzeitig bietet KI aber auch diverse Anwendungen, um CO2-Emissionen zu reduzieren, erneuerbare Energien zu managen, Daten zu analysieren oder Risiken zu modellieren.

KI-Lösungen für Klimaschutz und Klimaanpassung auf dem Prüfstand

Die im Whitepaper vorgestellten Lösungen unterstützen die Unternehmen durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Erreichung ihrer Klimaziele. Im Rahmen einer umfangreichen Recherche wurde eine «Klima-KI-Lösungsmatrix» erstellt. Der Einsatz von KI in den über 40 präsentierten Lösungen aus den Bereichen Energieeffizienz, Gebäudeoptimierung, Reporting und weiteren Einsatzgebieten zielen auf die spezifischen Klimaherausforderungen der Unternehmen ab und ermöglichen eine Senkung von Kosten, Energieverbrauch und CO2-Emissionen bei gleichzeitiger Steigerung der Betriebseffizienz. Die Praxisbeispiele von in der Schweiz tätigen Unternehmen wie Google, Swisscom, SAP und Siemens zeigen zudem auf, dass schon jetzt viele Firmen KI-gestützte Anwendungen nutzen, um ihre Klimaziele zu erreichen.

Für swisscleantech Co-Präsident Fabian Etter ist darum klar: «Unsere Analyse hat gezeigt, dass KI bereits heute ein enormes Potenzial bietet, um Unternehmen bei der Erreichung ihrer Klimaziele zu unterstützen.»

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Die strukturierten Handlungsempfehlungen für Nachhaltigkeitsverantwortliche in Schweizer Unternehmen zeigen auf, dass bei der Implementierung von Klimathemen in KI-Strategien der Zeitpunkt sowie die Stufe der Integration entscheidend sind. Es zeigt sich, dass die Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimaanpassung des Unternehmens am höchsten sind, wenn Klimathemen bereits auf Stufe der grundsätzlichen KI-Strategie und auf der Ebene der Geschäftsleitung implementiert werden. Das ist in Anbetracht der aktuell hohen Dynamik bei der Implementierung von KI-Strategien zentral. Der mehrstufige Ansatz zur Integration von Klimazielen in die KI-Strategie bezieht die unterschiedlichen Bedürfnisse der Organisation mit ein und unterstützt die Implementierung – sei es bei der Einbettung von Klima-KPIs in KI-Strategien, der Konzentration auf operative Massnahmen oder der Lösung spezifischer Klimathemen.

Wie die Schweiz den steigenden Stromverbrauch durch KI abfedern kann

Neueste internationale Untersuchungen zeigen, dass 1 – 2 % des weltweiten Stromverbrauchs auf Rechenzentren zurückgeht. Je nach Szenario könnte sich dieser Anteil bis 2030 verdoppeln. Ähnliche Entwicklungen lassen sich auch bei den internationalen Tech-Unternehmen beobachten. Haupttreiber für diese Trends ist bei allen Akteuren der steigende Einsatz von KI. In der Schweiz sind ähnliche Veränderungen zu erwarten. Experten gehen davon aus, dass der Stromverbrauch von Rechenzentren bis 2030 rund 10 % ausmachen könnte.

Die Analyse der technischen und regulatorischen Voraussetzungen zeigt jedoch auf, dass diese negativen Effekte durchaus kompensiert werden können. Michael Mandl, Co-Geschäftsführer von swisscleantech, ordnet ein: «Der steigende Stromverbrauch kann über den Einsatz von KI und weitere Effizienzmassnahmen bereits teilweise abgefedert werden. Dafür benötigt es aber weitere regulatorische und politische Bemühungen.»

Allein über IT-seitige Optimierungen ist eine Effizienzsteigerung gegenüber den ersten KI-Modellen wie ChatGPT oder Gemini von mittelfristig bis 50 – 60 % möglich. Dies wird aber nicht reichen, um den steigende Stromverbrauch in der Schweiz abzufedern. Umso wichtiger sind flankierende und auf Rechenzentren fokussierte Massnahmen, bei denen die bessere Nutzung der Abwärme, neue Vorschriften für die Energieeffizienz sowie eindeutige Kriterien bei der Auswahl von Rechenzentren-Betreibern sowie für die Nutzer im Zentrum stehen.

Eine Schweizer CO2-Transport- und Speicherinfrastruktur: wichtiger Meilenstein für das Netto-Null-Ziel

Es gibt Emissionen, die mit konventionellen Ansätzen nur schwer bis kaum vermeidbar sind. In der Schweiz rechnet der Bund 2050 mit rund 12 Mio. Tonnen schwer vermeidbaren Restemissionen. Davon entstehen 5 Mio. Tonnen an sogenannten Punktquellen. Mit sogenannten «carbon capture and storage»-Verfahren (kurz CCS) können diese Abgase abgeschnitten, transportiert und gespeichert werden. Gleichzeitig fallen an den wichtigsten Punktquellen – Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementfabriken – fast gleiche grosse Mengen von CO2 aus biogenen Quellen an. Wird dieses abgeschieden und dauerhaft gespeichert, entstehen sogenannte Negativemissionen (oder CO2-Entfernung). Die CCS-Technologie sowie die Transport- und Speicherinfrastruktur für CO2 sind wichtige Pfeiler für eine CO2-neutrale Schweiz.

Eine Pipeline für die CO2-Entsorgung

In der Schweiz gibt es noch keine geologischen Speicherorte. Das Potenzial wird zurzeit abgeklärt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Möglichkeiten, CO2 dauerhaft in der Schweiz zu lagern, sehr begrenzt sind. Ein Grossteil der Abgase wird also ins Ausland transportiert werden müssen.

Soweit die technische Einschätzung – damit die nötige Skalierung aber stattfinden kann, müssen noch einige regulatorische Fragen geklärt werden. Wir begrüssen es daher sehr, dass die UREK-S die Arbeiten zur Ausgestaltung der Klimapolitik für die Jahre 2030 bis 2040 nutzt und den Bundesrat in einer Motion beauftragt, eine Rahmengesetzgebung zur Abschneidung, Transport und Speicherung von CO2 auszuarbeiten.

Aufbau der Transportinfrastruktur als zentrales Anliegen der betroffenen Branchen

Angesichts einer Zielgrösse von 8-10 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr, die über die Pipelines gesammelt, transportiert und gelagert werden sollen, spielt vor allem die Logistik eine zentrale Rolle. Die Aufgabe ist insofern komplex, als nicht nur eine Sammelinfrastruktur in der Schweiz erstellt, sondern darüber hinaus sichergestellt werden muss, dass das CO2 kosteneffizient zu den Lagerstätten transportiert werden kann. Es ist offensichtlich, dass dieser Transport nur in einer Anfangsphase über Eisenbahn und Strasse geschehen kann. Langfristig ist der «Scale-up» nur möglich, wenn ein Netz von Pipelines geschaffen wird. Dies dürfte neben den regulatorischen Aufgaben die grösste Herausforderung in der Umsetzung sein.

Die Rolle des Staates

Der Staat wird sowohl in der nationalen wie in der internationalen Umsetzung stark gefordert. Einerseits muss über Staatsverträge die korrekte Anrechnung dauerhafter Speicherung im Ausland sichergestellt werden, andererseits spielt der Staat eine wichtige Rolle in der Realisierung der notwendigen inländischen Transportinfrastruktur.

Die Hauptlast der Skalierung muss von den betroffenen Branchen geleistet werden. Diese – insbesondere die Zementindustrie und die Kehrichtverbrennungsanlagen – sind dazu durchaus bereit. Sie benötigen jedoch einen stabilen Rechtsrahmen, um diese langfristigen und teuren Infrastrukturen zu realisieren. Somit liegt der Aufbau einer Entsorgungsinfrastruktur für CO2 in der Tradition von anderen grossen Infrastrukturprojekten wie den Eisenbahnen und dem Strassenverkehrsnetz, die ohne die geeigneten, nationalen Rahmenbedingungen ebenfalls nicht entstanden wären. 

Verursachergerechte Finanzierung der Kosten

Eine Studie des Bundesamts für Umwelt geht davon aus, dass der Ausbau der notwendigen Transportinfrastruktur bis 2050 ca. 6.6 Mrd. Franken und die Abscheidetechnologie ca. 9 Mrd. Franken kosten wird. Damit diese Investitionen unternehmerisch tragbar sind, muss geregelt werden, wie die Kosten für die Entsorgung des CO2 dem Verursacher übertragen werden können. Dies kann nur der Bund zusammen mit den betroffenen Branchen festlegen. Idealerweise geschieht dies gleitend – im Gleichschritt mit dem Ausbau der Infrastruktur. Deshalb ist die Zusammenarbeitet zwischen den Branchen und dem Bund so wichtig.

Eine weitere wichtige Rolle kann der Bund in der Finanzierung der Anlagen spielen. Die Frage, wie dies optimal zu geschehen hat, muss schnell geklärt werden. Insbesondere in der frühen Planungsphase wird ein Engagement des Bundes wichtig sein, da in dieser Phase das Projektrisiko sehr hoch ist.

Harmonisierte kantonale Rechtsprechung

Viele Kompetenzen rund um den Transport und die Speicherung im Untergrund liegen bei den Kantonen. Eine weitestmögliche Harmonisierung zwischen den Kantonen sollte angestrebt werden, da der Transport und die Speicherung oft überkantonal erfolgen werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Kantone die nötigen Kompetenzen haben, um die Umsetzung zu gewährleisten. Wo dies nicht der Fall ist, sollte eine Umsetzung durch den Staat geprüft werden. 

Pragmatisches Reporting als Chance für mehr Nachhaltigkeit

Das Nachhaltigkeitsreporting wird für Unternehmen immer wichtiger – unter anderem, weil das regulatorische Umfeld in der Schweiz und vor allem im Ausland dieses zunehmend erfordert. Der Prozess zur Berichterstattung soll Unternehmen mehr Transparenz über die eigenen Businessmodelle und deren positiven oder negativen Einfluss auf die Nachhaltigkeit bringen. Ein gut ausgestaltetes Reporting schafft für Unternehmen einen Mehrwert, weil sie Klarheit über ihre langfristigen Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit erhalten. Zudem kann eine Berichterstattung und die gewonnene Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen auch zu Versachlichung der kritischen Debatte rund um Greenwashing und Klimakompensationen beitragen.

Neue Berichterstattungspflichten der EU für die Schweiz

Seit Anfang 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von grösseren Unternehmen in Kraft. Mit der nationalen Umsetzung in den Mitgliedstaaten wird der Geltungsbereich deutlich ausgeweitet und neu werden auch KMU in der EU von diesen Richtlinien betroffen sein. Gleichzeitig hat die EU einheitliche europäische Standards für das Reporting eingeführt. Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer werden. Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) legt die EU zudem bereits eine weitere Richtlinie zur Sorgfaltspflicht auf.

Diese Ausweitung der Berichterstattungspflichten in der EU ist bereits heute für Unternehmen in der Schweiz relevant, vor allem dann, wenn sie EU-Firmen beliefern oder selbst Güter im grösseren Stil in den EU-Raum exportieren. Aber auch ausserhalb der EU nehmen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu – entsprechende Standards haben sich etabliert. Aufgrund dieser Entwicklung und zur weiteren Umsetzung des indirekten Gegenvorschlages zur Konzernverantwortungsinitiative muss die Schweiz die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Transparenz bezüglich Nachhaltigkeitsaspekten aktualisieren. Dazu hat der Bundesrat im Sommer 2024 eine Vernehmlassung lanciert, die sich stark an den neuen EU-Richtlinien der CSRD orientiert.

Flexibilität in der nationalen Umsetzung sicherstellen

Für swisscleantech ist klar, dass die stufenweise Umsetzung der europäischen Regulierungen auf Basis der CSRD und CSDDD für die Unternehmen eine erhebliche Herausforderung darstellt. Denn die administrativen Anforderungen sind – speziell für kleinere Unternehmen – hoch. Trotzdem bewertet swisscleantech die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz grundsätzlich positiv und begrüsst die vom Bundesrat gewählten Grenzen der Verbindlichkeit bezüglich Mitarbeiterzahl und Finanzzahlen. Damit die neuen Reportingpflichten Wirkung erzielen, benötigt es in der Umsetzung der neuen Richtlinien eine genügend grosse Flexibilität. Darum setzt sich swisscleantech dafür ein, dass eine genügend grosse Wahlfreiheit bei der Nutzung von Standards besteht. Es sollen zwingend nicht nur die Europäischen Richtlinien (ESRS) als Grundlage akzeptiert, sondern auch verlässliche, aber weniger bürokratische Reporting-Frameworks wie beispielsweise die Global Reporting Initiative (GRI) zugelassen werden.

Um den Reporting-Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig eine hohe Aussagekraft sicherzustellen, ist der Fokus der Berichterstattung auf die für das jeweilige Unternehmen wesentlichen Themen zentral. Die «doppelte Wesentlichkeitsanalyse» (Auswirkungen der Nachhaltigkeit auf das Unternehmen, Auswirkungen des Unternehmens auf die Nachhaltigkeit) ist dabei der entscheidende Prozess, um die Grundlagen für das Reporting zu erstellen. Erste Schritte auf diesem Weg sollten pragmatisch und mit einfach erhältlichen Durchschnittszahlen durchführt werden dürfen. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Prüfung der Berichterstattung. swisscleantech fordert darum eine schrittweise Einführung der Validierungspflicht über mehrere Jahre.

Unterstützung der KMU beim Reporting

Es ist zentral, dass die Bedürfnisse der vielen KMU in der Schweiz berücksichtigt werden. Hier besteht ein grosser Bedarf an Beratung und Unterstützung, auch für Schweizer Firmen unter dem vorgeschlagenen Schwellenwert. Denn als Teil der Lieferkette von grossen Unternehmen innerhalb der EU müssen sie die Reportingpflichten teilweise ebenfalls erfüllen. Angesichts der Herausforderungen der Berichterstattung, die sich diesen KMU stellen, ist eine Unterstützung ein wichtiges Element der Schweizer Standortförderung. Ein subsidiärer und durch die Wirtschaftspartner mit Unterstützung des Bundes betriebener Helpdesk könnte die KMU durch die Bereitstellung von geeigneten Checklisten oder anderen Dienstleistungen unterstützen.

Werden diese verschiedenen Verbesserungsvorschläge vom Bundesrat berücksichtigt, wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem langfristigen Mehrwert für die Unternehmen führen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken.

Stellungnahme zur Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze

Die Energiewende findet im Verteilnetz statt

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen fokussieren auf das Übertragungsnetz, während die Verteilnetze vernachlässigt werden. Angesichts der Ziele der Schweiz, bis 2050 klimaneutral zu werden, ist eine stärkere Konzentration auf die tieferen Netzebenen notwendig. Photovoltaikanlagen, Ladestationen und Wärmepumpen werden überwiegend lokal angeschlossen, weshalb der Netzausbau auf allen Ebenen beschleunigt werden muss. swisscleantech fordert raschere Verfahren für das Verteilnetz, um die Energiewende nicht zu gefährden, und plädiert für einen ganzheitlichen Ansatz, um bürokratische Hürden und lange Bewilligungsverfahren zu überwinden.

Ganzheitliche Planung von Produktionsanlagen und Netzen

Die Planung von Produktionsanlagen, Netzen und der dazu notwendigen Infrastruktur hat in einem abgestimmten Verfahren zu erfolgen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass für den Ausbau des Verteilnetzes oft längere Bewilligungsverfahren erforderlich sind als für die Produktionsanlagen, die es unterstützen soll. swisscleantech fordert daher, dass die Bewilligungsverfahren für Produktionsanlagen und die dazugehörige Netzinfrastruktur im Energiegesetz parallel und einheitlich gestaltet werden. Dafür benötigt es eine enge Absprache mit den betroffenen Branchenakteuren. Insbesondere unterstützen wir eine Vereinfachung zu den Plangenehmigungen von Trafostationen wie in Art. 17 EnG vorgeschlagen.

Intelligenz vor Kupfer

Der Ausbau und die Verstärkung der Netze sind notwendig, aber die Verlegung neuer Kabel ist teuer und zeitaufwändig. Ein reiner Fokus auf zusätzliche Netze und Infrastruktur kann weder die Nachfrage nach neuen Anschlüssen decken noch Überlastungsprobleme schnell genug lösen. Selbst bei beschleunigten Verfahren drohen die Netze zum Engpass der Energiewende zu werden.

Eine bessere Auslastung durch flexible Verbraucher und Batterien ist ein wirksamer Ansatz, um Netzengpässe rasch anzugehen und gleichzeitig den Bedarf an neuen Netzkapazitäten zu senken. Intelligente Alternativen wie Demand Side Management sollten stärker berücksichtigt werden, da durch die zunehmende Elektrifizierung dezentraler Energieressourcen die Flexibilität der Netze steigen wird.

Eine weitere Option zur effizienteren Nutzung der Infrastruktur sind variable Netztarife, die einige Schweizer Netzbetreiber wie Groupe-E und Primeo bereits einsetzen. Hierfür sind Digitalisierung und der Ausbau von Smart Metern unerlässlich.

Das neue Stromgesetz bietet Verteilnetzbetreibern Möglichkeiten, dezentrale Flexibilitäten zu nutzen und die Netzkosten durch variable Tarife zu senken. Der Bundesrat sollte diese Optionen bei der Gesetzesänderung einbeziehen. Es liegt an den Netzbetreibern, die Chancen zu nutzen und die Energiewende voranzutreiben.

swisscleantech fordert eine rasche Anpassung aller Netzebenen, um die Schweiz auf den Weg zu einer klimaneutralen Energiezukunft zu bringen. Ein intelligentes, stabiles Stromnetz ist dafür unverzichtbar.

Stellungnahme zu den Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024

Weltweit werden in den letzten Jahren und insbesondere im Jahr 2024 Wetterextreme aufgrund des Klimawandels festgestellt. Die Kosten für die Behebung von Klimaschäden steigen und es ist davon auszugehen, dass bei einer ungenügend schnellen Reduktion der CO2-Emissionen die Schadenskosten weiter dramatisch ansteigen werden. Tiefgreifende Massnahmen sind deshalb notwendig. Es ist klar, dass die vorliegende Verordnungsumsetzung nicht über den Geltungsbereich des verabschiedeten CO2-Gesetz nach 2024 hinausgehen kann. Der vorliegende Vorschlag zur Anpassung der CO2-Verordnung des Bundesrates schöpft jedoch nicht einmal den vorhandenen Spielraum des CO2-Gesetzes aus. Dies entspricht in keiner Weise den Herausforderungen, die sich uns im Kampf gegen den Klimawandel stellen. Darum fordert swisscleantech diverse Anpassungen, die nachfolgenden aufgelistet werden.

Vergessene Elemente für kosteneffiziente Stromreserve

Das Risiko einer Strommangellage bleibt bestehen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens sehr gering ist. Es ist deshalb gut, dass das Parlament sich über die Revision des Stromversorgungsgesetzes für eine Stromreserve beugt. Im Interesse der Wirtschaft muss es sein, dafür zu sorgen, dass die notwendige Stromversorgungssicherheit zu möglichst geringen Kosten realisiert werden kann. Denn tiefe Stromkosten sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Aus einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive muss beachtet werden, dass die Kosten für die Stromversorgungssicherheit direkt auf den Strompreis umgelegt werden und daher den Strom auch zu Zeiten mit guter Versorgung verteuern. Kosteneffiziente Strategien sind deshalb wichtig. Swisscleantech setzt sich im Parlament dafür ein, dass zwei Stossrichtungen deutlich gestärkt werden, die in der aktuellen Vorlage bisher noch zu wenig intensiv einbezogen werden.

Schaffung einer Verbrauchsreserve

Als Erstes engagieren wir uns für die Schaffung einer Verbrauchsreserve. Diese funktioniert so, dass energieintensive Unternehmungen im Fall einer Strommangellage ihren Betrieb einschränken und dadurch die Stromnachfrage deutlich sinkt. Unternehmen, die sich dazu bereit erklären, gehen damit das Risiko eines Produktionsausfalls und entgangener Einnahmen ein. Es ist daher gerechtfertigt, sie für diese Risikobereitschaft zu entschädigen.

Erlässt man Unternehmen, die sich an einer solchen Verbrauchsreserve beteiligen, die Kosten für die so nicht benötigte Reserveleistung, ergibt sich für die Betriebe wie für die Volkswirtschaft ein attraktives Angebot. Hat das Unternehmen seinen Strom langfristig über Power Purchase Agreements (PPAs) abgesichert, kann es diesen Strom mit Gewinn weiterreichen, da der Strompreis während der Mangellage deutlich erhöht ist.

Insgesamt ist deshalb davon auszugehen, dass ein garantierter Betriebsverzicht für die Unternehmungen attraktiv ist und nur noch geringfügig weiter entschädigt werden muss. Eine vertragliche Sicherung des Verzichts ist aber notwendig. Wird diese Massnahme ohne Verpflichtung einseitig von den Unternehmungen umgesetzt, kann sie nicht in die Berechnung der notwendigen Kapazität für Reservekraftwerke miteinbezogen werden.

Verpflichtender Einsatz bestehender Notstromgruppen

Als zweites Element schlagen wir eine subsidiäre Verpflichtung zum Einsatz von Notstromgruppen vor. Deren Eigentümerschaft wird verpflichtet, bei Mangellagen Strom für ihren eigenen Bedarf zu erzeugen. Im Gegenzug würde der Bund zur Lieferung der notwendigen Betriebsmittel verpflichtet. Bereits heute gibt es für Eigentümerinnen und Eigentümer von Notstromgruppen die Möglichkeit, ihre Aggregate für die Stromreserve zur Verfügung zu stellen. Mit den freiwillig eingesetzten Aggregaten wird das Potenzial der Notstromgruppen aber nur zu rund einem Zehntel ausgenutzt. Eine Verpflichtung erschliesst somit ein grosses Potenzial zu günstigen Preisen, weil bereits vorhandene Infrastrukturen dafür genutzt werden.

Im Rahmen der Verpflichtung registrieren sie sich bei einem sogenannten "Pooler", der den Einsatz koordiniert. Dies stellt sicher, dass Aggregate in einer Krisensituation nutzbringend eingesetzt werden können. Denn selbst in einer ausgeweiteten Mangellage müsste nur ein Teil der Notstromgruppen - vielleicht maximal 30 Prozent - wirklich eingesetzt werden. Ein unkoordinierter Einsatz der Aggregate könnte hingegen für den stabilen Betrieb des Stromnetzes gefährlich werden. Und dank der garantierten Versorgung mit Betriebsmitteln durch den Bund würde sich die Versorgungslage der betroffenen Unternehmen sogar verbessern.

Dieser Eingriff in die Verfügungsfreiheit der Notstromgruppen ist vertretbar - führt er doch zu zehnmal tieferen Kosten, als wenn die gleiche Reserve über den Neubau von Reservekraftwerken geschaffen würde.

Beide Elemente, die Verbrauchsreserve wie die Verpflichtung zur Eigenproduktion durch Notstromgruppen, schliessen an eine alte Tradition an: In schwierigen Zeiten müssen alle zusammenstehen und etwas zur Lösung der Herausforderungen beitragen - auch die Wirtschaft soll und kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

 Der Originalbeitrag ist am 7. Oktober 2024 bei energate erschienen.

Bundesrat zögert beim Klimaschutzgesetz und schadet so der Wirtschaft

Das Klimaschutzgesetz (KIG) wurde im Sommer 2023 mit fast 60% angenommen. Damit ist das Ziel für die Schweiz klar: Netto-Null bis 2050 mit einem linearem CO2-Absenkpfad. Bund und Kantone sollen zudem eine Vorbildfunktion wahrnehmen und bereits bis 2040 Netto-Null erreichen. Damit diese Ziele nicht bloss Lippenbekenntnisse bleiben, braucht es wirksame Massnahmen auf allen Ebenen und ein rasches Inkrafttreten des Gesetzes ab 2025. Viele Unternehmen stellen sich bereits auf diese neue Ausgangslage ein und investieren grosse Summen, um ihre Geschäftsmodelle zugunsten von Netto-Null zu transformieren.

Umso enttäuschender ist es für die Wirtschaft, dass die Vorbildrolle von Bund und Kantone gemäss Artikel 10 des Klimaschutzgesetzes nicht Teil der Umsetzung ab 2025 sein wird. Dieses Vorgehen stösst auf Unverständnis in vielen Unternehmen. Die in der Herbstsession eingereichten Interpellationen der beiden Nationalrätinnen Barbara Schaffner (24.3976) und Vincenz-Stauffacher (24.4041) sollen Klarheit schaffen und fordern den Bundesrat auf, mit der vollständigen Umsetzung des Klimaschutzgesetzes rascher und konsequenter voranzuschreiten.

Öffentliche Beschaffung stärkt innovative und nachhaltige Unternehmen

Um das Netto-Null-Ziel bis 2040 zu erreichen, sind Bund und Kantone gefordert, in ihrer Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern Lösungen mit einem geringen CO2-Austoss stärker zu berücksichtigen. swisscleantech begrüsst, dass davon jene Unternehmen profitieren, die bereits viele Massnahmen zur Dekarbonisierung umgesetzt haben. Entscheidender aber ist, dass durch diese nachhaltigere öffentliche Beschaffung klimafreundliche Technologien – durch die erhöhte Nachfrage – schneller auf den Markt kommen und wettbewerbsfähiger werden. Mit einem Auftragsvolumen von rund 40 Milliarden Franken pro Jahr haben die öffentlichen Ausschreibungen eine sehr grosse Hebelwirkung. Davon profitieren alle Unternehmen auf dem Weg der Dekarbonisierung. Umso wichtiger ist es, dass der Bundesrat rasch Antworten liefert und aufzeigt, wie er trotz der Verzögerungen sicherstellt, dass Bund und Kantone diese Hebel rechtzeitig in Gang setzen.

Bund muss Planungssicherheit schaffen

In Artikel 10 des Klimaschutzgesetzes wird klar festgehalten, dass das Netto-Null-Ziel bis 2040 von Bund und Kantonen neben den direkten und indirekten Emissionen auch diejenigen Emissionen berücksichtigt, die vor- und nachgelagert durch Dritte verursacht werden («Scope 3»). Nun will aber der Bundesrat diese Scope-3-Emissionen in der Vernehmlassung trotzdem ausser Acht lassen und ihre Umsetzung noch weiter in die Zukunft verschieben, damit weitere Abklärungen getätigt werden können.

Viele Schweizer Unternehmen dagegen sind mit ihrem Engagement zur Reduktion ihrer Scope-3-Emissionen weiter – der Erfolg hängt aber auch davon ab, dass der Bund seine Vorbildfunktion frühzeitig und konsequenter wahrnimmt. Mit der verzögerten Umsetzung sendet der Bundesrat ein falsches Signal und schürt Verunsicherung. Die zeitnahe Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Emissionen sind zentral: Damit werden frühzeitig Standards definiert und die Unternehmen erhalten als Teil der Lieferkette mehr Planungssicherheit. Eine Sicherheit, die sie brauchen, damit sich die grossen Investitionen zur Erreichung ihrer Klimaziele langfristig auszahlen.

Ohne Kreislaufwirtschaft kein Netto-Null

Dass es diese Neuerungen braucht, ist mit Blick auf den Stand der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz klar: Erst zwölf Prozent der hiesigen Unternehmen haben zirkuläre Geschäftsaktivitäten substanziell verankert und weniger als sieben Prozent der eingesetzten Rohstoffe kommen heute aus Quellen wie dem Recycling, über 93 Prozent also weiterhin aus Primärquellen. Das ist vor allem bedenklich, wenn man sich bewusst macht, dass die Kreislaufwirtschaft auf diesem Weg zu Netto-Null ein zentraler Hebel ist: 22 Prozent der inländischen Emissionen könnten durch geschlossene Kreisläufe eingespart werden.

Positiv stimmt, dass es in der Schweiz bereits heute Unternehmen gibt, die zirkuläre Produkte und Services parallel zum bestehenden Angebot einführen – und solche, die die Kreislaufwirtschaft zum Kern des Businessmodells erklärt haben. Drei Praxisbeispiele von swisscleantech-Mitgliedern zeigen die diversen Ansätze auf:

1. Upcycling und Reparatur

FREITAG stellt bereits seit Jahrzehnten aus ausgedienten Lastwagenplanen Rucksäcke her und spart so grosse Mengen an wertvollen Ressourcen. Dank umfangreichem Reparaturservice bleiben ihre Produkte zudem jahrelang im Umlauf.

2. Product-as-a-Service

V-ZUG bietet gewisse Geräte im «Product-as-a-Service»-Modell an – mieten statt kaufen also. Dadurch, dass das Unternehmen weiterhin Besitzer des Gerätes bleibt, designt es dieses auch möglichst langlebig. Und am Ende der Nutzung kann es zum Beispiel eine Waschmaschine zurücknehmen, die wiederverwendbaren Teile ausmontieren und in neue Geräte einbauen.

3. Multi-Life-Konzept

KYBURZ hat für die gelben Dreiräder der Post ein Multi-Life-Konzept umgesetzt: Erreicht ein Fahrzeug einmal sein Lebensende, wird es zurückgenommen, wiederaufbereitet und erneut eingesetzt. Hat auch dieses Fahrzeug ausgedient, wird die Batterie als stationärer Batteriespeicher eingesetzt. Dann wird die Batterie schliesslich so rezykliert, dass ein Grossteil der Rohstoffe zurückgewonnen werden kann.

Diese Vorreiterunternehmen machen Mut. Doch die Zahlen zeigen klar, dass der Übergang zur Kreislaufwirtschaft deutlich beschleunigt werden muss. Ansonsten rückt das Netto-Null-Ziel in weite Ferne.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich im GEO als Teil der Beilage Innovation Made in Switzerland.